Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt beim Rückforderungstatbestand des § 25 Abs. 1 erster Satz Fall 1 und 2 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigen maßgebender Tatsachen) nach dem offenkundigen Zweck der
Norm: nicht darauf an, dass ein die Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung beeinflussender Umstand zu einem früheren Zeitpunkt be... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 22. September 2000 wurde gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 17. März 1998 bis 11. Mai 1998 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG der Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe im Gesamtbetrag von S 13.390,-- verpflichtet. Begründe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36a Abs5 Z1;BAO §198; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0014 E 30. April 2002 RS 3
(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Die belangte Behörde ist bei ihrer Entscheidung über Widerruf und Rückforderung eines Notstandshilfebezuges an ... mehr lesen...
Am 10. April 1995 beantragte der Beschwerdeführer mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Formblatt Arbeitslosengeld. In dem vom Beschwerdeführer eigenhändig unterschriebenen Antragsformblatt wurde bei der Frage 4. ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung") das für die Antwort "nein" geltende Kästchen angekreuzt. In weiterer Folge machte der Beschwerdeführer mit Antrag vom 9. April 1996 seinen Anspruch auf Notstandshilfe geltend, wobei ebenfalls die Frage, ob der Beschwerdeführer eine Besch... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/03/0202
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen des AlVG ist jede Antragstellung unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformulars vorzunehmen. Diese Art der Antragstellung soll sicherstellen, ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/03/0202
Rechtssatz: Es begründet nicht schon die objektiv unrichtige (den unberechtigten Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe herbeiführende) Verneinung einer relevanten Frage im Antragsformular ... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 10. August 2000 wurde der Bezug der Notstandshilfe des Beschwerdeführers gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 AlVG für näher genannte Zeiträume widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt; gemäß § 38 iVm § 25 Abs. 1 AlVG wurde der Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe im Betrag von S 53.906,-- verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des nachträglich vorgelegten Ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. August 1995 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark aus, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes für einen "nachstehend angeführten Zeitraum" gegenüber dem Beschwerdeführer widerrufen und er gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in Höhe von S 51.030,-- verpflichtet werde. Er habe die Aufnahme einer Tätigkeit bei der Firma I. nicht gemeldet und somit vom 1. August 1994 bis zum 20. Juni 19... mehr lesen...
... Sie bezogen ab 10 6 93 Notstandshilfe, verschwiegen jedoch ihre selbstständige Erwerbstätigkeit. Laut Umsatzsteuer- u. Einkommenssteuer-Bescheid 1994 von 3 7 95 war Arbeitslosigkeit ab 1 1 94 auszuschließen, da das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze lag. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." Der Beschwerdeführer erhob Berufung und führte aus, dass der (Gastgewerbe)Betrieb im Juni 1993 eröffnet worden und seither von seiner Mutter geführt worden sei (Gesellschaftsvertrag). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1997 wurde gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 AlVG das der Beschwerdeführerin gewährte Karenzurlaubsgeld für den Zeitraum vom 24. Februar 1997 bis zum 31. Mai 1997 widerrufen und die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes im Gesamtbetrag von S 9.002,-- verpflichtet. Begründend führte die belangte Beh... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Klagenfurt widerrief mit Bescheid vom 24. Oktober 1997 die dem Beschwerdeführer für 1. Mai bis zum 31. August 1997 zuerkannte Notstandshilfe und sprach aus, dass er zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von S 32.337,-- verpflichtet werde. Der Beschwerdeführer sei seit dem 1. Mai 1997 beim Magistrat der Stadt Klagenfurt mit einem monatlichen Pauschalentgelt von S 950,-- brutto beschäftigt, nachdem er zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1297;AlVG 1977 §25 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0210 E 19. Oktober 1993 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Gegenüberstellung mit den zwei anderen in § 25 Abs 1 erster Satz AlVG genannten Rückforderungstatbeständen (unwahre Angaben, Vers... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §29 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle des "Erkennenmüssens" handelt es sich definitionsgemäß um Sachverhalte, bei denen in der Regel nicht der Leistungsempfänger, sondern die Behörde selbst den Überbezug einer Leistung verursacht hat. Da die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung dem Unterhalt des Leistungsempf... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0015 E 29. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Gegenüberstellung der einzelnen Tatbestände des § 25 Abs. 1 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender Tatsachen und Erkennenmüssen, dass Leistung nicht oder nicht in voller Höhe gebühre) folgt, dass die ersten beiden Tatbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die erstinstanzliche Behörde sprach mit Bescheid aus, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes für einen "nachstehend angeführten Zeitraum" gegenüber dem Beschwerdeführer widerrufen werde, ohne diesen Zeitraum im
Spruch: zu nennen. Nach der... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass die Kenntnis der maßgeblichen Rechtslage (somit auch der ständigen Rechtsprechung) bzw die Einholung von Auskünften zuständiger Stellen jedem Leistungsempfänger zuzumuten sei, findet sich zwar in dem insoweit vereinzelten Erkenntnis vom 9. März 2001, 2000/02/0009, ist dort jedoch (wege... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1995/297;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0603
Rechtssatz: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 28. September 1998, G 59/98, VfSlg 15247/1998, den dritten Satz des § 25 Abs.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0015 E 29. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Gegenüberstellung der einzelnen Tatbestände des § 25 Abs. 1 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender Tatsachen und Erkennenmüssen, dass Leistung nicht oder nicht in voller Höhe gebühre) folgt, dass die ersten beiden Tatbe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0603
Rechtssatz: Sprach die erstinstanzliche Behörde mit Bescheid vom 8. Juli 1996 aus, dass "der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0117 E 8. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Verletzung der Meldepflicht des § 50 Abs 1 AlVG rechtfertigt die Annahme einer Verschweigung maßgebender Tatsachen iSd § 25 Abs 1 AlVG und somit die Rückforderung des unberechtigten Empfangenen. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0178 E 29. September 1992 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Rückforderung eines Überbezugs ist lediglich der Umstand der Verschweigung einer maßgebenden Tatsache. Auf die in der Sphäre des Meldepflichtigen liegenden
Gründe: , aus denen die ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1998/I/148;
Rechtssatz: Auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 AlVG (in der seit 1. Oktober 1998 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 148/1998) ist, wenn ein Überbezug nicht auf das Verschulden des Leistungsempfängers zurückgeht, eine Rückforderung der ausbezahlten Leistung nur in der Höhe des erwirtschafteten Einkommens aus d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0210 E 19. Oktober 1993 RS 4(Hier: betreffend die Frage, ob die Karenzurlaubsgeldbezieherin hätte erkennen müssen, dass ihr das Teilzeit-Karenzurlaubsgeld im hier gegenständlichen Zeitraum nicht gebührte) Stammrec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) der Bezug der Notstandshilfe des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 9. Februar 1998 bis 30. April 1998 widerrufen und gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG der Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von S 13.511,-- verpflichtet. Nach Zitat der maßgeblichen Gesetzesstellen führ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1998, Zl. 97/08/0462, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 1997 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Mit dem nun angefochtenen (Ersatz-)Bescheid vom 8. März 1999 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste vom 17. Februar 1997 betreffend Widerruf der Zuer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 1. Mai 1998 bis 31. Oktober 1998 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin gemäß § 38 iVm § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 13.124,-- verpflichtet. Nach Darstellung der maßge... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Liegt auf Grund bestimmter Umstände jedenfalls eine Geschlechts- und Wirtschaftsgemeinschaft vor, vermag der Umstand, dass der Beschwerdeführer nicht täglich, sondern nur 3 bis 4 Mal wöchentlich bei seiner L... mehr lesen...
Rechtssatz: Es steht der Verpflichtung zum Rückersatz nicht entgegen, dass der Empfänger des Arbeitslosengeldes seiner Behauptung nach das Arbeitslosengeld in der Zwischenzeit verbraucht habe. Denn der Rückforderungstatbestand des § 25 Abs. 1 erster Satz AlVG differenziert, anders als dies bei Leistungen mit Unterhaltscharakter im Zivilrecht der Fall ist, nicht danach, ob ein gutgläubiger Verbrauch der nicht gebührenden Geldleistung erfolgt ist, sondern nur danach, ob die Leistung gutgläub... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0168 E 3. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es steht der Verpflichtung zum Rückersatz nicht entgegen, dass der Empfänger des Arbeitslosengeldes seiner Behauptung nach das Arbeitslosengeld in der Zwischenzeit verbraucht habe. Denn der Rückforderungstatbestand des § 25 Abs. 1 ers... mehr lesen...