Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 2. Dezember 1999 wurde der Bezug der Notstandshilfe der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Oktober 1999 bis 31. Oktober 1999 gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin gemäß § 38 iVm § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von S 682,-- verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, dass die Be... mehr lesen...
Mit einem erst am 23. Februar 1996 eingelangten Schreiben vom 29. November 1995 wurde das Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin von deren Dienstgeberin zum 29. Februar 1996 gekündigt. In ihrem Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld vom 29. März 1996 beantwortete sie die Fragen unter Punkt 9 des Antragsformulars ("Haben Sie Anspruch auf a) Kündigungsentschädigung ... b) Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung ... ") mit "Nein". In der Arbeitsbescheinigung vom 4. März 1996 bestätig... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0117 E 8. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Verletzung der Meldepflicht des § 50 Abs 1 AlVG rechtfertigt die Annahme einer Verschweigung maßgebender Tatsachen iSd § 25 Abs 1 AlVG und somit die Rückforderung des unberechtigten Empfangenen. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Beim Bezug eines Familienzuschlages ist auch das Einkommen des Familienangehörigen von Bedeutung (Hinweis E 10. Dezember 1952, 1182/51, VwSlg 2770 A/1952) im Sinne einer für das Fortbestehen und das Ausmaß des Anspruches maßgebenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitsl... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;ASVG §11 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass dem Arbeitsmarktservice der mögliche Anspruch des Arbeitslosen auf Kündigungsentschädigung nicht bekannt war, muss zur Vermeidung eines gleichheitswidrigen Ergebnisses die (rückwirkende) Verlängerung der Ve... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Im Unterschied zu dem dem Erkenntnis vom 15. November 2000, 96/08/0106, zu Grunde liegenden Sachverhalt war im vorliegenden Fall dem Arbeitsmarktservice nicht bekannt, dass ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung strittig ist. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob das Arbeitsmarktservice vom Arbeits... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist der Widerruf und die Rückforderung von Notstandshilfe im Zeitraum vom 8. Dezember 2000 bis 31. Juli 2001 (mit einer Unterbrechung vom 1. bis 8. April 2001) strittig. Nach der Aktenlage beantragte der Beschwerdeführer am 17. November 2000 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz Gewährung von Notstandshilfe. Auf Seite 2 des Antragsformulares findet sich folgender Text: "Bitte beantworten Sie auch folgende Fragen 1) In mei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 8. Juni 1998 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. In dem von ihm ausgefüllten Antragsformular wurde die Frage "Ich stehe derzeit in Beschäftigung. Wenn ja, Art der Tätigkeit (z.B. Dienstnehmer/in, Hausbesorger/in, geringfügige Beschäftigung, Mitarbeiter/in im Familienbetrieb, Geschäftsführer/in)" mit nein beantwortet. Auf der ersten Seite des Antragsformulars findet sich mit Rotstift in der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. November 1998 wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 56 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) das dem Beschwerdeführer zuerkannte Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 26. Juni 1997 bis zum 11. Juli 1997 widerrufen und dieser zum Rückersatz des in diesem Zeitraum zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeldes verpflichtet, weil sein Anspruch auf Arbeitslosengeld in dieser Zeit aufgrund einer Urlaubsentsc... mehr lesen...
Index: L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 idF 1987/615;AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs4 Z4;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs2;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/05/0196 E 29. August 199... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat für die Zeiträume vom 1. Februar 1999 bis 9. Juni 1999, vom 16. Juni 1999 bis 21. August 1999 und vom 14. September 1999 bis 31. Oktober 1999 Notstandshilfe von täglich S 230,30 bezogen, in der Familienzuschläge für ihre drei Kinder und ihren Ehemann enthalten waren. Dieser hatte wiederholt Erklärungen über sein Nettoeinkommen im Jahr 1999 abgegeben. Darin war das Nettoeinkommen mit jeweils S 0,00 beziffert worden. In der Folge erging der Einkommensteuerbesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36a Abs5 Z1;BAO §198;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist bei ihrer Entscheidung über Widerruf und Rückforderung eines Notstandshilfebezuges an den
Spruch: des Einkommensteuerbescheides gebunden, wobei diese Regelung der Erleichterung des prakt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0350 E 7. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E vom 22. Dezember 1999, Zl 97/08/0565) ist die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Rückersatz des empfangenen Arbeitslosengeldes (der Notstandshilfe) gemäß § 25 Abs 1 Al... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1998/I/148;
Rechtssatz: Der VwGH ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Sachlichkeit das Einkommen im Sinne der Bestimmung des § 25 Abs. 1 vorletzter Satz AlVG idF der Novelle BGBl. I Nr. 1998/148, nur jene Größe sein kann, die die wirtschaftliche Kraft des Arbeitslosen (bzw. im Falle der Anrechnung seines Ehepa... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1998 wurde das der Beschwerdeführerin gewährte Karenzurlaubsgeld gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 und § 80 Abs. 6 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609 (AlVG), für den Zeitraum vom 6. November 1997 bis 31. Dezember 1997 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberec... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Gegenüberstellung der einzelnen Tatbestände des § 25 Abs. 1 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender Tatsachen und Erkennenmüssen, dass Leistung nicht oder nicht in voller Höhe gebühre) folgt, dass die ersten beiden Tatbestände zumindest mittelbaren Vorsatz - dolus eventualis - voraussetzen... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0117 E 8. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Verletzung der Meldepflicht des § 50 Abs 1 AlVG rechtfertigt die Annahme einer Verschweigung maßgebender Tatsachen iSd § 25 Abs 1 AlVG und somit die Rückforderung des unberechtigten Empfangenen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 7. Jänner 1997 mit einem bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice aufgelegten Formblatt die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Die Frage 2. "Ich bin im Krankenstand bzw. in der Wochenhilfe" verneinte er, während er die Frage 9. nach einem Anspruch auf Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung mit dem Zusatz "für 59 Werktage" versah und ebenso bejahte wie die Frage, ob diese Ansprüche ausbezahlt worden seien. Weiter heißt es am Ende des vom Bes... mehr lesen...
Die im Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung stehende Beschwerdeführerin betreute im Rahmen des Projekts "Wien - gesunde Stadt" an einzelnen Tagen jeweils für mehrere Stunden das "Gesundheitstelefon" der Stadt Wien. Sie gab in ihrem Antrag auf Gewährung der Notstandshilfe vom 25. Juni 1995 an, dass sie gemäß vorzulegenden Honorarnoten ein Einkommen von S 110,-- pro Stunde bei ca. 8 bis 12 Stunden freiberuflicher Tätigkeit pro Woche erziele. Mit "Zahlungs- und Verrechnu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §35 Abs1;AlVG 1977 §47 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Falls in dem Fall, in dem die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 47 Abs 1 iVm § 35 Abs 1 AlVG die Anerkennung der Ansprüche des Arbeitslosen in Form einer bloßen Mitteilung ausgesprochen h... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0178 E 29. September 1992 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung für die Rückforderung eines Überbezugs ist lediglich der Umstand der Verschweigung einer maßgebenden Tatsache. Auf die in der Sphäre des Meldepflichtigen liegenden
Gründe: , aus denen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit der Einstellung der Notstandshilfe ist - entsprechend der grundsätzlichen Zeitraumbezogenheit von Absprüchen über Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Hinwei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 5. Februar 1996, nach Beendigung seiner letzten Beschäftigung und dem Bezug von Krankengeld bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Linz die Gewährung von Arbeitslosengeld. Er gab an, nicht selbstständig erwerbstätig zu sein und kein eigenes Einkommen zu beziehen. Ab 5. Februar 1996 wurde dem Beschwerdeführer Arbeitslosengeld in der Höhe von S 417,80,-- täglich ausbezahlt. Am 4. November 1996 gab der Beschwerdeführer bei ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36a Abs5 Z1 idF 1995/297;AlVG 1977 §36c Abs5;AlVG 1977 §50;
Rechtssatz: Die Behörde darf im Falle der Gewährung von Arbeitslosengeld unter Anwendung des § 36a Abs 5 Z 1 AlVG idF BGBl Nr 1995/297 einen Widerruf und eine Rückforderung der (allenfalls auch formlos) zuerkann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0350 E 7. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E vom 22. Dezember 1999, Zl 97/08/0565) ist die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Rückersatz des empfangenen Arbeitslosengeldes (der Notstandshilfe) gemäß § 25 Abs 1 Al... mehr lesen...
1. a) Über die frühere Arbeitgeberin des als Leiter der Personalabteilung tätigen Beschwerdeführers, die Maschinenfabrik L. Gesellschaft m.b.H., wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 2. September 1994 der Konkurs eröffnet. Am 10. Oktober 1994 erfolgte die Gründung des Vereins "Regionale Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiative Bezirk Liezen" (WBL), dem die Funktion eines regionalen Trägervereins für die Regionalstiftung Liezen als Arbeitsstiftung im Sinne des § 18 Abs. 6... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Als Minimum an Voraussetzungen für eine rückwirkende Korrektur der Leistung muss - im Sinne des Gesetzeswortlautes - gelten, dass sich der Widerrufsgrund - aus welchen Gründen immer - erst nachträglich herausgestellt hat. Von dieser Voraussetzung ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0178 E 14. März 2001 RS 4 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 24 Abs 2 AlVG (in Zusammenschau mit § 25 Abs 1 AlVG) schließt eine Auslegung aus, nach welcher es der Beh möglich wäre, eine von ihr ohne Erlassung eines Bescheides (§ 47 AlVG) gewährt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1983 bis zum 29. Februar 1996 bei der T. GesmbH in Klagenfurt als Geschäftsführer angestellt. Er behielt jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus die Funktion des handelsrechtlichen Geschäftsführers dieser Gesellschaft. Am 28. Februar 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der Pensionsversicherung der Angestellten einen Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. In dem am 1. März 1996 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit dem Jahre 1994 mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezog, war seit 1985 Obmann eines "Reisevereins B". Gegenstand der Vereinstätigkeit war nach den Statuten in der Fassung vom 30. März 1994 die "Organisation und Durchführung von Reisen ausschließlich für Mitglieder, sowie auf Grund deren Anregung und Vorschlägen im Sinne der Freizeitgestaltung auf Basis einer konzessionsmäßigen Ausübung eines Reisebüros." Mit einer a... mehr lesen...