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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1992/416;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/03/0351Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0295 E 21. April 1998 RS 1 (hier ohne letzten Satz)Stammrechtssatz
Der VfGH mit E vom 12.6.1995, G 29/95, ua ausgesprochen, daß § 25 Abs 1 dritter Satz AlVG idF BGBl 1992/416 verfassungswidrig war. Der Beschwerdefall zählt nicht zu den Anlaßfällen gem Art 140 Abs 7 B-VG, sondern ist noch auf Grund der alten Rechtslage zu entscheiden; ein neuerliche Anfechtung des als verfassungswidrig festgestellten § 25 Abs 1 dritter Satz AlVG idF 1992/416 ist nicht zulässig. Nach der anzuwendenden Bestimmung kann ein Umsatzsteuerbescheid nicht Grundlage für eine Verpflichtung zum Rückersatz des unberechtigt Empfangenen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030350.X02Im RIS seit
07.03.2002