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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Die Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellen anspruchsmindernde Umstände dar, hinsichtlich derer zwar die Behörde keine formelle Beweislast trifft, deren Unerweislichkeit - bei ausreichender Mitwirkung des Arbeitslosen an der Sachverhaltsermittlung - jedoch nicht zu Lasten des Anspruchsberechtigten, sondern zu Lasten der Behörde ginge: Auf die Notstandshilfe anzurechnen sind nicht Ansprüche des Arbeitslosen auf Mietzahlungen, sondern ausschließlich ihm tatsächlich zugeflossene Einkünfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080354.X02Im RIS seit
18.10.2001