RS Vwgh 2000/4/26 96/08/0354

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AVG §37;

Rechtssatz

Die Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellen anspruchsmindernde Umstände dar, hinsichtlich derer zwar die Behörde keine formelle Beweislast trifft, deren Unerweislichkeit - bei ausreichender Mitwirkung des Arbeitslosen an der Sachverhaltsermittlung - jedoch nicht zu Lasten des Anspruchsberechtigten, sondern zu Lasten der Behörde ginge: Auf die Notstandshilfe anzurechnen sind nicht Ansprüche des Arbeitslosen auf Mietzahlungen, sondern ausschließlich ihm tatsächlich zugeflossene Einkünfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080354.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten