Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §29 Abs1;AVG §59;
Rechtssatz: Ein Ausspruch nach § 25 Abs 1 AlVG iVm § 29 Abs 1 AlVG kann ohne Angabe des Betrages im
Spruch: des angefochtenen Bescheides, den die Bezieherin von Karenzurlaubsgeld ab ihrer Verehelichung gem § 24 Abs 2 AlVG zu Unrecht bezogen haben s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - mit kurzen Unterbrechungen - seit 1983 im Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung, im Zeitraum vom 1. November 1990 bis 30. Juni 1994 im Bezug von Notstandshilfe. Aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelte das Arbeitsamt Amstetten im Jahre 1994, daß der Beschwerdeführer Hälfteeigentümer der Liegenschaft X und - aufgrund eines Kaufvertrages vom 23. Mai 1989 - Hälfteeigentümer der Liegenschaften EZ 124 der KG O (einer "Baufläche" im Ausmaß ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §829;ABGB §839;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, in welchem Ausmaß ein Arbeitsloser (Miteigentümer) an den Erträgen der gemeinschaftlichen Liegenschaft Anteil hat, ist nicht aus § 829 ABGB zu lösen, räumt doch diese Best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §829;ABGB §833;ABGB §839;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §36 Abs3;AlVG 1977 §38;VwRallg;
Rechtssatz: Schließt ein Miteigentümer einen Hauptmietvertrag ab, so handelt er dabei im Zweifel als Vertreter SÄMTLICHER Eigentüme... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes (an die Beschwerdeführerin) in der Zeit vom 21. April 1992 bis 31. Dezember 1992 von S 253,70 täglich auf S 169,60 täglich und vom 1. Jänner 1993 bis 31. Jänner 1993 von... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Für die Heranziehung des § 25 Abs 1 dritter Satz AlVG ist nicht das zusätzliche Vorliegen eines der Tatbestände des ersten Satzes des § 25 Abs 1 AlVG erforderlich (Hinweis E 30.9.1994, 93/08/0175). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995080286.X01 ... mehr lesen...
Die bis 7. September 1992 als Servierkraft im Betrieb ihres Ehegatten beschäftigt gewesene Beschwerdeführerin bezog im Zusammenhang mit der am 29. Oktober 1992 erfolgten Geburt ihrer Tochter u.a. vom 30. Dezember 1992 bis 30. September 1994 Karenzurlaubsgeld. Im Antragsformular wurde zu Punkt 4 ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung. Wenn ja, Art der Tätigkeit ... (z.B. Dienstnehmer, Hausbesorger, Mitarbeiter im Familienbetrieb, Geschäftsführer")) mit Nein beantwortet. In einer mit 28. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 23. August 1989 beim Arbeitsamt Linz mit dem am 27. Juli 1989 ausgegebenen Formular die Gewährung von Arbeitslosengeld. Die entsprechenden Fragen unter Punkt 9 des Antragsformulars ("Haben Sie Anspruch auf a) Kündigungsentschädigung ... b) Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung ... ") wurden von ihr mit "Nein" beantwortet. Die Frage "Wurden die Ansprüche a) ausbezahlt b) nicht ausbezahlt, weil - der Anspruch strittig ist - der Dienstgeber insolvent ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 93/08/0270 1 Stammrechtssatz Da die Angaben zur Geltendmachung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung im Antragsformular die Behörde in die Lage versetzen sollen, ihrerseits zu beurteilen, ob ein Anspruch besteht, ist das Risi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §5;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §32a Abs2;AlVG 1977 §71 Abs2;AlVGNov 1993 Art1 Z21;MRK Art7;VwRallg;
Rechtssatz: § 32a Abs 2 AlVG hat Strafcharakter und knüpft - ähnlich einem Straftatbestand - an grob fahrlässig oder vorsätzlich gemac... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand zuletzt in der Zeit vom 4. Juli 1988 bis 18. Jänner 1992 als Hilfsarbeiterin in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Am 23. Jänner 1992 beantragte sie beim Arbeitsamt Versicherungsdienste in Wien Karenzurlaubsgeld. In dem von ihr eigenhändig unterschriebenen Antragsformblatt wurden bei den Fragen 4 ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung") und 8 ("Ich habe ein eigenes Einkommen") die für die Antworten "Nein" geltenden Kästchen ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0285 E 12. Dezember 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Angaben, die der Antragsteller im Antrag um Zuerkennung von Arbeitslosengeld macht, müssen die Behörde in die Lage versetzen zu beurteilen, ob die Leistung zusteht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §39a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/11 92/08/0182 7 Stammrechtssatz Zufolge der Unterfertigung des Antragsformblattes auf Arbeitslosengeld durch den Anspruchwerber darf der Sachbearbeiter, auch wenn er aus dem Formblatt ersehen mußte, daß es nicht vom Anspruchwerber selbs... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die objektive unrichtige (hier: den unberechtigten Bezug von Karenzurlaubsgeld herbeiführende) Verneinung der Frage, ob der Anspruchswerber "derzeit in Beschäftigung" stehe, begründet allein noch nicht die Rückersatzverpflichtung nach § 25 Abs 1 AlVG wegen "unwahrer Angaben" oder "Versch... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/11 92/08/0182 6 Stammrechtssatz Hat der Anspruchswerber im Antragsformblatt auf Arbeitslosengeld die Frage, ob er derzeit in Beschäftigung stehe und diese somit gar nicht nach der Versicherungspflicht, sondern der Beschäftigung selbst fragte (und bei der als Beispiel "Ha... mehr lesen...
Am 16. Jänner 1987 beantragte Ulrike St. beim Arbeitsamt Braunau/Inn die Gewährung von Arbeitslosengeld mit Wirkung vom 14. Jänner 1987. Sie gab dabei unter anderem an, in der Zeit vom 11. November 1983 bis 13. Jänner 1987 bei der Druckerei G als kaufmännische Angestellte beschäftigt gewesen zu sein. Es bestehe auch ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung; Kündigungsentschädigung sei allerdings nicht bezahlt worden, weil der Dienstgeber insolvent sei. (Wie sich später herausstellte, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Berufungen der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide des Arbeitsamtes Liezen vom 4. November 1994 abgewiesen und die erstinstanzlichen Bescheide bestätigt, mit welchen gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, das von der Beschwerdeführerin bezogene Karenzurlaubsgeld widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog in der Zeit vom 10. April bis 14. Dezember 1985 beim Arbeitsamt Linz (erhöhtes) Karenzurlaubsgeld für alleinstehende Mütter; vom 15. Dezember 1985 bis 31. Juli 1986 bezog sie Sondernotstandshilfe für alleinstehende Mütter. Als mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebend wurde sowohl an der ursprünglichen Adresse V-Straße, L, als auch an der späteren Adresse B-Weg, L, nur ihre minderjährige Tochter Elisabeth angegeben. Als Kindesvater wurde Dr. M genannt, der in... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab 23. September 1987 bis jedenfalls 31. Dezember 1991 im Bezug der Notstandshilfe. Durch eine Überlagerungsmeldung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde dem Arbeitsamt Bruck/Mur erstmalig im September 1992 der Umstand bekannt, daß die Beschwerdeführerin seit 13. Oktober 1989 bei der L.-GmbH in Leoben beschäftigt gewesen sei. Über eine Anfrage des Arbeitsamtes teilte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse mit Schreibe... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde im Anschluß an die Beendigung seines arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit der L Ges.m.b.H. mit 31. Dezember 1992 unter anderem über seine Anträge vom 4. Jänner und 9. September 1993 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gewährt. Mit Bescheid vom 18. Februar 1994 sprach das Arbeitsamt Linz aus, daß gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug des Arbeitslosengeldes vom 23. Jänner 1993 bis 8. September 1993 u... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand vom 17. Mai 1993 - mit einer Unterbrechung vom 23. Juli bis 24. Juli 1993 - bis 17. Oktober 1993 beim Arbeitsamt Deutschlandsberg und vom 18. Oktober 1993 bis 15. Dezember 1993 beim Arbeitsamt Graz im Bezug des Arbeitslosengeldes. Mit Wirksamkeit vom 16. Dezember 1993 beantragte sie mit dem dafür vorgesehenen, mit 2. Jänner 1994 datierten Antragsformular die Zuerkennung der Notstandshilfe. In einer undatierten, vor dem Arbeitsamt Graz aufgenommenen Nie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs2;AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Zuerkennung von Leistungen nach dem AlVG handelt es sich um einen zeitraumbezogenen Abspruch. Die Anspruchsvoraussetzungen auf eine solche Leistung sind daher - soweit sie vom Zusa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs2;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 91/08/0194 2 Stammrechtssatz Ist einer der Tatbestände des § 25 Abs 1 AlVG verwirklicht, so ist die Anwendung des Abs 1 (dh die Rückforderung gegenüber dem Leistungsempfänger) durch § 25 Abs 2 Al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid das dem Arbeitslosen zuerkannte und tatsächlich gezahlte Arbeitslosengeld gem § 24 AlVG rückwirkend eingestellt, steht - ungeachtet einer allfälligen Rechtswidrigkeit dieses Bescheides (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994080019.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs2;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Der Widerrufsbescheid gegenüber dem Arbeitslosen hat keine erweiterte Rechtskraft und steht daher Einwendungen der dritten Person, die zum Ersatz unberechtigten Bezuges von Arbeitslosengeld herangezogen werden soll, nicht entgegen. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/31 92/08/0013 1
(Hinweis E 17.5.1990, 90/08/0031 ua). Stammrechtssatz Das Wesen der Lebensgemeinschaft besteht in einem eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs2;AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0287 E 21. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Zur Frage, welche Rechtslage für die Beurteilung, ob eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht oder nich... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. März 1993, Zl. 92/08/0183, zu entnehmen. Daraus ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren noch folgendes von Bedeutung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 16. Juni 1988 wurde für den Beschwerdeführer gemäß § 273 Abs. 3 Z. 3 ABGB ein Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt (zuletzt mit Beschluß vom 2. Juni 1992 der nunmehrige Beschwerdevertreter). Im selben Beschluß ha... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juni 1991 sprach das Arbeitsamt Knittelfeld aus, daß die der Beschwerdeführerin gewährte Notstandshilfe mangels Notlage ab 1. Mai 1991 eingestellt werde. Begründet wurde dieser Bescheid im wesentlichen damit, daß eine Lebensgemeinschaft mit Konrad S. bestehe und dessen anrechenbares Einkommen die Notstandshilfe überschreite. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde der Berufung keine Folge gegeben und der Bescheid des... mehr lesen...