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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §24 Abs1;Rechtssatz
Falls in dem Fall, in dem die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 47 Abs 1 iVm § 35 Abs 1 AlVG die Anerkennung der Ansprüche des Arbeitslosen in Form einer bloßen Mitteilung ausgesprochen hat, die Leistung später für einen Zeitraum eingestellt werden soll, hat der Betreffende nach § 47 Abs 1 zweiter Satz AlVG Anspruch auf Erlassung eines schriftlichen Bescheides (Hinweis E 31. Mai 2000, 98/08/0387).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080446.X01Im RIS seit
24.06.2002