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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1998/I/148;Rechtssatz
Der VwGH ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Sachlichkeit das Einkommen im Sinne der Bestimmung des § 25 Abs. 1 vorletzter Satz AlVG idF der Novelle BGBl. I Nr. 1998/148, nur jene Größe sein kann, die die wirtschaftliche Kraft des Arbeitslosen (bzw. im Falle der Anrechnung seines Ehepartners oder Lebensgefährtin) zum Ausdruck bringt. Es kann hingegen nicht maßgebend sein, wie der Arbeitslose oder sein Ehegatte (bzw. Lebensgefährte) mit diesem Einkommen verfahren ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080014.X05Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2014