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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Beim Bezug eines Familienzuschlages ist auch das Einkommen des Familienangehörigen von Bedeutung (Hinweis E 10. Dezember 1952, 1182/51, VwSlg 2770 A/1952) im Sinne einer für das Fortbestehen und das Ausmaß des Anspruches maßgebenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080049.X01Im RIS seit
29.11.2002