Norm
ZPO §530 E1Rechtssatz
Der Wiederaufnahmskläger kann in der gegen ein Scheidungsurteil gerichteten Wiederaufnahmsklage das Begehren auf Eheaufhebung aus dem Verschulden des Beklagten stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0044436Dokumentnummer
JJR_19590916_OGH0002_0060OB00242_5900000_001