Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Den Einzelrechtsnachfolgern (hier: Zessionar) der Hauptprozessparteien ist die aktive und passive Rechtsmittelklagelegitimation abzusprechen. Das im Verfahren mit dem Überträger ergehende Urteil wirkt auch gegen den Übernehmer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032968Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017