Begründung: Über die Berufung der Kläger wurde vom Berufungsgericht am 30.11.1989 entschieden; eine Berufungsbeantwortung der beklagten Partei lag nicht vor. Der beklagten Partei wurde am 25.6.1990 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Berufungsbeantwortung bewilligt. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufungsbeantwortung zurück und sprach aus, daß ein "Revisionsrekurs" jedenfalls unzulässig sei. Die... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 F1
Rechtssatz: Entscheidet das Rekursgericht bei einem ausschließlich in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstand über den Betrag, der als Streitgegenstand anzusehen ist, so gilt der höchste in Betracht kommende Betrag als Entscheidungsgegenstand. Auf den richtigen Wert des Streitgegenstandes kommt es nicht an. Entscheidungstexte 3 Ob 587/90 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 25.4.1989 den Vollzug der mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien in Abänderung eines Beschlusses des Handelsgerichtes Wien erlassenen einstweiligen Verfügung durch Verwahrung von in der Importhalle der Zollhalle des Flughafens Wien-Schwechat gelagerten Bekleidungsstücken mit der beanstandeten Markenbezeichnung "B***", und ersuchte um die Durchführung das Erstgericht. Der Vollstrecker des Erstgerichtes bestellte am ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 F1
Rechtssatz: Entscheidet das Rekursgericht bei einem ausschließlich in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstand über den Betrag, der als Streitgegenstand anzusehen ist, so gilt der höchste in Betracht kommende Betrag als Entscheidungsgegenstand. Auf den richtigen Wert des Streitgegenstandes kommt es nicht an. Entscheidungstexte 3 Ob 587/90 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §402 BZPO §528 Abs2 Z2 Halbsatz2 B
Rechtssatz: § 528 Abs 2 Z 2 Halbsatz 2 ZPO ist sinngemäß auch auf Sicherungsanträge anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 11/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 11/90 MR 1991,66 (M. Walter) = ÖBl 1991,127 5 Ob 2106/96h Entscheidungstext OGH 14.05.1996 5 Ob 2106/96h ... mehr lesen...
Norm: LPG §10LPG §12 Z2ZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Weisen beide Vorinstanzen einen Antrag auf Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages wegen Versäumung der materiellen Frist des § 10 LPG ab, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 640/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 640/90 Veröff: RZ 1991/16 S 74 = EvBl 1991/55 S 249 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von der beklagten Partei, das in ihrem Auftrag erfolgende Befahren der über das Grundstück 319 Gewässer der EZ 200 KG Donnersdorf führenden Brücke mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t zu unterlassen. Sie bewerteten gemäß § 59 JN den Streitwert mit S 30.000. Die beklagte Partei bemängelte gemäß § 7 RATG die Bewertung durch die Kläger als zu niedrig. Die Streitteile einigten sich, den Rechtsstreit nach § 7 RATG mit S 200.000,-- zu... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Verwertungsgesellschaft (im folgenden: klagende Partei) begehrt von der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: beklagte Partei) mit ihrer am 29. Juni 1989 eingebrachten Klage die sofortige Unterlassung, ohne Genehmigung der klagenden Partei Werke der Tonkunst und damit verbundene Sprachwerke zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten bzw vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen, auf denen Werke festgehalten sind, di... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner hat dem Antragsteller zu 5 K 201/89 des Bezirksgerichtes Favoriten die Grundstücke 105/1 und 105/8 KG Unterlaa für November 1990 aufgekündigt. Diese gerichtliche Aufkündigung wurde dem Antragsteller am 28.11.1989 zugestellt. Der Antragsteller brachte am 18.12.1989 einen Antrag auf Verlängerung des Landpachtvertrages über die Grundstücke 105/1 und 105/8 KG Unterlaa bis November 1992 ein. Gleichzeitig beantragte er, ihm die Wiedereinsetzung in den vorig... mehr lesen...
Norm: EO §402 BZPO §528 Abs2 Z2 Halbsatz2 B
Rechtssatz: § 528 Abs 2 Z 2 Halbsatz 2 ZPO ist sinngemäß auch auf Sicherungsanträge anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 11/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 11/90 MR 1991,66 (M. Walter) = ÖBl 1991,127 5 Ob 2106/96h Entscheidungstext OGH 14.05.1996 5 Ob 2106/96h ... mehr lesen...
Norm: LPG §10LPG §12 Z2ZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Weisen beide Vorinstanzen einen Antrag auf Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages wegen Versäumung der materiellen Frist des § 10 LPG ab, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 640/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 640/90 Veröff: RZ 1991/16 S 74 = EvBl 1991/55 S 249 ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3ZPO idF WGN 1989 §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Auf den gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG gefassten Beschluss sind die Bestimmungen über die Anfechtung von Zwischenurteilen nicht sinngemäß anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 583/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 583/90 Veröff: RZ 1991/13 S 73 = WoBl 1991,125 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte im Zuge eines wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten Rechtsstreits gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit 392.700 S fest. Das Rekursgericht gab dem von den Beklagten gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß ein weiterer Rekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der von den Beklagten gegen diesen... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Dieser Rekursausschluss gilt auch für die Anfechtung von überprüfenden Rekursentscheidungen zu erstinstanzlichen Formalentscheidungen einschließlich der Klagszurückweisung (keine analoge Anwendung der Ausnahme in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 669/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 6 Ob 669/90 Veröff: RZ 1991/12... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Unternehmer hat gegen die in Bayern wohnhaften Handelsagenten eine Klage auf Zahlung eines Kaufpreises in der Höhe von 38.200 S samt 10 % Zinsen seit 27.Jänner 1990 angebracht und sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf eine Gerichtsstandsvereinbarung berufen. Die Beklagten haben in ihrem Einspruch gegen den im Sinne der Klage erlassenen Zahlungsbefehl die behauptete Zuständigkeitsvereinbarung bestritten und ausdrücklich die Einreden der Unzus... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Dieser Rekursausschluss gilt auch für die Anfechtung von überprüfenden Rekursentscheidungen zu erstinstanzlichen Formalentscheidungen einschließlich der Klagszurückweisung (keine analoge Anwendung der Ausnahme in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 669/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 6 Ob 669/90 Veröff: RZ 1991/12... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Dieser Rekursausschluss gilt auch für die Anfechtung von überprüfenden Rekursentscheidungen zu erstinstanzlichen Formalentscheidungen einschließlich der Klagszurückweisung (keine analoge Anwendung der Ausnahme in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 669/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 6 Ob 669/90 Veröff: RZ 1991/12... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bibiane M*** ist die Mutter der mj. Christine M***. Der Vater ist der beim Landesgericht Klagenfurt als Richter tätige Dr. Hubertus H***. Zur Bearbeitung der beim Bezirksgericht Klagenfurt anhängigen Pflegschaftssache betreffend die mj. Christine M*** ist nunmehr die Richterin Dr. Ulrike S*** zuständig. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung dieser Richterin durch die Mutter als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag zurück. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte am 22.2.1990 Verfahrenshilfe in vollem Umfang zur Einbringung eines Beweissicherungsantrages. Mit Beschluß vom 17.4.1990 (ON 4) wies das Erstgericht den Beweissicherungsantrag zurück. Zur Erhebung eines Rekurses gegen diesen Beschluß beantragte die Antragstellerin neuerlich die Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Mit Beschluß vom 24.4.1990 bewilligte das Erstgericht die Verfahrenshilfe. Der bestellte Verfahrenshelfer brachte beim Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung für die Zeit vom 1.5.1988 bis 30.9.1988 in der Höhe von 5.000 S und zur Sicherstellung der in der Zeit vom 1.10.1988 bis 30.9.1989 fällig werdenden Unterhaltsbeträge von 1.000 S monatlich die Fahrnisexekution. Der Verpflichtete stellte den Antrag auf Einstellung der Exekution, den er den Sinn nach darauf stützte, daß der betriebene Ansp... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 15.Mai 1990, ON 13, trug das Erstgericht (nur) dem Zweitbeklagten auf, zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruches bestimmte Tätigkeiten zu unterlassen. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Gericht zweiter Instanz den dagegen von der Erstbeklagten erhobenen Rekurs als unzulässig zurück, gab dem Rekurs des Zweitbeklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteige und gegen die... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO idF WGN 1989 §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Entscheidung des Rekursgerichtes mit der der erstinstanzliche Beschluss auf Nichtzulassung einer Klagsänderung bestätigt wird, ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unanfechtbar, weil die Nichtzulassung einer Klagsänderung einer Klagszurückweisung, mit der jede Verfolgung des erhobenen Anspruches in der gewählten Verfahrensart abgelehnt wird, nicht gleichgehalten werden kann. ... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1. Im Rechtsstreit über das Begehren auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an einer ihnen je zu einem Hälfteanteil bücherlich zugeschriebenen Liegenschaft mit einem bebauten Grundstück durch Realteilung nach einem näher bezeichneten Teilungsplan aus dem Jahre 1971 änderte der Kläger mit der
Begründung: , daß der Teilungsplan aus dem Jahre 1971 wegen geänderter Rechtslage nicht mehr durchführbar wäre, und der Kläger nunmehr die Realteilung na... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der klagenden Parteien keine Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen den Beschluß der zweiten Instanz erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 1 ZPO unzulässig, weil der Entscheidungsgegenstand S 50.000 nicht übersteigt. Diese Bestimmung normiert ei... mehr lesen...
Begründung: Josef H*** erhob gegen den Beschluß des Bezirksgerichtes Frankenmarkt, mit welchem ihm die beantragte Verfahrenshilfe teilweise versagt worden war, Rekurs. Gleichzeitig stellte er den Antrag auf Delegation der Rechtssache vom Kreisgericht Wels an einen anderen Gerichtshof, weil er zahlreiche Richter des Rechtsmittelsenates des Kreisgerichtes Wels und auch den Präsidenten dieses Gerichtshofes selbst abgelehnt habe. Das Oberlandesgericht Linz wies den Delegierungsantrag ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 KZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: § 502 Abs 3 ZPO ist im Rekursverfahren nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 1534/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 3 Ob 1534/90 3 Ob 61/90 Entscheidungstext OGH 19.09.1990 3 Ob 61/90 Vgl; Beisatz: Im Exekutionsverfahren ist § 502 Abs 3 Z 1 ZPO bzw § 14 Abs 3 2.Fall AußStrG ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 KZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: § 502 Abs 3 ZPO ist im Rekursverfahren nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 1534/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 3 Ob 1534/90 3 Ob 61/90 Entscheidungstext OGH 19.09.1990 3 Ob 61/90 Vgl; Beisatz: Im Exekutionsverfahren ist § 502 Abs 3 Z 1 ZPO bzw § 14 Abs 3 2.Fall AußStrG ... mehr lesen...
Begründung: Der Begriff "Revisionsrekurs" in § 528 ZPO nF ist als der des Rekurses an den Obersten Gerichtshof gegen eine Entscheidung eines Rekursgerichtes aufzufassen, mag diese bestätigend, abändernd oder zurückweisend sein. Der erkennende Senat folgt damit wie in 3 Ob 52/90 der auch in den Entscheidungen 5 Ob 545/90 und 5 Ob 59/90 gebilligten, von Petrasch in ÖJZ 1989, 751 dargestellten Argumentation. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entge... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber war seit 10. 8. 1964 im Handelsregister als Geschäftsinhaber des protokollierten Einzelkaufmanns "D***-Werke Alfred D***" eingetragen. Mit 1. 4. 1976 traten in sein Handelsgeschäft die A. D*** Gesellschaft mbH (im folgenden als "Gesellschaft mbH" bezeichnet) als persönlich haftende Gesellschafterin und mehrere Kommanditisten ein. Das Handelsgeschäft wurde als Kommanditgesellschaft unter der bisherigen Firma fortgeführt. Am 13. 6. 1977 wurde der Austrit... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: In Rechtssachen mit einem fünfzigtausend Schilling nicht übersteigenden Wert des Streitgegenstandes ist der Revisionsrekurs gegen klagszurückweisende Beschlüsse trotz § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ausgeschlossen, weil der OGH auch bei einer Sachentscheidung nicht angerufen werden könnte (Fasching, Lehrbuch 2.Auflage Rz 2017/1). Entscheidungstexte 7 Ob 602/90 ... mehr lesen...