Norm
ZPO §502 HVRechtssatz
Bei der Erstprüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiteren Behandlung unterzogen oder verworfen werden soll, sind nicht gesondert angeführte, andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, nicht zu untersuchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043075Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2011