Norm
ZPO §502 HI2. ZPO §502 HIII4Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Kündigungsgrund ohne unnötigen Aufschub "ehestens" geltend gemacht wurde, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070172Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009