RS OGH 1992/3/10 5Ob502/92 (5Ob503/92, 5Ob1512/92), 2Ob572/93, 3Ob94/97p

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Veröffentlicht am 10.03.1992
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Norm

ZPO §502 HII

Rechtssatz

Zwar ist die falsche Berechnung einer Rechtsmittelfrist durch die zweite Instanz grundsätzlich revisibel, geht es jedoch nur um die Tatfrage, wann das Rechtsmittel zur Post gegeben wurde, könnte diese Frage nur dann die Zulässigkeit des Revisionsrekurses begründen, wenn sie unter Verletzung tragender Verfahrensgrundsätze, etwa auf aktenwidriger Grundlage, gelöst wurde, weil diesfalls die Rechtssicherheit gefährdet wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042718

Dokumentnummer

JJR_19920310_OGH0002_0050OB00502_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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