Norm: JN §55 Abs5ZPO §408ZPO §502 K
Rechtssatz: Keine Zusammenrechnung von Klagsanspruch und einem vom Beklagten verlangten Entschädigungsbetrag wegen mutwilliger Prozeßführung für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 544/94 Entscheidungstext OGH 09.06.1994 6 Ob 544/94 7 Ob 596/94 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §502ABGB §914ABGB §915
Rechtssatz: Steht die Vertragsauslegung durch die Vorinstanzen mit den Grundsätzen von Lehre und Rechtsprechung im Einklang, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, kommt doch der Beurteilung, ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, keine darüber hinausgehende Bedeutung zu. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jed... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AZPO §502 HI2ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Die Rechtssicherheit erfordert es, eine unrichtige, mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens im Widerspruch stehende rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht auch im Rahmen einer außerordentlichen Revision zu korrigieren. Entscheidungstexte 3 Ob 535/94 Entsche... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1ZPO §502 HIII3
Rechtssatz: Dieselbe Wirkung wie durch die Ankündigung eines Gewinnspiels auf der Titelseite einer Zeitung kann auch dadurch erzielt werden, dass Gewinnspiel so regelmäßig veranstaltet werden, dass durch eine solche Aufeinanderfolge in den angesprochenen Leserkreisen der sichere Eindruck erweckt wird, dass auch in künftigen Ausgaben der Zeitung wieder ein (neues) Gewinnspiel oder die neue Fortsetzung einer be... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII8
Rechtssatz: Die außerordentliche Revision ist im Sinne der Rechtssicherheit zulässig, wenn das Berufungsgericht - entgegen dem Vorbringen der Parteien - ohne entsprechende Erhebungen des Bestehen eines Handelsbrauches angenommen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 550/94 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 7 Ob 550/94 E... mehr lesen...
Norm: AUVB ArtIII Z7ZPO §502 HIII7AUVB 1995 Art17 Pkt8AUVB 2004 Art18.8VersVG §179 ff
Rechtssatz: Der für die Annahme einer Bewußtseinsstörung infolge Alkoholeinwirkung anzunehmende Grenzwert hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 7 Ob 1012/94 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 7 Ob 1012/94 7 Ob 262/04m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Die Festlegung des Ausmaßes des Ersatzes gemäß § 1310 ABGB stellt im Einzelfall dann keine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn das Berufungsgericht alle maßgeblichen Umstände in die Billigkeitserwägung einbezogen und ihre Bedeutung weder verkannt noch grob unrichtig bewertet hat (so schon 7 Ob 3/91). Entscheidungstexte 7 Ob 1047/93 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3ZPO §502 HIII4
Rechtssatz: Welche konkreten Kriterien für das Wissen des Vermittlers bzw seiner Gehilfen oder deren fahrlässige Unkenntnis sprechen, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Ob demnach ein schuldhaftes, die Ersatzpflicht auslösendes Verhalten anzunehmen ist, stellt keine erheblichen, in ihrer Bedeutung über den jeweiligen Anlaßfall hinausgehende Rechtsfrage dar. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2
Rechtssatz: Ob in der Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über die geänderte Klage eine erhebliche Erschwerung oder Verzögerung der Verhandlung zu erblicken wäre hängt - wie überhaupt die Beurteilung der Sachdienlichkeit der Zulassung einer Klageänderung aus Gründen der Prozeßökonomie - stets von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (so schon 4 Ob 47/90, 4 Ob 48/90 ua). Entscheidungstexte... mehr lesen...