Norm
ABGB §1299 BRechtssatz
Die Anästhesie bei einem operativen Eingriff ist Teil der Heilbehandlung, weshalb sich die zur ärztlichen Aufklärungspflicht entwickelten Grundsätze auch auf sie beziehen. Auch die Aufklärung über die Möglichkeiten und Risken der Schmerzbekämpfung richtet sich daher nach den Umständen des Einzelfalls, die für den OGH nicht überprüfbar sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0026328Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.09.2019