Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken und den Mangel eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen voraus (Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 30 Rz 39; RIS-Justiz RS0070217). Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, berechtigt dies den Vermieter dann nicht zur Kündigun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten den ihr aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 21. 1. 1994, AZ ***** außerbücherlich gehörenden 1/4-Anteil der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** zu übergeben und der Einverleibung seines Eigentumsrechtes zuzustimmen. Nachdem der Einheitswert der Gesamtliegenschaft mit S 40.000,-- bekanntgegeben wurde, wurde die mit S 250.000,-- bewertete Klage vom Landesgericht St. Pölten zunächst wegen sachlic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das gesamte Klagebegehren ab. Einer dagegen erhobenen Berufung gab das Gericht zweiter Instanz teilweise Folge, bestätigte die Abweisung des Zahlungsbegehrens (S 22.122,50 sA), hob die Entscheidung hinsichtlich des Ausschlusses der Beklagten als Wohnungseigentümerin auf und wies die Rechtssache an das Gericht erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurück. Hinsichtlich des bestätigenden Teiles sprach das Berufungsge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war von der beklagten Partei laut Kostenvoranschlag vom 7. 7. 1997 beauftragt worden, ein Kanalräumungsfahrzeug der beklagten Partei zufolge unzureichender Kompressorsaugleistung zu zerlegen (Gesamtpreis S 28.800,--). Da sich hiebei herausstellte, daß zusätzlich die Saugdruckumschaltung defekt war, erfolgte ein weiterer (zweiter) mündlicher Reparaturauftrag auch zur Behebung dieser Schadhaftigkeit um S 8.650,--. Die hiefür insgesamt mit S 35.655,-... mehr lesen...
Begründung: Eine ehemalige Mitarbeiterin des Klägers eröffnete bei der beklagten Partei ein auf "Überbringer" lautendes Sparbuch und überwies im Jahre 1993 von den bei einer anderen Bank bestehenden Konten des Klägers bzw einer Gesellschaft mbH & Co KG, die ihre Forderungen gegenüber der Mitarbeiterin des Klägers an diesen abgetreten hat, durch Verfälschung von Sammelüberweisungsbelegen auf dieses Überbringersparbuch mehrfach Beträge in einer S 200.000 übersteigenden Gesamtsum... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt gegenüber der Erstbeklagten die Feststellung, daß ihm als Eigentümer des herrschenden Grundstückes Nr 356/6 gegenüber dieser als Eigentümerin des Grundstückes Nr 355/6 die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf einem bestimmten Weg zustehe. Weiters soll die Erstbeklagte dazu verurteilt werden, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf diesem Weg einzuwilligen. Weiters begehrt der Kläger die Feststellung, daß ihm als Eige... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten zu 9 C 210/98a die Räumung eines Geschäftslokales und zu 9 C 245/98y die Zahlung von 105.739,- sA. Das Erstgericht, das die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verband, gab beiden Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte das angefochtene Ersturteil. Es sprach aus, daß im Räumungsverfahren der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000,- übersteige und die ordentliche Revision nicht zuläs... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat allein auf Grund der Erklärung des Leiters des Wohnungsamtes der Klägerin gegenüber dem Nebenintervenienten, diesem stehe dann ein Eintrittsrecht an der später aufgekündigten Wohnung zu, wenn er nach dem Tod seiner Mutter oder dessen Gatten Arthur A***** in die Wohnung ziehe, deshalb noch kein schlüssiges Zustandekommen eines Bestandvertrages mit dem Nebenintervenienten angenommen, weil zu diesem Zeitpunkt die Mutter des Nebenintervenienten (... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision wegen einer - seiner Ansicht nach - im vorliegenden Fall zu lösenden Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs "zu einem vergleichbaren Sachverhalt" fehle und "die Grenzen der objektiven Zurechnung von Folgeschäden bei Schutzgesetzverletzungen vor allem anhand von Grenzfällen wegen deren Indizwirkung auf vergleichbare Sachverhalte gezogen werden"... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde am 14. 9. 1993 vom Strafgericht wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und überdies schuldig erkannt, dem Kläger ein Schmerzengeld von S 2.000 zu bezahlen; er habe am 17. 4. 1993 auf einer Golfanlage mit einem Golfschläger eine wuchtige Ausholbewegung gemacht, ohne sich vorher zu überzeugen, daß dies ohne Gefährdung umstehender Personen möglich sei; hiebei sei der Kläger am Schäd... mehr lesen...
Begründung: Der Bund gewährte der Tochter des unterhaltspflichtigen beklagten Vaters in der Zeit vom 1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG idF BGBl 1977/403. Der Beklagte hat keinerlei Rückersatz geleistet. Der Bund gewährte der Tochter des unterhaltspflichtigen beklagten Vaters in der Zeit vom 1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 Unterhaltsvorschüsse nach Paragraph 4, Ziffer 2, UVG in der Fassung BGBl 1977/403. Der Beklagte hat keinerlei Rückersatz geleistet... mehr lesen...
Begründung: Am 7. November 1993 ereignete sich im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall, an dem der in der Folge verstorbene Dr. Rodmar A***** (im folgenden als Erstkläger bezeichnet), die Zweitklägerin und Christa E***** jeweils als Reiter eines Pferdes und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrades beteiligt waren. Die vom Erstbeklagten benützte Bundesstraße verläuft im Freilandgebiet über mehrere 100 m gerade. V... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von der Beklagten die Zahlung von S 28.958,40 sA. Die Beklagte habe das von ihnen gemietete Geschäftslokal nach Beendigung des Bestandvertrages in vertragswidrigem Zustand übergeben. Die notwendigen Reparaturen erforderten den eingeklagten Betrag. Das Berufungsgericht bestätigte das - das Klagebegehren abweisende - Urteil des Erstgerichts und sprach aus, daß die Revision jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 25. 8. 1992 beim Erstgericht eingebrachten Klage brachte die Klägerin vor, sie habe für die Beklagten, die insgesamt die "Firmengruppe S*****" darstellten, auftragsgemäß Steuerberatungsleistungen erbracht, die mit den nachstehend angeführten Honorarnoten in Rechnung gestellt worden seien, wobei die Fälligkeit vereinbarungsgemäß jeweils mit dem Rechnungsdatum eintreten sollte. Sodann schlüsselte die Klägerin für jede einzelne Beklagte unter Anführung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 BbJN §55
Rechtssatz: Der tatsächliche oder rechtliche Zusammenhang wird nicht allein durch den Umstand hergestellt, dass es sich um gleichartige Leistungen des Anspruchsberechtigten handelt oder dass mehrere Ansprüche einer Person gegen ein und denselben Gegner bestehen. Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes stehen dann in einem Zusammenhang, wenn die Leistungen aufgrund eines einheitlichen Auftrags erfolgten oder eine Gesam... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Honorars für dessen Beratung und Vertretung, und zwar in folgenden Fällen: In der Rechtssache "M***** gegen K***** 1" sei es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Dr. K***** gegangen, welche zumindest 1,000.000 S betragen hätten. Es seien Konferenzen abgeführt, Kommission getätigt, Briefe geschrieben und ein Klagsentwurf errichtet worden. Zu einer Klagseinbringung sei e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß ein dringendes Wohnbedürfnis ("schutzwürdiges Interesse") des Mieters im Sinne des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nach der Rechtsprechung dann vorliegt, wenn das Wohnbedürfnis nicht anderweitig befriedigt ist, er also die Wohnung nach wie vor zu Wohnzwecken benötigt (RIS-Justiz RS0068687). Die Beurteilung, ob das Wohnbedürfnis anderweitig angemessen befriedigt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhob gegen den Beklagten ein Feststellungs- und Unterlassungsbegehren, die sie mit jeweils S 25.000,-- bewertete. Im Unterlassungsbegehren strebte die Klägerin auch die Verpflichtung des Beklagten an, eine Stützmauer zu entfernen und in Bezug auf den Karrenweg den vorigen und ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Berufungsgericht vom 30.6.1998, 3 R 190/98 h-30, wurde in Stattgebung der Berufung des Bekl... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z2ZPO §500 Abs3ZPO §500 Abs4ZPO §502 Abs2ZPO §507 Abs1ZPO §507b Abs3
Rechtssatz: Auch nach der WGN 1997 ist eine trotz absoluten Unzulässigkeitsausspruches nach § 500 Abs 2 Z 2 (§ 502 Abs 2) ZPO erhobene außerordentliche Revision nicht vom Erstgericht nach § 507 Abs 1 ZPO zurückzuweisen, sondern von diesem gemäß § 507b Abs 3 ZPO dem OGH sofort und unmittelbar zur Entscheidung vozulegen. Anmerkung 0000... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erbrachte für die beklagte Partei verschiedene Leistungen (Transportfahrten), die sie jeweils mit einzelnen Fakturen (eine vom 29.8.1994 über S 12.934,-, zwei vom 30.8.1994 über S 12.876,- und S 13.340,-, eine vom 31.8.1994 über S 13.746,- zwei vom 6.9.1994 über S 13.050,- und S 12.992,-, und eine vom 13.9.1994 über S 12.818,-, insgesamt sohin über S 91.756,-) in Rechnung stellte. Sie begehrte von der beklagten Partei Zahlung von S 91.756,- sA für... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in seiner am 1.August 1997 eingebrachten Mahnklage den Zuspruch von 70.000 S sA als Honorar für anwaltliche Leistungen und brachte vor, er habe 1993 im Auftrag einer Handelsgesellschaft mit Sitz in Wagrain einen Kaufvertrag zum Erwerb einer Wagrainer Liegenschaft errichtet und Nebenleistungen erbracht. Darauf entfalle ein Honoraranspruch von 52.684,20 S. Später habe er "über Wunsch der beiden ursprünglichen Gesellschafter ... der Käuferin ... ein w... mehr lesen...
Begründung: Die in der außerordentlichen Revision als "Untergerichte" bezeichneten Vorinstanzen wiesen im zweiten Rechtsgang das Klagebegehren der beiden klagenden Liegenschaftseigentümer auf bücherliche Einverleibung der behaupteten Dienstbarkeit der Wasserfassung und -ableitung auf einem Grundstück des beklagten Landwirts, auf Feststellung, mit dem Wasserbezugsrecht sei auch eine Schutzzone mit einem Halbmesser von 3 m verbunden, sowie auf Duldung der Anbringung einer Froschkl... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubiger beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 27.10.1995, 9 O 286/95,und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 21.12.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 30.9.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und bemerkte, über den gl... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 30.8.1995, 9 O 221/95, über DM 100.000,- sA und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 20.3.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 19.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte am 10.3.1995 der Beklagten die Mietwohnung aus dem Grunde des § 30 Abs 2 Z 6 MRG gerichtlich auf, weil sie diese Wohnung seit längerer Zeit nicht mehr zu Wohnzwecken benütze. Der Kläger kündigte am 10.3.1995 der Beklagten die Mietwohnung aus dem Grunde des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6, MRG gerichtlich auf, weil sie diese Wohnung seit längerer Zeit nicht mehr zu Wohnzwecken benütze. Die Beklagte erhob Einwendungen, beantragte die Aufhebung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwischen den noch aufrechterhaltenen Ansprüchen auf Zahlung von S 480.000,- einerseits und S 50.000,- andererseits besteht kein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang, sodaß sie für die Frage der Zulässigkeit der Revision nicht zusammenzurechnen sind (SZ 56/186; SZ 65/94 uva E zu RIS-Justiz RS0037899). Was die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruches betrifft, ist das Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 25.10.1996, 9 O 213/96, über DM 167.000,-- und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 9.1.1997, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 19.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und b... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 18.10.1995, 9 O 247/95, über DM 75.000 sA und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 8.1.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 19.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und be... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 4.9.1995, 9 O 252/95, über DM 68.000,- sA und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 20.3.1996, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung der Forderungsexekution. Die Verpflichteten sind Gesamtschuldner. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 17.6.1997 (ON 2) das Versäumnisurteil für Österreich für vollstreckbar und b... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 25.4.1979 geborenen Karin und des am 14.6.1984 geborenen Alois. Die Kinder befinden sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Die Ehe der Eltern war zur Zeit der Entscheidung der Vorinstanzen aufrecht, sie lebten jedoch getrennt. In der Zwischenzeit wurde die Ehe mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Krems a.d. Donaus vom 31.10.1996, 4 Cg 103/95g, 149/95x-53, abgeändert mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als... mehr lesen...