Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §501ZPO idF WGN 1989 §502 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes, der Entscheidungsgegenstand übersteige nicht 50000,--S macht die Revision auch dann unzulässig, wenn die Annahme des Berufungsgerichtes, der Streitgegenstand, über den das Erstgericht entschieden habe, übersteige nicht 15000,-- S, bekämpft wird. Entscheidungstexte 3 Ob 518/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs2 K
Rechtssatz: Wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, fünfzigtausend Schilling übersteigt, dann ist es gleichgültig, ob das Gericht zweiter Instanz das erstgerichtliche Urteil zur Gänze oder zum Teil bzw in welchem Ausmaß bestätigt oder abändert. In solchen Fällen kann auch der Ausspruch des Gerichtes zweiter Instanz über das Zinsenbegehren zulässigerweise bekämpft werden. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ö-
Norm: B 2210, auf die sich die Beklagten zur Bekämpfung des Wandlungsanspruches berufen, ist nicht generell, sondern nur in bezug auf die Zahlungsmodalitäten der Schlußrechnung zum Vertragsinhalt gemacht worden. Die - nur nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende - Frage aber, ob den von der Klägerin bestellten Architekten bei der Ausschreibung, der Bauleitung und der Bauaufsicht ein wägbares Verschulden a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist unter Berücksichtigung eines in einem früheren Rechtsstreit ergangenen Urteils schuldig, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 880,23 S zu bezahlen. In dem bezogenen Rechtsstreit wurde die Beklagte schuldig erkannt, ihm insgesamt 23.023,88 S an Verfahrenskosten zu ersetzen. Der Beklagten wurde zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 und der monatlichen Unterhaltsbeträge von 880,23 S ab 1.7... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab in einem Rechtsstreit, der über den der Klägerin aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt geführt wird, der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß gegen sein Urteil die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes wegen Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene Revision... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen- Zeitung" und "Kurier". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles". In der Ausgabe der Tageszeitung "täglich Alles" vom 5.4.1992 und in folgenden Ausgaben war nachstehende Einschaltung enthalten: Im Anschluß daran hieß es weiter: Wegen des "Gratis-Privat-Anzeigen-Coupons" beantragte die Klägerin zur Sicherung des zu 10 Cg 61/92 des Erstgerichtes mit Klage geltend g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nachdem der Übernahmsantrag der beklagten Partei im Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Hauses genehmigt worden war und sie die Versteigerungsbedingungen erfüllt hatte, wurde ihr vom Erstgericht die zwangsweise Räumung des Hauses, insbesondere der vom Verpflichteten darin bewohnten Wohnung top Nr. 10-12, und die Übergabe an sie bewilligt. Dem Verpflichteten war die Bewilligung der Zwangsversteigerung am 21.4.1989 zu eigenen Handen zugestellt worden. Am 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer der zweitbeklagten GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt. Er war bei Umbauarbeiten an einem Haus als verantwortlicher Bauleiter tätig. Auf dieser Baustelle fiel der Kläger, ein Rauchfangkehrergeselle, der mit der Kehrung in diesem Haus beauftragt war, am 2.4.1987 am Dachboden in den noch nicht fertiggestellten Liftschacht, stürzte ca. 10 m ab und verletzte sich schwer. Aufgrund dieses Vorfalls wurde der Erstbeklagte im S... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einiger Liegenschaften, die im aufgelockerten Siedlungsgebiet mit Ein- und Zweifamlienhäusern und Landwirtschaften liegen. Auf diesen wurden 1974 vier Tennisplätze mit rotem Sandbelag errichtet, die an einen Tennisclub verpachtet sind. Ein altes Bauernhaus wurde als Clubhaus umgebaut. Zur Errichtung dieser Tennisplätze war eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Die Tennisanlage liegt zwischen der Salzachtal-Bund... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung geht entgegen der im Revisionsrekurs vertretenen Meinung nicht hervor, daß das Rekursgericht eine Bescheinigung des Vorbringens im Exekutionsantrag als notwendig angesehen hat. Dieses Wort verwendete es nur bei der Wiedergabe des Rekursvorbringens der verpflichteten Parteien. Sonst brachte es aber zum Ausdruck, daß die betreibenden Parteien ein Zuwiderhandeln nicht "darge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer-Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsgenerators, der in der Dienstanweisung für Veranlagung und Betriebsprüfung vorgesehen ist, wurde die Einkommensteuererklärung des Klägers für das Jahr 1983 als Fall ausgewählt, der in dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat - jeweils über Auftrag der U.***** AG - notarielle Niederschriften über die ordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 17.3.1989 und über die außerordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 2.11.1989 aufgenommen. Der Beklagte war damals Vorsitzender des Aufsichtsrates und führte in dieser Eigenschaft den Vorsitz in den Hauptversammlungen. Unter Berufung auf § 12 NTG begehrt der Kläger vom Beklagten den Ersatz der für die beid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Rudolf G*****, und 2.) Hermine G*****, vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, wider die beklagte Partei Gemeinde N*****, vertreten durch DDr. Walter Barfuß, DDr. Hellwig Torg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef R*****, vertreten durch Dr. Christian Kleinszig und Dr. Christian Puswald, Rechtsanwälte in St. Veit an der Glan, wider die beklagte Partei M***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr. R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und dem am 3. März 1989 verstorbenen Ernst Franz H***** geschlossene Ehe wurde am 21. April 1982 mit Urteil des Kreisgerichtes Wels gemäß § 55 Abs 3 EheG unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des Mannes (im Sinne des § 61 Abs 3 EheG) geschieden; dieser Ehe entstammt der Drittbeklagte. Am 28. August 1982 hat Ernst Franz H***** (sen) die Ehe mit der Erstbeklagten geschlossen; dieser Ehe entsproß die Zweitbeklagte. Die... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte als Titelgericht der betreibenden Partei auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das die Verpflichtete rechtzeitig Widerspruch erhoben hat, zur Sicherstellung der Forderung von 601.663,34 S sA, darunter 80 S Vollzugsgebühren, die Exekution durch Vormerkung des Pfandrechtes auf verschiedenen Liegenschaften. Als Exekutionsgericht hat ein vom Erstgericht verschiedenes Bezirksgericht einzuschreiten. Gegen diese Exekutionsbewilligung erhoben so... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend und... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am 15.Mai 1982 geborenen Marissa Renate M***** und des am 24.Juli 1984 geborenen Andreas Johannes M*****, infolge außerordentlichen Rekurses der Mutter Margarethe M*****, vertreten durch DDr.Ferdinand Gross un... mehr lesen...
Begründung: A***** K***** ist der am 23. Oktober 1969 geborene eheliche Sohn der Streitteile. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes H***** vom 12. August 1981 geschieden. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 28. September 1981 wurde die anläßlich der Scheidung getroffene Vereinbarung über die Übertragung der Obsorge über den Minderjährigen an den Beklagten pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Zunächst wohnte A***** K***** - dem von den Streitteilen freigestellt worde... mehr lesen...
Begründung: Dem nur noch gegenüber dem Erstbeklagten offenen Klagebegehren der beiden Kläger auf Feststellung seiner Haftung für Baumängel liegen nach der Darlegung des Berufungsgerichtes zwei Architektenverträge zur Errichtung der Dachgeschoßwohnungen Nr 15 (Erstkläger) und Nr 16 (Zweitkläger) des Hauses L*****straße 50, *****, zugrunde. Das Berufungsgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung zwar ausgeführt, daß die daraus möglicherweise resultierenden Forderungen jedenfalls j... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß bei der vorliegenden Entscheidung die §§ 13 bis 16 AußStrG in der Fassung der WGN 1989 anzuwenden sind (Art. XLI Z 5 WGN 1989, BGBl. 1989/343). Gemäß § 14 AußStrG ist gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef P*****, vertreten durch Dr. Raimund Mittag, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1) Ing. Friedrich G*****, und 2) Franz S*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Steiner und Dr.... mehr lesen...
Begründung: Am 17. April 1987 brach im landwirtschaftlichen Anwesen des F***** M***** in ***** ein Brand aus, der auf das Nachbarhaus des zwischenzeitig verstorbenen H***** F***** übergriff, wodurch an diesem Anwesen Schaden entstand. Brandursache waren Arbeiten des vom Beklagten beauftragten E***** S***** auf dem an das Haus ***** anschließenden Garagendach; beim Flämmen von Dachpappe war in der Nähe des Arbeitsvorganges befindliches Heu und Stroh entzündet worden. E***** S***** ha... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs2 KZPO §508a
Rechtssatz: Gemäß § 502 Abs 2 ZPO ist die Revision jedenfalls - das heißt unabhängig vom Vorliegen der in § 502 Abs 1 ZPO näher umschriebenen erheblichen Rechtsfragen - unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, an Geld oder Geldeswert fünfzigtausend Schilling nicht übersteigt, es sei denn, dass einer der in § 502 Abs 3 ZPO geregelten Ausnahmefälle (Z 1: best... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die Ehe der Streitteile gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Beklagten (und Widerklägers). Die zweite Instanz bestätigte diese Entscheidung. Der Beklagte bekämpft das Urteil des Berufungsgerichtes mit Revision. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO idF der WGN 1989 ist die Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichtes nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer im Sinne dieser Gesetzesstelle erhebli... mehr lesen...