Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat der Vermieter - wie hier - die nicht regelmäßige Benützung der Wohnung nachgewiesen, so ist es Sache des Mieters, den Beweis zu führen, er werde in nächster Zukunft in die Wohnung zurückkehren, die Nichtbenützung habe nur eine vorübergehende Unterbrechung dargestellt (1 Ob 602/94; 1 Ob 1522/96; 3 Ob 203/99w u. a.) oder er habe sonst ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrags (MietSlg 42.33... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt od... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte Versicherung begehrt aus zwei verschiedenen Versicherungsverträgen, und zwar einem aus dem Jahre 1993 und einem aus dem Jahre 1995 die Rückzahlung der dabei der beklagten Versicherungsnehmerin gewährten Dauerrabatte wegen vorzeitiger Vertragsauflösung. Bei der ersten Versicherung betraf der Dauerrabatt eine Familienunfallversicherung, bei der zweiten Versicherung eine Haftpflicht-, Glasbruch-, Feuer-, Betriebsunterbrechungs- und Einbruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Commerz-Immobilien-Beratungsgesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde auf Grund eines Antrages vom 13. 5. 1998 mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. 10. 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 1. 1987 räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Betriebsmittelkredit zu Konto-Nr. 258.111 ein. Wegen der Überziehung dieses Kontos vereinbarten die Parteien am 23. 5. 1991 ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1992 verrichtete die beklagte Partei im Auftrag der Eigentümer einer Liegenschaft Bauarbeiten, wodurch Risse und Setzungen am Nachbarhaus, in dem die Klägerin seit 1. 3. 1977 eine Wohnung gemietet hat, entstanden. Mit der am 18. 12. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 192.177,05 sA. Sie müsse für die Sanierung der in ihrer Mietwohnung aufgetretenen Schäden insgesamt S 160.288 aufwenden, und zwar für Maurera... mehr lesen...
Begründung: Als der Beklagte im Jahr 1987 den vorliegenden Mietvertrag abschloss, befand er sich in der Endphase seines Medizinstudiums; er beendete es Ende 1987. Während des bis 1988 geleisteten Zivildienstes benützte er die gemietete Wohnung regelmäßig und renovierte sie mit größerem Aufwand. Er beabsichtigte, sodann seine Turnusausbildung in Wien zu absolvieren, was jedoch nicht möglich war, weil ein Turnusplatz erst frühestens Anfang 1992 zu bekommen gewesen wäre. Aus diesem... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und die K***** B***** GmbH haben dieselbe Geschäftsanschrift und sind insoweit personell eng miteinander verflochten, als Günther K***** jeweils Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist. Die beklagte Partei hat daneben noch vier weitere Geschäftsführer, darunter Karl L*****, die alle selbständig vertretungsbefugt sind. Zwei dieser Geschäftsführer, nicht aber Karl L*****, vertreten auch die K***** B***** GmbH als selbständig vertretungsbefugte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Rechtsanwälte-Kommanditpartnerschaft begehrte von der beklagten Universitätsklinik 69.214,80 S, weil sie diese in zwei Passivprozessen vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien vertreten habe. Hiezu berief sie sich unter anderem auf ihre Honorarnote vom 17.3.1998 und auf die Akten 6 Cga 89/97v und 12 Cga 243/97h des genannten Gerichtes. Sie sei vom damaligen Institutsvorstand ordnungsgemäß mit der Vertretung der beklagten Partei, die zwei Arbeitsrechtsklag... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stützte das Klagebegehren von 500.000 S sA auf die Behauptung, dass "die Beamten des Finanzamtes ... in grob fahrlässiger Weise einen nicht nachvollziehbaren und um das zehnfache überhöhten Steuerbescheid erstellt und die ... (klagende Partei) ... dadurch in den Konkurs getrieben" hätten. Es sei ihr eine Steuerverbindlichkeit von 29,363.281 S "nachträglich vorgeschrieben" worden. Der Antrag auf Konkurseröffnung sei "einzig und allein aufgrund des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, den Klägern 814.171,60 S sA an Konventionalstrafe zu zahlen und wies das Klagemehrbegehren von 814.171,60 S sA sowie ein Zinsenmehrbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Es fehle an einer Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs zur Kritik Kerschners (in Jabornegg, HGB Rz 12 zu § 348) an der Entscheidung 8 Ob 640/93 (= EvBl 1994/118 = WBl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Berufungsgericht im Berufungsurteil nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig ist, so kann ua in Streitigkeiten, in denen der Entscheidungsgegenstand insgesamt S 260.000 übersteigt, eine außerordentliche Revision erhoben werden (§ 505 Abs 4 ZPO). Wurden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie einen einheitlichen Streitgeg... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte schloss am 23. Juni 1990 mit fünf weiteren Gesellschaftern in Notariatsaktsform den Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der klagenden Gesellschaft mbH, der folgende Bestimmung enthält: "Vierzehntens: Schiedsklausel. Für alle Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie zwischen diesen untereinander, und zwar auch nach deren Aussscheiden, ist ein Schiedsgericht ausschließlich zuständig. Der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte den zwischen den Streitteilen hinsichtlich einer Wohnung in ihrem Haus in A***** bestehenden Bestandvertrag gemäß § 30 Abs 2 Z 1 MRG auf, weil die Beklagte als Mieterin der Wohnung, die in die Ausstattungskategorie "D - in brauchbarem Zustand" falle, mit der Bezahlung des gemäß § 45 MRG vorgeschriebenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages (EVB) seit Jänner 1998 in qualifiziertem Zahlungsrückstand sei. Die Klägerin kündigte den zwischen den S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt, bedeutet nicht, dass die Entscheidung von der Lösung einer iSd § 502 Abs 1 ZPO (hier: § 46 Abs 1 ASGG) erheblichen Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt. Besonderheiten der Fallgestaltung schließen eine richtungsweisende, die Rechtsentwicklung vorantreibende und für zukünftige Entsch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Obwohl die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedarf, sei den Revisionsausführungen in Kürze folgendes entgegen gehalten: Obwohl die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nach Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Untervermieter stehen dem Untermieter gegenüber grundsätzlich die gleichen Kündigungsgründe wie dem Vermieter gegen den Mieter zu; darüber hinaus gewährt § 30 Abs 2 Z 12 MRG - der mit § 19 Abs 2 Z 12 MG selbst im Wortlaut übereinstimmt, sodass die hiezu ergangene Rechtsprechung auch weiterhin anwendbar bleibt - dem Untervermieter insofern eine erweiterte Kündigungsmöglichkeit (vgl Würth in Rummel2 § 30 MRG Rz 43 mwN... mehr lesen...
Begründung: Der unehelich geborene Minderjährige beantragte am 25. Februar 1999 (ON 60), den bisherigen Unterhaltsbeitrag seines Vaters von 3.500 S monatlich ab 1. Februar 1998 auf 4.000 S monatlich ab 1. März 1999 zu erhöhen und "den Kindesvater beschlussmäßig zu verpflichten, aus den verspätet geleisteten Unterhaltsteilbeträgen und aus den rückständigen Unterhaltsbeträgen jeweils 4 % Zinsen zu bezahlen", weil er mit der Bezahlung des aufgrund des bisherigen Exekutionstitels zu l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Sachverhalt, Vorbringen und Verfahrensgang wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss (SZ 67/71) verwiesen. Im zweiten Rechtsgang gab das Erstgericht dem Klagebegehren mit 172.000 S sA Folge und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte unter anderem fest, dass der Kläger durch die Art und Weise, wie die von der Zweitbeklagten herausgegebene Zeitu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 6 Abs 3 VersVG idF des BGBl 1994/509 wird dem Versicherungsnehmer der Kausalitätsgegenbeweis auch bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung eröffnet und ist nur dann ausgeschlossen, wenn er die Obliegenheit mit Schädigungs- oder Verschleierungsvorsatz bzw Täuschungsvorsatz verletzt, also mit dem Vorsatz, die Leistungspflicht des Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträchtige... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit eines Rekurses gegen den Aufhebungsbeschluss liegen die in § 502 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor (§ 519 Abs 2 ZPO). Die Erledigung der Rechtsmittel kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigke... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin fertigte Teile für die Konstruktion eines Wintergartens. Sie übergab am 2. 4. 1992 der Beklagten IPE-Träger mit angehefteten JANSEN-Profilen und erteilte den Auftrag, diese feuerzuverzinken. Bei Erteilung des Auftrags wies die Klägerin die Beklagte nicht auf die spätere Verwendung der Stahlteile hin. Sie übernahm die verzinkten Teile, ohne Mängel zu rügen. Die Parteien stehen miteinander seit dem Jahr 1987 in Geschäftsbeziehung. Die Beklagte verwendete dab... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien und Antragstellerinnen (im folgenden nur mehr klagende Parteien oder Erst- und Zweitklägerinnen genannt) und die beklagte Partei und Antragsgegnerin (in der Folge nur mehr beklagte Partei) sind zu je einem Drittel als Kommanditisten an der am 5. 7. 1989 gegründeten B*****gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden nur mehr KG oder B***** KG) beteiligt. Sie haben ihre Vermögenseinlagen von je S 2,5 Mio jeweils voll einbezahlt. Nicht an deren Verm... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 6. 1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall an dem die damals zwei Jahre und drei Monate alte Tochter des Beklagten und ein Versicherungsnehmer der klagenden Partei beteiligt waren. Die Tochter des Beklagten lief, nachdem sie vorher von diesem aus einem PKW gehoben und auf den Gehsteig gestellt worden war, über die Fahrbahn der Gasse, hinsichtlich der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h verfügt worden war. Der Versicherungsnehmer der klagenden Partei und ... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 4. 1998 ereignete sich auf einem Kundenparkplatz in Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit einem Go-Kart sowie die Erstbeklagte mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der im Privateigentum stehende Parkplatz ist sowohl bei der Einfahrt als auch der Ausfahrt durch Schranken abgetrennt. Bei der Einfahrt sind eine Tafel mit der Aufschrift "Privatparkplatz - nur für Kunden während der Einkaufszeit - es gilt ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Rechtliche B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft die zum Teil vom Beklagten benützt wird. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Räumung wegen titelloser Benützung und gab den Wert des Streitgegenstandes mit S 7.950,-- an. Das Vorliegen eines Bestandvertrages wurde von niemandem behauptet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. In der dagegen vom Beklagten erhobenen Berufung wird - zutreffend - darauf verwiesen, daß die Bewertung von Klagen auf Räumung wegen t... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Revision der klagenden Partei: a) Nach ständiger und nach wie vor aktueller Rechtsprechung des OGH können angebliche Mängel des erstgerichtlichen Verfahrens, die in der Berufung nicht beanstandet wurden, in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (so bereits SZ 23/352; SZ 67/197; 4 Ob 1654/95 ua). b) Durch die Einwendung der Gegenforderung seitens der beklagten Partei im erstinstanzlichen Verfahren war für... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, auf der ein Wohngebäude mit einem Nebentrakt errichtet ist. Die diesem Nebentrakt (samt Mitbenützung des Gartens) betreffende gerichtliche Aufkündigung richtete die Klägerin zunächst gegen Franz und Ingeborg W*****. Die Klägerin brachte vor, daß das Ehepaar W***** den Nebentrakt ausschließlich als Ferienwohnung in Bestand genommen und genützt habe. Der Bestandgegenstand unterliege daher nicht dem MRG. Hilfsweise ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch der Vorinstanz ist die Revision des Klägers mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch der Vorinstanz ist die Revision des Klägers mangels Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht zulässig: Gegenstand der Revision ist allein die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...