Begründung: Mit Beschluss vom 21. 1. 2001 (ON 116) berichtigte das Berufungsgericht sein Teilurteil vom 19. 11. 2001 (ON 113) dahin, dass es den dort fehlenden Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands nachtrug. Gegen diesen Berichtigungsbeschluss richtet sich der Rekurs der Klägerin. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist unzulässig. Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass der im
Spruch: des Berufungsurteils fehlende Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von 58.100 S sA lautende Klagebegehren zur Gänze ab und verpflichtete die Klägerin zur Tragung der mit 24.360,76 S bestimmten Prozesskosten der Beklagten. Noch vor Zustellung des Ersturteils an den Klagevertreter forderte das Erstgericht diesen am 6. 12. 2000 auf, die Urteilsausfertigung zur Berichtigung zurückzustellen. Der Klagevertreter kam dieser Aufforderung nach und stellte die ihm am 7. 12. 2000 zugekommene Urteilsausfertigung ... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof gab mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil der Revision der beklagten Partei teilweise Folge und änderte das Berufungsurteil in seinem Punkt II dahin ab, dass die klagende Partei schuldig erkannt wurde, der beklagten Partei 71.219,38 EUR (= S 980.000) sA zu zahlen, während das darüber hinausgehende Mehrbegehren abgewiesen wurde. Punkt I des Berufungsurteiles, wonach die Klagsforderung mit S 2,490.000 zu Recht, die von der beklagten Partei eingewen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vormalige Kläger und nunmehrige Gemeinschuldner sowie sein Geschäftspartner, die gemeinsam ein Unternehmen betrieben, kauften mit Vertrag vom 25. 4. 1996 eine Liegenschaft in Götzis um 400.000 S. Sie sollten je zur Hälfte Miteigentum am Kaufobjekt erwerben. Vereinbart war, dass die Käufer "bei Unterschriftsleistung" 200.000 S Zug um Zug gegen Übergabe eines Beschlusses über die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung und einer Löschungs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Unzulässigerklärung einer Räumungsexekution sowie auf Feststellung der Unwirksamkeit des gerichtlichen Räumungsvergleichs vom 5. 9. 2000 und des Kaufvertrags vom 1. 9. 2000 als nichtig ab. Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht die erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Einen Bewertungsausspruch enthält dieses Urteil nicht. Rechtliche ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem im
Spruch: genannten Urteil wurde die außerordentliche Revision der Klägerin zurückgewiesen und der Revision der Beklagten teilweise Folge gegeben. In Abänderung der Urteile der Vorinstanzen ging der Oberste Gerichtshof dabei von einer Verschuldensteilung im Verhältnis von 3 : 1 zu Lasten der Klägerin aus. Im Gegensatz zur
Begründung: , wonach die Kostenentscheidung auf § 43 Abs 1 ZPO fuße, und zum Zuspruch der jeweili... mehr lesen...
Norm: EO §402 Ab1 CZPO §419 A
Rechtssatz: Auf Beschlüsse, mit denen eine einstweilige Verfügung berichtigt wird, ist § 402 Abs 1 EO nicht anzuwenden. Ein Gerichtsfehler kann auch auf dem Übersehen von einer Partei selbst bei Verfassung eines Schriftsatzes unterlaufenen Fehlern beruhen. Entscheidungstexte 4 Ob 291/01z Entscheidungstext OGH 29.01.2002 4 Ob 291/01z ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beantragte die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, im World-Wide-Web des Internet die Bezeichnung "amtskalender.at" als Adresse (Domain-Name) bzw Adressenteil zu benützen und die entgeltliche oder unentgeltliche Abtretung oder 'Übertretung' (sic) von Rechten an dem von nic.at... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt I.: Zu Punkt römisch eins.: Der erkennende Senat wies die Revision der beklagten Partei als verspätet zurück, weil er davon ausging, dass sie erst mit einem am 29. Tag (16. 5. 2001) zur Post gegebenen Schriftsatz und damit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, erhoben wurde. Die beklagte Partei behauptet in ihrem Berichtigungsantrag, dem Obersten Gerichtshof sei hiebei offensichtlich ein Irrtum unterlaufen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 17. 8. 1998 bis zum 31. 7. 2000 als Angestellter beschäftigt. Anlässlich seiner Einstellung erhielt er einen Dienstzettel, der ua folgende Klausel enthält: "Die Kündigung darf mit Ende des Monats unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist erfolgen." Der Kläger las diesen Dienstzettel durch und unterfertigte ihn. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nahm der Kläger im Betrieb der Beklagten eine Sonder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1: Mit Beschluss vom 30. 8. 2001 hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ausgleichsschuldnerin als verspätet zurückgewiesen. Er ging dabei davon aus, dass der angefochtene Beschluss dem Vertreter der Ausgleichsschuldnerin am 22. 5. 2001 zugestellt, der Revisionsrekurs aber erst am 6. 6. 2001 bei Gericht überreicht wurde. Die Ausgleichsschuldnerin macht nun in ihrem Wiederaufnahmeantrag ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt neben offenem Lohn für Dezember (allenfalls) November 1999 auch Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung wegen einer vorzeitigen, gemäß § 10 Abs 1 MSchG fristwidrigen und daher grundsätzlich unwirksamen, von der Klägerin jedoch im Rahmen ihres Wahlrechtes akzeptierten einseitigen Auflösung des auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses durch den Beklagten. Die klagende Partei begehrt ne... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde 1983 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrte Unterhaltszahlungen ab 1. 12. 1986. Mit dem rechtskräftigen Teilurteil des Berufungsgerichtes vom 24. 4. 1998 (ON 238) wurde der Beklagte zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 11.000 S ab 1. 12. 1996 verpflichtet. Das Mehrbegehren von 3.000 S monatlich wurde abgewiesen. Die außerordentliche Revision der Klägerin wurde am 10. 9. 1998 zurückgewiesen (6 Ob 233/98b ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: römisch eins) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses (§ 45 Abs 2 ASGG) darauf, dass der Oberste Gerichtshof die Zuordnung und Anwendbarkeit der §§ 1162a ff ABGB auf Ausbildungskosten bisher nicht behandelt habe. Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch üb... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin gegen den klagsabweisenden Teil des Urteils des Erstgerichtes mit der
Begründung: als verspätet zurück, das Urteil sei der Klagevertreterin am 16. 1. 2001 zugestellt, die Berufung aber erst am 14. 2. 2001 und damit einen Tag nach dem Ende der vierwöchigen Berufungsfrist bei Gericht (persönlich) überreicht worden. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Re... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Linz verpflichtete den Antragsgegner mit Beschluss vom 16. 3. 2000 zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von S 5.700 vom 1. 1. 1995 bis 30. 11. 1995 und von S 6.600 ab 1. 12. 1995 bis auf weiteres. Das Mehrbegehren, Unterhalt von monatlich S 9.500 zu leisten, wies es ab. Es legte seiner Entscheidung ein vom Sachverständigen ermitteltes tatsächliches wirtschaftliches Einkommen für 1994 von S 628.028, für 1995 von S 529.433 und für 1996 von S 329... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung des Klägers gegen das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes mit der
Begründung: als verspätet zurück, das Urteil sei dem Klagevertreter am 14. 3. 2000 zugestellt, die Berufung aber erst am 12. 4. 2000 und damit einen Tag nach dem Ende der 4-wöchigen Berufungsfrist zur Post gegeben worden. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Kläger erhobene Rekurs ist jedenfalls - oh... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil (ON 12) erkannte das Erstgericht die beklagten Parteien für schuldig, nach vorheriger Terminbekanntgabe das Betreten ihres zur Wohnung top 8 der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, gehörigen Kellerabteils zur Durchführung jener Arbeiten, die zum Anschluss der dort befindlichen Stromabnehmereinrichtungen an den Zähler der beklagten Parteien notwendig sind, durch ein befugtes Elektrounternehmen zu dulden. Während der
Spruch: des Urteil... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung vom 27. 7. 1999, GZ 39 R 328/99w-33, gab das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der Klägerinnen gegen die teilweise Zurückweisung der Klage nicht Folge, wies die als Rekurs bezeichnete Berufung gegen den klagsabweisenden Teil des Ersturteils zurück, änderte die erstinstanzliche Kostenentscheidung ab und erkannte die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig den Klägerinnen die mit S 16.043,66 sowie der Nebenintervenientin die mit S 15.338,93 bestimmten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Parteien sind auf ihr Verlangen und auf ihre Kosten Ausfertigungen des Vergleichsprotokolls oder des den Vergleich enthaltenden Verhandlungsprotokolls zu erteilen (§ 206 ZPO; nichtamtliche Überschrift "Vergleichsausfertigungen" laut Stohanzl, ZPO14 § 206; ders ZPO8 [MTA] § 206). Offenbare Unrichtigkeiten der Übertragung des Protokolls können auch nachträglich jederzeit vom Gericht berichtigt werden (§ 212 Abs 5 letz... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof gab mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil der Revision der beklagten Partei nur teilweise Folge. In Erledigung der einzelnen Anfechtungspunkte ihrer Rechtsrüge führte er ua zu Punkt D ("Zugang der Kündigung" des Kreditvertrages der klägerischen Bank) aus, dass sich der Beklagte im gesamten Verfahren erster Instanz - neben seinem sonstigen zahlreichen Bestreitungsvorbringen - überhaupt nie auf einen Nichtzugang der an ihn gerichteten klägerischen... mehr lesen...
Begründung: Die drei minderjährigen Nella, Nina und Tadeusz B***** sind eheliche Kinder des aus Togo stammenden Komlan Immanuel B***** und der Akouavi Blandine S*****. Der Vater hatte seinen Wohnsitz seit 1976 in Österreich, die Mutter seit 1986. Sie schlossen am 24. 1. 1987 vor einem Standesamt in Österreich die Ehe und besitzen seit März 1990 die österreichische Staatsbürgerschaft. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13. 4. 1993, 1 C 3/93, w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Irrtümlich wurde die Verpflichtung der beiden klagenden Parteien zur Tragung der Kosten im Revisionsverfahren nur im Singular und nicht im Plural ausgesprochen. Dieser Schreibfehler war entsprechend § 419 Abs 1 ZPO zu berichtigen. Irrtümlich wurde die Verpflichtung der beiden klagenden Parteien zur Tragung der Kosten im Revisionsverfahren nur im Singular und nicht im Plural ausgesprochen. Dieser Schreibfehler war entspr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin nahm die Beklagte wegen mangelnder Obsorge als Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung eines Liegenschaftskaufvertrages in Anspruch. Sie begehrte unter anderem Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen dem im gescheiterten Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis (5,5 Mio S) und dem später tatsächlich erzielten Verkaufserlös. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren vollinhaltlich sta... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 28. 6. 2000, 7 Ob 145/00z, ausgesprochene Zurückweisung der Revision der beklagten Partei als verspätet gründete sich auf die Annahme, dass der Beklagten die Revision bereits am 6. 4. 2000 zugestellt worden sei. Aus dem betreffenden Rückschein (der offenbar mit jenem der klagenden Partei verwechselt worden ist) geht jedoch hervor, dass ihr die Revision in Wahrheit ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §419 DZPO §423ZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Lassen die Parteien einen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen gefassten Beschluss auf Berichtigung oder Ergänzung eines Urteils unbekämpft, sodass er in Rechtskraft erwächst, bewirkt der Beschluss die Berichtigung oder Ergänzung; damit beginnt eine neue Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten primär auf Grund eines Beratungs-/Werkvertrags das vereinbarte Entgelt. In Erwiderung auf Einwendungen der Beklagten stützte er das Klagebegehren auch auf Schadenersatz nach § 87 UrhG, weil die Beklagte sein urheberrechtlich geschütztes Werk (Planungs-/Finanzierungsstudie) ohne seine Zustimmung verwendet (an Behörden übermittelt) habe. Der Kläger begehrt von der Beklagten primär auf Grund eines Beratungs-/Werkvertrags das vereinb... mehr lesen...
Norm: ZPO §419
Rechtssatz: Wird der Beginn des Zinsenlaufs (wie im Klagebegehren) irrtümlich nicht im Urteil (Versäumungsurteil) festgelegt, kann dies gem. § 419 ZPO berichtigt werden. Entscheidungstexte 1 R 162/00h Entscheidungstext OLG Innsbruck 27.07.2000 1 R 162/00h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:200... mehr lesen...
Begründung: In der am 13.4.2000 beim Erstgericht eingelangten Klage brachte die Klägerin vor, der Beklagte schulde ihr die Rückzahlung eines fällig gestellten Kredites, dessen aushaftender Saldo sich per 4.4.2000 auf den Betrag von S 1,435.962,-- belaufe. Aus Kostengründen werde vorläufig nur ein Teilbetrag von S 500.000,-- geltend gemacht. Die Klägerin stellte das Urteilsbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr den Betrag von S 500.000,-- samt 12,23 % Zinsen p.a. einschlie... mehr lesen...