Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Berichtigung nach § 419 Abs. 1 ZPO ist nur zulässig, wenn die zu berichtigende Entscheidung dem Willen des Gerichtes nicht entsprochen hat (vgl. JBl. 1969, 41 ua). Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, sodaß der Berichtigungsantrag abzuweisen war. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 40 und 50 ZPO. Anmerkung E17261 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Der Antrag des Beklagten auf Berichtigung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 7.12.1988, 8 Ob 676/88, wird abgewiesen, Rechtliche Beurteilung weil die begehrte Berichtigung nicht dem seinerzeitigen Entscheidungswillen des erkennenden Senates entspräche und daher die Voraussetzungen des § 419 ZPO nicht vorliegen. Anmerkung E16895 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:0080... mehr lesen...
Begründung: Mit der an das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht gerichteten Klage begehrt die klagende Partei vom Beklagten den Ersatz eines Schadens von umgerechnet 112.943,62 S sA, den ihr der Beklagte als ihr Dienstnehmer angeblich verursacht hat. Das Landesgericht Innsbruck verhandelte über diese Klage als Arbeits- und Sozialgericht in der Besetzung eines Berufsrichters sowie je eines fachkundigen Laienrichters aus der Berufsgruppe der Arbeitgeber und der Arb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung der Eigentumsgrenze zwischen ihrem Grundstück Nr.367 der EZ 49, KG Schwarzau und jenem der Beklagten Nr.390/1 der EZ 54, ebenfalls KG Schwarzau. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Klägerin zurück. Es sprach aus, daß der von der Zurückweisung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 15.000 nicht übersteigt. Gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz richtet sich der Rekur... mehr lesen...
Begründung: Am 22.9.1982 wurde bei einem Verkehrsunfall auf der Kärntner Bundesstraße in Unteraich, der vom Zeitbeklagten als Halter und Lenker des Sattelfahrzeuges mit dem Kennzeichen 329.529 MN (I) verschuldet worden war, der Ehegatte der Klägerin getötet. Im vorliegenden Rechtsstreit stellte die Klägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall nach mehrfachen Klagsausdehnungen und -einschränkungen zuletzt das Begehren, 1) es werde festgestellt, daß die... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Baugesellschaft hat auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des Bezirksgerichtes Wels vom 21.April 1987, GZ 9 C 138/86- 89, die Entwässerung der Dachterrasse des Hauses des betreibenden Gläubigers derart abzudichten, daß kein Wasser in Beton- oder Mauerteile dieses Hauses gelangen kann. Das Erstgericht bewilligte auf Antrag der betreibenden Partei die Exekution zur Erwirkung dieser vertretbaren Handlung durch Ausführung der in einem Privatgutachten vom... mehr lesen...
Begründung: Josef G*** und die Zweit- und Drittklägerinnen erhoben gegen den Beklagten zu 43 C 181/84 (nunmehr 43 C 405/86) des Erstgerichtes am 2. April 1984 eine Bestandzinsklage. Letztlich begehrten sie als Verpächter und Dritteleigentümer des an den Beklagten verpachteten Gastwirtschaftsunternehmens, betrieben im Geschäftslokal Tür 3, der ehemaligen Hausbesorgerwohnung Tür 2 und der Dienstwohnung Tür 1 im Haus Wien 5, Högelmüllergasse 2A, das zu je einem Viertel im Miteigentum d... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage begehrte die klagende Partei, die Beklagte schuldig zu erkennen, den Betrag von S 269.344,50 samt dem jeweils von der klagenden Partei festgesetzten Zinsfuß sowie Überziehungsprovision, das sind per Klagstag S 79.199,55 sowie 12,5 % Zinsen aus dem Gesamtbetrag von S 348.544,- ab dem Klagstag zu bezahlen. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat schon in seinem in dieser Rechtssache ergangenen Beschluß vom 17. Oktober 198... mehr lesen...
Begründung: Am 1. Juli 1987 ereignete sich im Bereiche des Straßenkilometers 23,6 der Landesstraße 303 zwischen Preding und Gleinstätten ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Halter und Lenker des PKW Subaru, Kennzeichen St 808.425, und Hermann B*** als Lenker des dem Erstbeklagten gehörigen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Ford Fiesta, Kennzeichen St 219.144, beteiligt waren. Am Fahrzeug des Klägers entstand ein Schaden von 26.058,40 S, am PKW des Er... mehr lesen...
Begründung: Die erstgerichtlichen Beschlüsse betreffend das von der Antragstellerin gestellte Begehren, ihr die vormalige Ehewohnung gegen Zahlung eines monatlichen Benützungsentgeltes zuzuweisen und den Hausrat aufzuteilen, wurden vom Rekursgericht bzw. vom Obersten Gerichtshof (ON 72) aufgehoben. Zuletzt bestätigte der Oberste Gerichtshof mit seinem Beschluß vom 18. September 1986, ON 103, eine rekursgerichtliche Entscheidung, womit der erstgerichtliche Beschluß auf Unterbrechun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte mit dem den Parteienvertretern jeweils am 25. Jänner 1988 zugestellten Urteil dahin, daß es den Beklagten schuldig erkannte, der Klägerin den Betrag von S 93.754,29 s.A. zu bezahlen; das Mehrbegehren von S 14.266,-- s.A. wies es ab. Mit der Verfügung vom 28. Jänner 1988 forderte das Erstgericht die Urteile von den Parteienvertretern "zwecks Berichtigung der Kostenentscheidung" zurück (AS 89). Mit dem Beschluß vom 29. Jänner 1988 berichtigte es ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten als ihrem Ehemann die Leistung des gesetzlichen Unterhalts im Betrage von monatlich S 6.800,-- ab dem 9. Dezember 1987. Das Erstgericht erkannte, daß der Beklagte der Klägerin ab dem 9. Dezember 1987 monatlich S 5.500,-- Unterhalt zu leisten habe, und wies das Mehrbegehren auf Zahlung des Monatsbetrages von S 1.300,-- ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge wohl aber der Berufung der Klägerin und verhielt d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von S 8.300,-- samt Anhang und wies das Mehrbegehren der klagenden Partei von S 8.349,-- samt Anhang ab. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs der Beklagten ist zurückzuweisen, weil für Rekurse gegen Beschlüsse des Berufungsgerichtes nicht nur die Beschränkungen des § 519 ZPO, sondern auch d... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 11.Juni 1949 vor dem Standesamt Hohenems geschlossene Ehe wurde vom Landesgericht Feldkirch mit Urteil vom 2. Dezember 1985 aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt ein Sohn, ein weiterer vorehelicher Sohn wurde durch die Ehe legitimiert. Beide Söhne sind längst volljährig. Anläßlich der Scheidung verpflichtete sich der Antragsgegner zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 3.000 an die Antragstellerin. Die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die Vornahme der Exekution zu AZ E 2424/87 des Erstgerichtes auf den Herausgabeanspruch des Walter B*** sei (nach § 37 EO) unzulässig, ab und verpflichtete die klagende Partei nach § 41 ZPO zum Kostenersatz. Dabei unterlief in der Urschrift und den Ausfertigungen des Urteils der Schreibfehler, daß anstelle der beklagten Partei als Gläubiger des Kostenersatzanspruchs die "klagende" Partei angeführt wurde, also die klagende Partei ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 E
Rechtssatz: Zurückweisung des in der Revisionsbeantwortung gestellten Antrages auf Berichtigung des Ersturteiles. Entscheidungstexte 9 ObA 36/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 36/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0041839 Dokumentnummer JJR_19880413_... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der beklagten Partei: Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mit der Wiederholung des in der Berufung erhobenen Vorwurfes, das erstgerichtliche Verfahren sei mangelhaft geblieben, weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin durch Entlassung am 16. November 1981 nicht berücksichtigt worden sei, wendet sich der Revisionswerber unzulässigerweise gegen die Beweis... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil vom 17.Juni 1987 verurteilte das Erstgericht die beklagten Parteien unter anderem zur Zahlung von 1,049.899,26 S s.A. Den Entscheidungsgründen ist zu entnehmen, daß dieser Betrag die Summe eines Schmerzengeldbetrages von 270.000 S, eines Betrages für diverse Schäden von 70.746,48 S und eines Verdienstentganges von 709.252,78 S darstellt (Zusammenstellung in S 37 des Teilurteils). An früherer Stelle konnte den Entscheidungsgründen entnommen werden, daß di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des nach Versteigerung der mit Wohnungseigentum an der Wohnung 48 verbundenen 78/5886-Anteile der Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 1530 KG Hötting erzielten Überbots von S 1,300.000.-- der Revisionsrekurswerberin in der bücherlichen Rangordnung die im aufeinanderfolgenden Range ihrer vollstreckbaren Pfandrechte für Forderungen von S 100.000,-- sA (C-LNr. 122) und von S 321.814,60 (C-LNr. 124) zur Verteilung den Kapitalsbetra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten eine vorzeitige Alterspension. Dazu wurde ihm mit Bescheid der Beklagten vom 4. Juli 1986 ab 1.August 1986 ein Kinderzuschuß von 650 S für seine Tochter Martina (weiter)gewährt. Mit Bescheid vom 11.Dezember 1986 setzte die Beklagte die vorzeitige Alterspension des Klägers ab 1.Juli 1986 um den auf den erwähnten Kinderzuschuß entfallenden Betrag herab, weil seither die Voraussetzungen des § 252 Abs. 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben seie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem von den Klägern mit S 40.000,-- bewerteten Oppositionsbegehren stattgegeben. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung der Beklagten teilweise Folge und wies das Klagebegehren zum Teil ab; es sprach aus, daß der von der Berufung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 60.000,-- nicht übersteigt, und gründete diesen Ausspruch auf § 500 Abs.2 Z 2 ZPO. Besteht der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entscheidet, nicht ausschließlich... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. Mai 1967 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit 11. Februar 1984 eine Waisenpension nach seiner an diesem Tag verstorbenen Mutter. Dazu wurde ihm vom 11. Februar 1984 bis 31. Oktober 1986 eine Ausgleichszulage gewährt. Mit Bescheid vom 10. Oktober 1986 stellte die Beklagte fest, daß dem Kläger keine Ausgleichszulage mehr gebührt und vom 11. Februar 1984 bis 31. Oktober 1986 ein Überbezug an Ausgleichszulage von 5.240,70 S entstanden ist, der nach § 10... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da Entscheidungen nach § 7 Abs 3 EO keine Exekutionssachen, sondern Teil des titelgerichtlichen Verfahrens sind (siehe Heller-Berger-Stix, Komm. EO 206, 208; SZ 16/170, SZ 17/29; EvBl. 1958/279, EvBl. 1977/176), sind darauf die Verfahrensvorschriften des ASGG anzuwenden. Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 und Abs 3 ASGG hat das Rekursgericht - wenn, wie im vorliegenden Fall, der Wert des Streitgegenstandes, über den es entscheidet, 30.000... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren gegen die Beklagten zu je 1/3 mit dem Betrag von S 112.198,29 s.A. statt und wies ein entsprechendes Mehrbegehren von S 56.099,15 s.A. ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten zunächst Folge, hob das erstgerichtliche Urteil in seinem zusprechenden Teil auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Dem Berufungsgericht war die Verspätung der Berufun... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter wies den Antrag des Klägers ab, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, (a) den Titel "Feuerwehrchronik" für die von ihr herausgegebenen Verlagswerke zu verwenden und (b) zu behaupten, daß ihr seinerzeitiger Mitarbeiter, der nunmehr den S***-V*** innehat, die Unterlagen für diese "Feuerwehrchronik", die nun der S***-V*** herausgibt, mitgenommen habe, oder gleichsinnige Äußerungen zu gebrauchen. Das Rekursgericht, das diesen Beschluß in s... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit seiner Scheidungsklage stellte der Ehemann einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit. b EO. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung im Sinne der Abweisung des Sicherungsantrages ab; dabei unterließ es in sinngemäßer Anwendung des § 502 Abs. 5 ZPO einen Ausspruch über den Wert des Beschwerdegegenstandes. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Revisionsrekurs des Ehemannes. ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte über Rekurs des Beklagten den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß es die erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Versäumungsurteiles vom 18. November 1986, C 444/86-5, womit der Beklagte zur Zahlung von S 78.088,90 an den Kläger verhalten wurde, nach § 7 Abs. 3 EO aufhob. Rechtliche Beurteilung Nach § 526 Abs. 3 ZPO gilt für die Ausfertigung der Entscheidung des Rekursgerichtes der § 500 ZPO sinngemäß. Das R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte einen Teilbetrag des Meistbots für den um S 260.000,-- zugeschlagenen Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 5018 KG Lustenau, nachdem auf den Anspruch des Verpflichteten auf Herausgabe von der betreibenden Partei und weiteren Gläubigern zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen die Exekution nach § 328 EO bewilligt worden war, und wies aus dieser Masse unter Abweisung dagegen erhobener Widersprüche dem Gläubiger Dr.Albert H*** den Betrag v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten eine Invaliditätspension, von der die Beklagte im Juli und August 1986 insgesamt 1.722 S nicht dem Kläger, sondern einem angeblichen Zessionar desselben auszahlte. Deshalb klagte der Kläger die Beklagte vor dem Schiedsgericht der Sozialversicherung für Oberösterreich in Linz auf Zahlung dieses Betrages. Das Schiedsgericht wies dieses Begehren zurück, weil es sich nicht um eine Leistungssache nach § 354 ASVG handle. Das Oberlandesger... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der beklagten und gefährdeten Partei, ihr mit einstweiliger Verfügung einen einstweiligen Unterhalt von S 3.000 monatlich zuzusprechen, mit der
Begründung: ab, der Unterhaltsanspruch sei gemäß § 94 Abs.2 ABGB verwirkt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs teilweise Folge und änderte die Entscheidung des Erstgerichtes dahin ab, daß ein einstweiliger Unterhalt von S 2.000 monatlich zuerkannt wurde. Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei b... mehr lesen...