Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef B*****, vertreten durch Baier Böhm Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. E*****, vertreten durch Dr. Wolfgang ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über Mietzins und Räumung einer von den Beklagten gemieteten Wohnung. Kläger war zunächst der Vermieter. Nach Pfändung und Überweisung der Mietzinsforderung an die Sparkasse F***** erklärte diese, als Überweisungsgläubigerin in das Verfahren einzutreten (ON 60). Das Erstgericht stellte zunächst die Unzulässigkeit dieses Eintritts fest (ON 62); das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss (ON 66). In einer darauf folgenden Verhandlung (ON 69) erkl... mehr lesen...
Begründung: Am 24. 6. 2003 verstarb Andrä S***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die anschließende Todfallsaufnahme führte zum Ergebnis, dass der Wert des Nachlassvermögens die Grenze des § 72 AußStrG 1854 nicht erreicht. Daraufhin sprach das Erstgericht mit Beschluss vom 10. 9. 2003 (ON 7) aus, dass „mangels eines abhandlungspflichtigen Nachlassvermögens eine Verlassenschaftsabhandlung nicht stattfindet". Dieser Beschluss wurde von einer Rechtspflegerin gefasst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte - nach Klagsausdehnung - 8.668,40 EUR sA. Die beklagte Partei gestand ein Mitverschulden von 2/3 zu und erhob lediglich einen Teileinspruch, ein Betrag von 4.463,62 EUR wurde ausdrücklich anerkannt (ON 3). Das Erstgericht wies in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2007, ON 13, das gesamte Klagebegehren von 8.668,40 EUR sA ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen (die gänzliche Klagsstattgebung anstrebenden) Berufung der klagenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin verschiedener Grundstücke, die an Grundstücke der beklagten Partei angrenzen. Mit dem Vorbringen, dass die Beklagte den seinerzeit einvernehmlich festgelegten Grenzverlauf nunmehr in Frage stelle, begehrte sie gegenüber der Beklagten die Feststellung, dass die Grenze zwischen den gegenständlichen Grundstücken so verlaufe, wie der Grenzverlauf sich aus der, einen integrierenden Bestandteil der Klage bildenden, Plandarstellung ergebe und in di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. Elisabeth B*****; 2. Univ.-Prof. Dr. Friedrich N*****, ebendort; 3. Dr. Paul N*****; 4. Maria B*****; und 5. Dr. Michael E*****, sämtliche vertreten durch John &... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §502 Abs1 HII
Rechtssatz: Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO (§ 502 Abs 1 ZPO) wird nicht allein dadurch begründet, dass eine Entscheidung der Vorinstanzen eine offenkundige Unrichtigkeit aufweist, die einer Berichtigung nach § 419 ZPO zugänglich ist. Entscheidungstexte 4 Ob 34/08s Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 34/08s ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt ein privates Hörfunkprogramm. Im Juni 2007 strahlte sie mehrere Werbeeinschaltungen und Patronanzhinweise aus, die von den anderen Programmteilen durch die Senderkennung („Signation") und die einleitende Moderation („Anmoderation") des weiteren Programms getrennt waren. Die Anmoderation war immer gleich aufgebaut, hatte jedoch unterschiedliche Inhalte und wurde nicht immer von derselben Stimme gesprochen. Die letzte Werbeeinschaltung, die Senderkenn... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte für eine bestimmte Geschäftsräumlichkeit die Überprüfung der Zulässigkeit des begehrten Hauptmietzinses, die Feststellung des angemessenen Mietzinses mit 10.251,65 S bzw 11.259,65 S, die Feststellung, dass der begehrte Mietzins von 2.071,21 EUR überhöht und unzulässig sei sowie die Herabsetzung des Hauptmietzinses auf einen Gesamtmietzins von 818,27 EUR. Der frühere Bestandnehmer sei in Konkurs verfallen. Die Antragstellerin habe das Bestan... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser Johann Adolf G***** ist am ***** 2005 verstorben. Das Erstgericht erließ am 7. 3. 2006 einen Einantwortungsbeschluss zugunsten des erbl. Neffen Johann K*****, der sich aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unbedingt zum gesamten Nachlass erklärt hatte. Darin verwies das Erstgericht unter anderem auf § 15 Tir GVG und stellte fest, dass der Erbe zum Kreis der gesetzlichen Erben zähle. Anlässlich der Tagsatzung vor dem Gerichtskommissär vom ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof gab mit Urteil vom 23. Oktober 2007 der Revision der Klägerin in der Hauptsache Folge und erkannte ihr nach § 43 Abs 1 ZPO Kostenersatz für das Verfahren erster Instanz von insgesamt 18.827,39 EUR zu. Für dessen ersten Abschnitt bis zu einer Klageausdehnung ging er von ihrem Obsiegen zu 70 %, im zweiten zu 35 % und im dritten zu 75 % aus und sah demgemäß für den ersten und dritten Abschnitt einen Kostenersatzanspruch derselben für die Vertretungsk... mehr lesen...
Begründung: Die in den USA wohnhafte Klägerin begehrt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vom Beklagten rückständigen Unterhalt von EUR 12.650 sA für den Zeitraum vom 1. 12. 2004 bis 31. 10. 2005 sowie monatlichen Unterhalt von EUR 1.200 ab 1. 11. 2005. Der durch eine deutsche Rechtsanwältin vertretene Beklagte behauptet, in Deutschland wohnhaft zu sein. Über den auf § 6 EuRAG gestützten Auftrag des Erstgerichtes wurde ein österreichischer Rechtsanwalt als Zustellungsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Ersatz jener Kosten, die sie habe aufwenden müssen, um die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, die sich auf der vom Rechtsvorgänger der Beklagten gekauften Liegenschaft befunden hätten. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren unter anderem mit der
Begründung: , dass die Klägerin, die diese Liegenschaft in der Zwischenzeit an die K*****gesellschaft mbH weiter verkauft habe, der Käuferin gegenüber keinerlei Haftung für die Kontaminierungsfreihei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Rudolf H*****, vertreten durch Dr. Franz Hitzenberger und andere, Rechtsanwälte in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei W*****, vertreten durch Dr. Ludwig Prame... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Harald S*****, vertreten durch Dr. Bertram Maschke, Dr. Michaela Maschke, Rechtsanwälte in Radstadt, wider die beklagte Partei T*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der der Rechtssache der klagenden Partei Ärztekammer *****, vertreten durch Kodolitsch-Nopp-Kodolitsch, Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei Helmut L*****, vertreten durch Dr. Manfred S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin von 91/2096-stel Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 3 verbunden ist, überdies von 7/2096-stel und weiteren 7/2096-stel Anteilen (Kfz-Stellplätze Nr 9 und 10). Mit Kaufverträgen vom 10. 4. 2002 verkaufte die Klägerin diese Liegenschaftsanteile an den Beklagten. Der Kaufpreis sollte binnen vierzehn Tagen ab Vertragsunterfertigung beim einvernehmlich bestimmten Treuhänder... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Lukas P*****, und Florian P*****, beide vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Gmünd, 3950 Gmünd, Schremser Straße 8, über den Rekurs des Vaters Wilhelm P*****, vertreten durch Mag. Johan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte (nach Ausdehnung des Klagebegehrens) vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Werklohns von EUR 36.340 samt 12% Zinsen seit 1. 12. 2001. Nach Einholung eines Gutachtens, aus welchem sowohl das Vorhandensein von Mängeln als auch die Tatsache deren - teilweise erst während des Verfahrens erfolgter - Beseitigung hervorgingen, zahlte der Beklagte den Betrag von EUR 33.966,22 und beantragte Kostenzuspruch nach § 45 ZPO, weil eine frühere Fälligkeit nich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die verpflichtete Partei H***** GmbH, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matutin... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §41ZPO §419
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht den Berichtigungsantrag abgewiesen hat und im Verfahren keine weitere anfechtbare Entscheidung mehr ergehen kann, ist der Rekurs dagegen zulässig (hier: Berichtigungsantrag hinsichtlich eines Scheidungsbeschlusses). Entscheidungstexte 6 Ob 235/06m Entscheidungstext OGH 12.10.2006 6 Ob 235/06m ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Das gegenständliche Scheidungsverfahren wurde von den Antragstellern zwar bereits im Jahr 1996 eingeleit... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. 6. 2001 lehnte die beklagte Pensionsversicherung den Antrag des (am 7. 5. 1945 geborenen) Klägers vom 29. 5. 2000 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab. Die dagegen gerichtete, am 20. 9. 2001 eigebrachte Klage haben die Vorinstanzen (mit dem unangefochten gebliebenen Berufungsurteil vom 26. 6. 2006, 7 Rs 79/06y des Oberlandesgerichtes Wien) rechtskräftig abgewiesen. Bereits am 9. 4. 2002 hatte der Kläger auch noch Säumnisklage erhoben und die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****GmbH, *****, vertreten durch Ing. Mag. Dr. Roland Hansely, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Patricia K***... mehr lesen...
Begründung: Der Gerichtsvollzieher des Exekutionsgerichts nahm im Rahmen der bewilligten Fahrnisexekution beim Vollzug am 22. Dezember 2005 keine Pfändung vor, weil keine pfändbaren Gegenstände gefunden worden seien. Fünf näher bezeichnete Geräte wurden nach § 250 Abs 2 EO ausgeschieden. Der Gerichtsvollzieher des Exekutionsgerichts nahm im Rahmen der bewilligten Fahrnisexekution beim Vollzug am 22. Dezember 2005 keine Pfändung vor, weil keine pfändbaren Gegenstände gefunden worden... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat nach Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten mit Urteil vom 12. September 2005, GZ 56 Cg 103/04k-25, die Beklagte schuldig erkannt, den Klägern deren mit 4.468,73 Euro bestimmten (erstinstanzlichen) Prozesskosten zu ersetzen. Gegen diese Kostenentscheidung erhob die Beklagte Rekurs, welchem das Gericht zweiter Instanz mit Beschluss vom 15. November 2005, GZ 13 R 237/05a-29, teilweise und zwar dahin Folge gab, dass es die den Klägern zu ersetzenden... mehr lesen...
Begründung: Mit mehrgliedrigem
Spruch: erkannte das Erstgericht 1. das zu 10 C 223/03k erhobene Klagebegehren als mit EUR 2.180,29, 2. das zu 10 C 262/03w erhobene Klagebegehren mit EUR 12.000,20 zu Recht bestehend, 3. die eingewendeten Kompensandoforderungen als nicht zu Recht bestehend und verurteilte 4. die beklagte Partei zur Bezahlung von EUR 2.180,29 sA und EUR 12.000,20 samt gestaffelter Zinsen sowie 6. zur Bezahlung der Prozesskosten. Das über 4 % hinausgehende Zinsenmehrbege... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 ZPO §430
Rechtssatz: Divergenzen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Beschlüsse sind zufolge §§ 419, 430 ZPO durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen. Anders als bei Unrichtigkeit der Urschrift kann es bei bloßer Unrichtigkeit der Ausfertigung, aber Richtigkeit der Urschrift der gerichtlichen Entscheidung zu keiner Änderung dieser Entscheidung im Rechtsmittelweg kommen, weil die vom Gericht tatsächl... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 21. 12. 2005 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die betreibende Partei, ihr aufgrund des Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8. 11. 2005, 22 Cg 206/05v, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von € 72.000,-- s. A. gegen den Verpflichteten die Exekution durch Zwangsversteigerung der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaft *****, die Forderungsexekution gemäß §§ 294 und 294 a EO, die Fahrnisexekution sowie di... mehr lesen...