Norm: ZPO §419 ZPO §528 Abs2 Z2 ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922 ZPO § 528 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt folgende Begehren: „1. Die Verträge zwischen der Beklagten und den in Beilage./A und Beilage./B angeführten Personen über den Erwerb von Zertifikaten, welche Aktien der M***** Ltd. (nunmehr A***** Ltd.) repräsentieren sollten, welche während der Zeichnungsfrist der Kapitalerhöhung der M***** Ltd. (nunmehr A***** Ltd.) vom 20. 2. - 3. 3. 2006 abgeschlossen wurden, werden aufgehoben. 2. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger EUR 268.500,08 samt 4 % Zinsen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte im ersten Spruchpunkt die Beklagte zur Bezahlung von 56.000 EUR samt Staffelzinsen zur ungeteilten Hand mit dem vormals Erstbeklagten Karl R*****. Im zweiten Spruchpunkt verurteilte es die Beklagte (allein) zur Zahlung von 56.455,31 EUR samt 12 % Zinsen seit 19. 4. 2006. Mit Beschluss vom 12. 7. 2010 berichtigte das Erstgericht sein Urteil im ersten Spruchpunkt dahingehend, dass es bei den gestaffelten Zinsen jeweils die Wendung „bei vierteljä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** A***** K*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Ehrnberger, Rechtsanwalt in Purkersdorf als Verfahrenshelfer, gegen die beklagte Partei H***** H*****, vertreten durch Mag. Georg E. Thalhammer und Mag. Gerlinde Fleischhart, Rechtsanwälte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluss vom 21. 12. 2010, AZ 10 ObS 154/10k, wurde die am Donnerstag, 16. 9. 2010 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachte Revision der beklagten Partei wegen Verspätung zurückgewiesen, weil ihr die Entscheidung des Berufungsgerichts im elektronischen Rechtsverkehr am Mittwoch, 18. 8. 2010, zugestellt worden sei, sodass die gemäß § 505 Abs 2 ZPO vier Wochen dauernde Rechtsmittelfrist am Mittwoch, 15. 9. 2010, geendet habe. Nunmehr hat sich jedoch h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien heirateten am 29. April 2004. Es war für beide die zweite Ehe, sie haben keine gemeinsamen Kinder. Mit Urteil vom 22. Juli 2008 wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, der Scheidungsausspruch wurde am 6. November 2008 rechtskräftig. Während aufrechter Ehe wohnten die Ehegatten in einem Haus, an dem der Beklagte über ein unentgeltliches Wohnrecht verfügte. Der Beklagte verließ die Ehewohnung am 14. Juli 2007, die Klägerin blieb zunäc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. W*****gesellschaft m.b.H. und 2. W***** W*****, beide vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt in Wien, wegen 43.570,09 EUR sA,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** AG, *****, vertreten durch Dr. Raimund Gehart, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** M*****, vertreten durch Dr. Johann Jalovetz, Dr. Paul Wachschütz, Rechtsanwälte in Villach, weg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger als Bestandgeber erklärten am 31. 10. 2008 (bei Gericht eingelangt am 17. 11. 2008) die gerichtliche Aufkündigung des vom Beklagten gemieteten Bestandobjekts - im Wesentlichen wegen unzulässiger Untervermietung. Kündigungstermin wurde keiner genannt, wohl aber die einmonatige Kündigungsfrist. Der Beklagte erhob gegen die Aufkündigung Einwendungen. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam und trug dem Beklagten die geräumte Übergabe der Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Klage begehrt die Klägerin festzustellen, dass sie im Erlebensfall aus einer Lebensversicherung des Beklagten bezugsberechtigt sei. Als Anspruchsgrund stützt sie sich auf die anlässlich der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG mit dem Beklagten abgeschlossene Vereinbarung. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei und - in den Entscheidungsgründen (vgl R... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der B.***** GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 5. 12. 2003 das Konkursverfahren eröffnet, die allgemeine Prüfungs- und Berichtstagsatzung wurde auf den 5. 2. 2004 anberaumt. Die Beklagte meldete eine Konkursforderung in Höhe von 214.490.536,56 EUR an, die vom Masseverwalter zunächst bestritten wurde. Der Masseverwalter zog im Juni 2005 seine Bestreitung teilweise zurück, sodass die Forderung der Beklagten mit einem Betrag von 190.000... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte unter anderem die Verpflichtung der Beklagten, sie sei schuldig, in die Übertragung ihres Höchstbetragspfandrechts von 120.000 EUR, haftend ob der Liegenschaft „EZ 401” der KG ***** als „Haupteinlage“ und ob den 55/4347stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 616 der KG ***** als „Nebeneinlage“, in Ansehung eines Teilbetrags von 25.200 EUR auf die Klägerin einzuwilligen. Das Erstgericht wies alle Klagebegehren ab. Über Berufung der Klägerin änderte das ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Ehrlich-Rogner & Schlögl Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. W***** K*****, wegen 13.00... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin begehrte nach einem Verkehrsunfall von den beklagten Parteien Schadenersatz in Höhe von zuletzt 5.722,76 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im Umfang von 4.450 EUR sA statt und wies das (unbezifferte) Mehrbegehren ab. Im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung addierte es die einzelnen Schadenspositionen und gelangte nach Abzug eines in dem gegen den Erstbeklagten geführten Strafverfahren bereits zuerkannten Schmerzengelds (rechnerisch ric... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit Stiftungsurkunde vom 30. 11. 2007 errichteten die Stifter 1. Ing. M***** K*****š, 2. M***** K*****š, 3. Prof. J***** K*****š, 4. mj M***** K*****š, 5. mj M***** K*****š, 6. mj M***** K*****š und 7. L***** Privatstiftung die K*****š Privatstiftung mit dem Sitz in K*****. Am 19. 12. 2007 meldete der Stiftungsvorstand die Privatstiftung zur Eintragung in das Firmenbuch an. Mit Beschluss vom 27. 12. 2007 teilte das Erstgericht den Einschreitern mit, der Eintrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft, über deren Nutzung Uneinigkeit herrscht. Am 17. 4. 1991 kam es zu einer Besprechung der Streitteile, bei der Hans G***** von der beklagten Agrargemeinschaft ein Protokoll verfasste. Am 4. 6. 1991 hielt die Beklagte eine ordentliche Vollversammlung ab, bei welcher die Niederschrift der Besprechung vom 17. 4. 1991 vorlag. In dem bei der Beklagten seit Jahrzehnten geführten Protokollbuch findet sich über die Sit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei U***** A*****, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei *****, vertreten durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse M*****, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) Dr. Johannes Jaksch, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Landstraßer H... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Markus Kaspar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Bernhard L*****, vertreten durch Mag. Christian Pilz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling, Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Dr. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mag. Esther P*****, 2. Ing. Georg M*****, und 3. Alexander H*****, alle vertreten durch Dr. Günther Riess, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Andre... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Einspruch des Beklagten gegen den Zahlungsbefehl als verspätet zurück. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Beklagten gab das Rekursgericht (vorerst) keine Folge (Beschluss vom 18. April 2008, ON 6), „berichtigte" diese Entscheidung in der Folge jedoch über Antrag des Beklagten mit Beschluss vom 12. Juni 2008, ON 8, dahin, dass dem Rekurs Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung (über die Zurückweisung des Einspruchs) ersatzlos aufgehoben wi... mehr lesen...
Begründung: Im
Spruch: seines Urteils ON 24 sprach das Erstgericht die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers aus. In den Entscheidungsgründen brachte es dagegen zum Ausdruck, dass der Ausspruch überwiegenden Verschuldens bei Abwägung des Gesamtverhaltens der Streitteile weder beim Kläger noch bei der Beklagten gerechtfertigt sei, was zum Ausspruch gleichteiligen Verschuldens führe. Hinsichtlich dieser Entscheidung stellte der Kläger den Urtei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 15. 7. 1999 verheiratet. Vor dem Bezirksgericht Liesing ist das Scheidungsverfahren anhängig. Im Mai 2004 brachte der Beklagte aus der vormaligen Ehewohnung verschiedene Einrichtungsstücke und Möbel in seine neue Wohnung. Die Klägerin begehrte mit der am 8. 4. 2005 eingebrachten Klage die Herausgabe mehrerer konkret bezeichneter Geräte, Möbel und sonstiger Einrichtungsgegenstände, wobei sie dem Beklagten einräumte, sich durch Zahlung eines letzt... mehr lesen...
Begründung: Beide Antragsteller begehrten in dem am 13. 10. 1992 eingebrachten Antrag ausdrücklich die Scheidung ihrer am 19. 4. 1986 zur Zahl 79/44-86 vor dem Standesamt V***** geschlossenen Ehe im Einvernehmen. Diese Ehe wurde mit Beschluss vom 5. 11. 1992 rechtskräftig geschieden. Gleichzeitig wurde ein Scheidungsfolgenvergleich geschlossen, der die Obsorge und den Unterhalt hinsichtlich der beiden Kinder sowie den wechselseitigen Unterhaltsverzicht der Ehegatten, die Zuweisung... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil (ON 27) gab das Berufungsgericht der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 9. 5. 2007 (ON 24) keine Folge. Es sprach aus, dass die Revision gegen seine Entscheidung nicht zulässig sei, weil keine erhebliche Rechtsfrage (im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO) vorliege. Dieses Urteil des Berufungsgerichts wurde dem Klagevertreter am 13. 6. 2008 zugestellt. Mit dem angefochtenen Urteil (ON 27) gab das Berufungsger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Franz Josef S*****, geboren am 9. August 1925, *****, über die als „Gegenvorstellung, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahmeklage" bezeichnete Eingabe und den außerordentlichen Revisionsrekurs des Ariel Z*****, Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil mit der
Begründung: zurück, diese habe ungeachtet dessen Verkündung in Anwesenheit beider Parteien das Rechtsmittel nicht angemeldet. Tatsächlich hatte die Beklagte nach Zustellung der Protokollsabschrift am 28. November 2007 eine schriftliche Berufungsanmeldung erstattet, die am 10. Dezember 2007 beim Erstgericht einlangte (Einlaufstampiglie) und ihr irrtümlich wieder zurückgestellt wu... mehr lesen...
Begründung: In seiner im
Spruch: zitierten Entscheidung vom 16. 6. 2008 fasste der erkennende Senat zu 8 Ob 14/08d folgenden Beschluss: „Aus Anlass der Revision wird das Urteil des Berufungsgerichts insoweit, als es den Beklagten zur Zahlung von 4 % Zinsen aus 3.105,14 EUR seit 15. 4. 2004 an den Kläger verpflichtet, als nichtig aufgehoben. Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben; das Urteil des Berufungsgerichts wird in seinem weiteren Zuspruch (6.950,64 EUR samt 4 % Zinsen aus 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein Kunstmaler, der gut verkäufliche Bilder produziert, wurde am 6. 5. 2003 bei einem von der Zweitbeklagten als Lenkerin eines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten und vom Drittbeklagten gehaltenen Kraftfahrzeugs verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Er erlitt einen komplizierten Bruch des Grundglieds der linken zweiten Zehe, der operativ versorgt werden musste. Dadurch war es dem Kläger im Unfalljahr nicht möglich, in der Zeit zw... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 10. 2007 hat das Oberlandesgericht Wien in der vorliegenden Pflegschaftssache die von sämtlichen bei ***** Gerichten tätigen Richter(-inne-)n und in Außerstreitsachen eingesetzten Rechtspfleger(-inne-)n angezeigte Befangenheit als gegeben festgestellt und zur Führung der Pflegschaftssache das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bestimmt. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss 8 Ob 21/08h vom 27. 5. 2008 hat der Oberste Gerichtshof einem gegen diesen Bes... mehr lesen...