Norm: ZPO §236 A
Rechtssatz: Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist einer Klage gleichzuhalten - stellt ihn der Kläger, liegt darin eine Klageerweiterung, stellt in der Beklagte, nähert sich seine Aufgabe weitestgehend einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des präjudiziellen Rechtsverhältnisses - , dürfen ihm ebensowenig Prozesshindernisse entgegenstehen wie einer Klage. Der Zwischenfeststellungsantrag ist daher nicht nur dann z... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei Einbringung der Klage je zur Hälfte Eigentümer der EZ *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke Nr.1728 und 1729 je Acker gehören. Mit Übergabsvertrag vom 16.4.1986 übertrugen sie das Eigentum an ihrem Anwesen einschließlich dieser Grundstücke ihrem Sohn. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu der ua die Grundstücke Nr.1707/3, 1707/4 und 1726 gehören, welche an die Grundstücke der Kläger angrenzen. Mit der Behauptung, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A3ZPO §236 A
Rechtssatz: Der von der klagenden Partei gestellte Zwischenantrag auf Feststellung ist, verfahrensrechtlich betrachtet, eine nachträgliche Klagserweiterung durch ein zusätzliches Feststellungsbegehren, die auch ohne Zustimmung der beklagten Partei zulässig und nicht an die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagserweiterungen gebunden ist. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte an rückständigem Bestandzins 3.850 S s.A. und die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für die Kosten von bestimmten Instandsetzungsarbeiten. Infolge Streites darüber, ob das Bestandverhältnis den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt, stellte die Klägerin den Zwischenantrag auf Feststellung, daß dies nicht der Fall sei und in eventu auf Feststellung, daß das Mietrechtsgesetz nur in dem im § 1 Abs.4 MRG umschriebenen Umfang gelte. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 19.11.1980 abgeschlossenen Jagdpachtvertrag übertrug die Beklagte das Jagdausübungsrecht für das Eigenjagdrevier W***** in der Gemeinde K***** mit einer Gesamtfläche von 421,3555 ha an den Kläger. Der Pachtvertrag wurde auf eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossen; die Pachtzeit begann mit 1.1.1981 und endete mit 31.12.1990. Punkt 6 des Pachtvertrages unter der Überschrift "Vollmachtserteilung" lautete wie folgt: "Der Jagdpächter erteilt für die Dau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, zu welcher ua die Wiesenparzellen 1707/3, 1707/4 und 1726 gehören. Die beiden Beklagten waren bei Klagseinbringung je zur Hälfte Eigentümer der benachbarten Liegenschaft, zu deren Gutsbestand ua die Ackerparzellen 1728 und 1729 gehören. Die Beklagten übergaben ihr gesamtes Anwesen einschließlich dieser Parzellen mit Übergabsvertrag vom 16.April 1986 ihrem Sohn. Der Kläger begehrte gegenüber den Beklagten I.) die Fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 2.1.1984 bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie wurde anfangs allgemein als Hilfskraft im Kanzlei- und Schreibdienst verwendet und war in die Gehaltsgruppe B Dienstklasse II eingereiht. Seit 17.2.1986 wurde die Klägerin in die Tätigkeit einer Sekretärin eines Leitenden Angestellten eingeschult. Ab 1.10.1986 ist die Klägerin Sekretärin des in der Gehaltsgruppe G Dienstklasse II eingereihten Leitenden Angestellten der Landesstelle Salzbu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohnha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 16.853,13 S sA an rückständigem Pachtzins und zur Übergabe der im Hause Kaiser-Franz-Josef-Straße 36 (Sporthotel W***) in Badgastein gelegenen Räumlichkeiten, und zwar des im Erdgeschoß gelegenen Gastraums "Gasteiner Stamperl" sowie der Küche und des Abstellraums im darüber befindlichen Halbstock, im geräumten Zustand. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens un... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin im Haus 1120 Wien, Grünbergstraße 31, dessen Eigentümer die Antragsgegner sind. Die Antragstellerin stellte nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien verschiedene Anträge im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz, darunter auch die unter den Punkten 2) c) mittlerer Satz; 2) e) aa) bis ff); 2) h) bb) und 2) h) ee) des erstgerichtlichen Sachbeschlusses abgewiesenen Anträge, welche die inha... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §521a
Rechtssatz: Die sinngemäße Anwendung des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO auf die Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung erfordert auch die analoge Anwendung des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO auf das Rekursverfahren (so schon 9 Ob A 200/88). Entscheidungstexte 5 Ob 45/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 5 Ob 45/89 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Verwalter der Wohnanlage Pichlarn (EZ 163 KG Gatschen), an welcher die Beklagte zu 478/100.000stel Anteilen Miteigentümerin ist. Mit ihrem Miteigentumsanteil ist an der Wohnung Nr.12 im Hause III Wohnungseigentum verbunden. Die Beklagte erwarb diese Eigentumswohnung am 14.6.1985 durch Zuschlag in dem beim Bezirksgericht Irdning zu E 2023/84 geführten Zwangsversteigerungsverfahren. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von S 4.040,10 an rückstä... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 A
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Zwischenantrags auf Feststellung ist jeder Partei gegenüber gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 9/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 3 Ob 9/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0039614 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein Kreditunternehmen, das seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die erstbeklagte Partei ist ein Unternehmen mit dem Sitz in Österreich, der Zweitbeklagte ist der Konkursverwalter eines Unternehmens mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (dieses wird im folgenden Gemeinschuldnerin genannt). Die Gemeinschuldnerin schloß am 22.Juli 1985 mit einer in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Niederlassung eines Kreditunternehmen... mehr lesen...
Norm: IPRG §3ZPO §236 A
Rechtssatz: Begehrt der Beklagte die Feststellung, daß die vom Kläger behaupteten Schadenersatzansprüche nach jugoslawischem Recht zu beurteilen seien, so handelt es sich dabei ausschließlich um die Beurteilung einer einzelnen für den Bestand und die Höhe des Klagsanspruches bedeutsamen Rechtsfrage, die im Sinne des § 3 IPRG von Amts wegen zu erfolgen hat, nicht aber um die Feststellung eines im Lauf des Prozesses streit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 3.August 1984 in Jugoslawien als Insassin des von Marijan G*** gelenkten, bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen W 364.327 verletzt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte sie aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 295.470,98 sA (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Zahnbehandlungskosten, Kleiderschaden, Fahrtkosten, Telefonspesen, Trinkgel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Fällung des Urteiles, es werde festgestellt, daß die Beklagten nicht das Recht haben, den Weg, soweit er über die Grundstücke 87/3 und 13 der Liegenschaft Ez 6 KG Gschnitz führt, zu begehen oder zu befahren. Die Beklagten beantragten Abweisung des Klagebegehrens und stellten zwei Zwischenanträge auf Feststellung und einen Eventualantrag auf Feststellung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Den Zwischenfeststellungsanträgen gab es, wenn au... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs1ZPO §236 AZPO §236 E
Rechtssatz: Hat das Erstgericht mit einem Zwischenurteil allein über den Zwischenfeststellungsantrag erkannt, ist ein solches Zwischenurteil - anders als das Zwischenurteil über den Anspruchsgrund - ein Feststellungsurteil, dessen Streitgegenstand nicht ausschließlich in Geld besteht und daher im Sinne des § 45 Abs 1 ASGG bewertet werden muß. Eine sonst zulässige Zusammenrechnung der Streitwerte der Klage... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 318.435,38 sA an ausstehenden Provisionen aus dem Jahre 1979; sie begehrt ferner die Erstbeklagte schuldig zu erkennen, ihr hinsichtlich bestimmter Geschäfte Rechnung zu legen. Überdies stellte die Klägerin einen Zwischenantrag auf Feststellung (S 249 f). Das Erstgericht gab diesem Zwischenantrag auf Feststellung mit "Zwischen- und Teilurteil" statt. Das Berufung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Waldgrundstücke 647 und 648 KG Altendorf. An das Grundstück 647 grenzt das Grundstück 646 Wald und an das Grundstück 648 das Waldgrundstück 645. Die beiden letztgenannten Grundstücke stehen im Eigentum der Beklagten. Der Grenzverlauf zwischen dem beiderseitigen Grundbesitz ist strittig. Die Beklagte hat auf dem strittigen Streifen zwischen den Grundstücken 648 und 645 Holz geschlägert. Aus diesem Grunde begehrt der Kläger im vorliegenden V... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 21. Jänner 1985 bis zu seiner Entlassung am 24. März 1986 bei der beklagten Partei als Fernkraftwagenfahrer beschäftigt. Er begehrt aus diesem Dienstverhältnis an Lohn, Urlaubsentgelt, Diäten und Krankenentgelt für Dezember 1985 bis März 1986 sowie an Kündigungs- und Urlaubsentschädigung insgesamt S 212.378,65 brutto sA abzüglich S 98.464,-- netto. Er behauptet, niemals eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung erhalten zu haben und behielt sich Differenzan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 2. März 1987 als Maschinist beschäftigt. Er ist ledig und hat seinen Hauptwohnsitz in Schwarzenberg im Mühlkreis, wo er mit seinem Vater und seiner Schwester in einem landwirtschaftlichen Anwesen wohnt. Er wurde von der Beklagten für den Dienstort Linz aufgenommen, welcher etwa 85 km vom Wohnort entfernt ist. Während der Arbeitswoche bewohnt der Kläger mit Arbeitskollegen ein aus einem Raum bestehendes Firmenquartier in Li... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 B
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Präjudizialität ist die Lage im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung über den Zwischenantrag maßgebend. Entscheidungstexte 7 Ob 618/88 Entscheidungstext OGH 30.06.1988 7 Ob 618/88 6 Ob 521/92 Entscheidungstext OGH 25.06.1992 6 Ob 521/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T***" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M*** & Co, Wien 1., Singerstraße 27 (in der Folge: "T***" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M*** GesmbH (im folgenden: "M*** GesmbH"), die ihrerseits mit einem Anteil von 5 % Komplementärin der "T***" ist. Die Zweitklägerin ist mit einem Anteil von 42 % die zweite Kommanditistin de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zweck des klagenden Vereines ist die Wahrung und Förderung der Interessen des Apothekerstandes; er befaßt sich daher unter anderem nach § 3 Abs. 2 lit. k seiner Satzung mit der Verfolgung von Ansprüchen nach dem UWG. Die Beklagte betreibt eine Drogerie. Am 21. und 22. Februar 1986 warb die Beklagte in den Auslagen ihres Reformhauses in Linz, Stockhofstraße 8-30, für Matetee mit den Hinweisen: "Regt Herz und Kreislauf an", "Macht munter", "Wassertreibend", "Ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 24.014,29,-- S brutto sA. Er sei vom 1.2.1983 bis 15.10.1985 bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigt gewesen. Sein zuletzt bezogenes Bruttomonatsentgelt habe 12.300,-- S betragen; daneben habe er eine Provision im Monatsdurchschnitt von 906,50 S bezogen. Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs wäre der Kläger in die Beschäftigungsgruppe 3/15 einzustufen gewesen.... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungseigentümerin begehrte, die beklagte Wohnungseigentumsorganisatorin, eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH, zur Legung einer detaillierten Abrechnung der Grund-, Bau- und Finanzierungskosten für die von ihr errichtete Wohnungseigentumsanlage in der Meidlinger Hauptstraße 7-9 im 12. Wiener Gemeindebezirk zu verurteilen, weil sie bisher keine ordnungsgemäße Abrechnung gelegt habe. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebeg... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Juni 1981 wurde über das Vermögen der P*** P*** Gesellschaft mbH & Co KG (in der Folge kurz P*** KG) und am 7. Juli 1981 auch über das Vermögen der Komplementärin P*** P*** Gesellschaft mbH (in der Folge kurz P*** GesmbH) der Konkurs eröffnet. Der Kläger ist Masseverwalter der P*** GesmbH, der Beklagte ist Masseverwalter der P*** KG. Im Verfahren 35 Cg 769/83 des Erstgerichtes begehrt der Kläger die Feststellung, der P*** GesmbH stehe im Konkurs der P*** KG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Bezahlung von S 23.248,25 samt Anhang. Sie sei Verwalterin der Liegenschaften EZ 47 und EZ 179 KG Winkl, welche zu zwei Drittel in ihrem Eigentum und zu einem Drittel im Eigentum des Beklagten seien. In der Zeit vom 1. Juli 1975 bis zum 31. Dezember 1980 hätten die Aufwendungen die Einnahmen um S 69.744,75 überstiegen. Der auf den Beklagten entfallende Drittelanteil betrage S 23.248,25. Nach dem Testament des gemeinsamen... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 A
Rechtssatz: Ein prozeßökonomischer Zweck des Zwischenfeststellungsantrages fehlt nicht schon deshalb, weil die über den Rechtsstreit hinausreichende Bedeutung der Entscheidung über das strittige Recht oder Rechtsverhältnis durch eine nachträglich möglicherweise eintretende Sachverhaltsänderung berührt werden könnte. Entscheidungstexte 5 Ob 541/87 Entscheidungstext O... mehr lesen...