RS OGH 1991/6/13 7Ob548/91, 5Ob7/02v

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Veröffentlicht am 13.06.1991
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Norm

ZPO §235 A3
ZPO §236 A

Rechtssatz

Der von der klagenden Partei gestellte Zwischenantrag auf Feststellung ist, verfahrensrechtlich betrachtet, eine nachträgliche Klagserweiterung durch ein zusätzliches Feststellungsbegehren, die auch ohne Zustimmung der beklagten Partei zulässig und nicht an die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagserweiterungen gebunden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0039381

Dokumentnummer

JJR_19910613_OGH0002_0070OB00548_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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