Mit der am 9. Juli 1966 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der beklagten Partei die Bezahlung von 3339.60S s. A. Er sei seit 10. November 1947 als Kraftfahromnibuslenker bei der beklagten Partei beschäftigt. Zufolge des Kollektivvertrages vom 23. Juni 1952 seien die Bediensteten der beklagten Partei in lohnrechtlichen Fragen mit den Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen gleichgestellt worden. Trotzdem habe der Kläger an Stelle der "Auswärtsgebühren" nach der DA. Z.: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 BZPO §453
Rechtssatz: Wird ein Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt, so ist trotzdem über den im Zuge des Verfahrens gestellten Zwischenantrag auf Feststellung zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 111/66 Entscheidungstext OGH 29.06.1966 7 Ob 111/66 5 Ob 342/71 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 5 Ob 342/71 Ähnlich; B... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 BZPO §236 C
Rechtssatz: Die Vorraussetzungen eines vom Kläger gestellten Zwischenantrages auf Feststellung sind bei einem Zwischenantrag auf Feststellung, daß zwischen den Streitteilen hinsichtlich eines bestimmten Bestandobjektes ein Untermietverhältnis bestehe, nicht erfüllt, wenn der Kläger den von ihm wegen Nichtzahlung des Mietzinses geltend gemachten Räumungsanspruch aus einem mit dem Beklagten bestehenden Untermietvertrag ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233ZPO §236
Rechtssatz: Ein Zwischenfeststellungsantrag begründet bezüglich des seinen Gegenstand bildenden Rechtsverhältnisses Streitanhängigkeit. Es besteht daher auch in Ansehung des ein und dasselbe Rechtsverhältnis betreffenden positiven Feststellungsantrages einer Partei und des negativen Feststellungsantrages der anderen Partei Streitanhängigkeit, welche die Einbringung des später gestellten Feststellungsantrages unzulässig ma... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 B
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist nur dann gegeben, wenn der Zwischenantrag auf ein Urteil abzielt, dessen Rechtskraftwirkung über das Leistungsbegehren hinausgeht (vgl EvBl 1959/209 S 352, JBl 1948,532). Entscheidungstexte 8 Ob 41/66 Entscheidungstext OGH 01.03.1966 8 Ob 41/66 4 Ob 571/7... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 E
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung ist mit Beschluss auszusprechen, der auch vom Revisionsgericht im Rahmen der zulässigen Revision von Amts wegen zu fassen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 143/65 Entscheidungstext OGH 22.09.1965 3 Ob 143/65 7 Ob 585/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 BZPO §259
Rechtssatz: Zurückweisung eines Zwischenfeststellungsantrages des Beklagten im Zusammenhang mit einer kompensando eingewendeten Gegenforderung, wenn die Klagsforderung verneint wird, weil dann die Präjudizialität fehlt. Entscheidungstexte 2 Ob 71/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 2 Ob 71/65 7 Ob 37/74 ... mehr lesen...
Der Beklagte hat im Verfahren vor dem Arbeitsgericht den Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß durch den im Auseinandersetzungs- und Abtretungsvertrag zwischen Dipl.-Ing. Carl R. und Frau Emilie F. vom 21. Juli 1959 vereinbarten Vergleich auch etwaige Schadenersatzansprüche des Dipl.-Ing. Carl R. und der Firma C. J. R., Farben- und chemische Fabrik, Alleininhaber Dipl.-Ing. Carl R., gegen Fritz F. verglichen wurden und daher derartige Schadenersatzansprüche der klagenden Parte... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §236 DZPO §393 Abs2
Rechtssatz: Der Zwischenantrag auf Feststellung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses (zB weil die Rechtskraftwirkung des Urteiles nicht über den Rechtsstreit hinausgeht) mit Beschluß zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 25/64 Entscheidungstext OGH 29.01.1964 7 Ob 25/64 8 Ob 94/64 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 FZPO §259ZPO §411 Abs1 Ac
Rechtssatz: Entscheidungen über Zwischenanträge auf Feststellung sind in gleicher Weise der Rechtskraft teilhaft wie die Entscheidungen über sonstige Feststellungsbegehren. Entscheidungstexte 5 Ob 339/63 Entscheidungstext OGH 05.12.1963 5 Ob 339/63 8 Ob 507/79 Entscheidungstext OGH 21.06.... mehr lesen...
Ferdinand K. war in erster Ehe mit Anna, geb. Sch., verheiratet. Diese Ehe wurde am 29. Oktober 1920 von Tisch und Bett geschieden; aus ihr stammen die Klägerin (geb. 17. Oktober 1906) und ihre Schwester Theresia F. (geb. 18. Jänner 1903). In zweiter Ehe war Ferdinand K. seit 27. Mai 1929 mit Katharina, geb. D. verheiratet; diese Ehe blieb kinderlos. Katharina K. starb am 9. September 1956; Ferdinand K., der am 18. März 1957 wegen Geistesschwäche voll entmundigt worden war, starb am 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §514 C1
Rechtssatz: Der (an sich überflüssige) Beschluß, womit der Zwischenantrag auf Feststellung zugelassen wird, ist anfechtbar (vgl ZBl 1929/223). Entscheidungstexte 5 Ob 317/63 Entscheidungstext OGH 07.11.1963 5 Ob 317/63 7 Ob 234/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1970 7 Ob 234/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 A
Rechtssatz: Zulässigkeit des Zwischenantrages, daß ein Wandelungsrecht bestehe, bei einer auf Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises gerichteten Klage. Entscheidungstexte 8 Ob 167/63 Entscheidungstext OGH 25.06.1963 8 Ob 167/63 Schlagworte Wandlung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §236
Rechtssatz: Tritt ein Nebenintervenient auf Seite einer Partei nur im Hinblick auf einen von dieser gestellten Zwischenantrag auf Feststellung dem Verfahren bei, dann ist der Nebenintervenient nicht zuzulassen, wenn der Zwischenantrag auf Feststellung der Prozeßpartei mangels Präjudizialität zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 303/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §259
Rechtssatz: Im Berufungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten kann ein Zwischenantrag auf Feststellung nicht gestellt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 2/62 Entscheidungstext OGH 26.01.1962 2 Ob 2/62 Veröff: EvBl 1962/169 S 188 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039767 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 A
Rechtssatz: Zulässigkeit des Zwischenantrages auf Feststellung, daß bestimmte Mieträume dem ZStG unterliegen. Entscheidungstexte 3 Ob 402/61 Entscheidungstext OGH 22.11.1961 3 Ob 402/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0039577 Dokumentnummer JJR_19611122_OGH0002... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 C
Rechtssatz: Der Zwischenantrag auf Feststellung setzt einen prozessökonomischen Zweck voraus; daher können einzelne Rechtsfragen, die die Entscheidung über den Anspruch notwendigerweise in sich begreift, nicht Gegenstand eines Zwischenantrages auf Feststellung sein (vgl JBl 1958,556, 5 Ob 210/60, 5 Ob 211/60, 2 Ob 484/60, 2 Ob 508/60 und ASlg NF 67). Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm an der Klägerin am 5. 10. 1951 eine Röntgenbestrahlung vor, um ihr Warzen am Daumenballen der rechten Hand zu entfernen. Hiebei erlitt die Klägerin eine Strahlenschädigung, die mit nachteiligen Folgen verbunden war. Mit Zwischenurteil vom 13. 5. 1958 wurde der Schadenersatzanspruch der Klägerin dem Grunde nach als zu Recht bestehend erklärt. Die Klägerin führt aus, sie sei durch die Verletzung an der Verrichtung der Hausarbeiten gehindert und b... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 B
Rechtssatz: Dem Zweck, einzelne Rechtsfragen für sich herauszuheben und zum Gegenstand eines Urteils zu machen, dient der Zwischenfeststellungsantrag nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 484/60 Entscheidungstext OGH 16.12.1960 2 Ob 484/60 1 Ob 501/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 1 Ob 501/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481oöGVG §1ZPO §236
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ersatz des durch Verletzung eines bedungenen Fruchtgenusses durch Holzschlägerung verursachten Schadens ist unabhängig von dem durch grundverkehrsbehördliche Genehmigung und bücherliche Einverleibung bedingten entgültigen Erwerb des Fruchtgenußrechtes. Entscheidungstexte 6 Ob 382/60 Entscheidungstext OGH 13.10.1960 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 C
Rechtssatz: Es kann nicht jede einzelne Einwendung zum Gegenstand eines Zwischenantrages auf Feststellung gemacht werden und den Anlaß zu einem besonderen Urteilsspruch geben, und zwar jedenfalls dann nicht, wenn die Entscheidung über den Anspruch die Entscheidung über diese und ähnliche Einwendungen notwendigerweise in sich begreift und die Entscheidung über die Einwendungen keine über den geltend gemachten Anspruch hinausgehe... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 A
Rechtssatz: Der Zwischenantrag auf Feststellung eines mehreren Personen zustehenden Rechts ist nur insoweit zulässig, als das Recht der antragstellenden Prozeßpartei festgestellt werden soll. Entscheidungstexte 2 Ob 531/59 Entscheidungstext OGH 27.05.1960 2 Ob 531/59 Veröff: JBl 1961,188 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §236 A
Rechtssatz: Einem Zwischenfeststellungsantrag stehen ebenso wie bei einer Widerklage die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit entgegen. (hier: Arbeitsgericht - ordentliches Gericht). Entscheidungstexte 4 Ob 55/60 Entscheidungstext OGH 17.05.1960 4 Ob 55/60 Veröff: EvBl 1960/293 S 497 = Arb 7236 European Cas... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 B
Rechtssatz: Der Zwischenantrag auf Feststellung, daß den Klägern (auf Grund des bestehenden vertraglichen Treuhandverhältnisses) das Miteigentumsrecht an den von ihm benützten Grundstücken im Verhältnis der jeweiligen Parzellengröße zur Gesamtfläche zustehe, ist nicht präjudiziell für das Klagebegehren auf Vermessung der Liegenschaften und Erstellung eines Teilungsplanes, das sich auf die Behauptung des außerbücherlichen Allein... mehr lesen...
Norm: ZPO §228ZPO §236ZPO §405
Rechtssatz: Das Gericht kann dem Urteilsspruch eine dem Gesetz entsprechende, vom Feststellungsbegehren der Partei abweichende Fassung geben, wenn er sachlich nicht mehr oder etwas anderes enthält als das Begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 121/60 Entscheidungstext OGH 29.03.1960 3 Ob 121/60 Veröff: EvBl 1960/231 S 400 ... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach der Klägerin unter dem Titel des § 1326 ABGB. einen Betrag von 40.000 S zu. Das Berufungsgericht änderte das erstgerichtliche Urteil dahin ab, daß es der Klägerin 20.000 S zusprach und das Mehrbegehren abwies. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin Folge und stellte das erstgerichtliche Urteil wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Rechtsrüge der Klägerin in bezug auf die Ausmittlung des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §236 FZPO §393
Rechtssatz: Die bindende Wirkung eines den Rechtsbestand des Klagsanspruches bejahenden Zwischenurteils erstreckt sich auch auf Klagserweiterungen, die zwar erst im Verfahren über die Anspruchshöhe vorgenommen werden, aber aus dem bereits beschiedenen Rechtsgrund erfließen. Entscheidungstexte 2 Ob 287/59 Entscheidungstext OGH 07.10.1959 2 Ob 287/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 B
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages (in einem Provisionsprozeß zwischen Vermittler und Käufer), daß zwischen dem Vermittler (Kläger) und dem Verkäufer niemals ein Provisionsvermittlungsauftrag bestanden hat, da sich die Rechtsbeziehungen zwischen Kläger und Beklagten auf die Verpflichtung zur Provisionsbezahlung durch den Beklagten beschränken und der Zwischenantrag daher nicht präjudiziell ist. ... mehr lesen...
Die klagenden Parteien begehrten die Bezahlung der noch unberichtigt aushaftenden Kaufpreisrestforderung aus Holzlieferungsgeschäften im Betrag von 7199 S 34 g, der Beklagte mit Widerklage den Betrag von 2839 S 46 g mit der Begründung: daß er zwei Lieferungen über zusammen 10.038 S 80 g getrennt bezahlt habe, daher eine Überzahlung leistete, die er zurückverlange. Das Erstgericht erklärte die Klageforderung als zu Recht bestehend, die mit Widerklage geltend gemachte Gegenforderung al... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 CZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Ein Zwischenantrag auf Feststellung, dass die von der beklagten Partei geltend gemachte Gegenforderung der klagenden Partei gegenüber dem Grunde nach nicht zu Recht bestehe, erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 236 ZPO und ist daher unzulässig. Damit wird eine Entscheidung über die Gegenforderung selbst begehrt, über die nur im Zusammenhang mit der Klagsforderung und nur dann zu entscheiden ist, wenn... mehr lesen...