Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der den Freitagausgaben des "Kuriers" und der "Neuen Kronenzeitung" als Beilage angeschlossenen Programmzeitschrift "Fernseh- und Radiowoche". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "Die ganze Woche", welcher (ua) jeweils die Fernseh- und Radio-Programmzeitschrift "Dabei" beiliegt. Der "Ganzen Woche" vom 8.2.1990, Nr 6/1990, war ein Bücherprospekt beigelegt, dessen ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 H
Rechtssatz: Der rechtzeitig erhobene Widerruf verhindert den Eintritt der prozessrechtlichen Wirkung des Vergleiches und damit das Entstehen eines Exekutionstitels. Einer später abgegebenen Erklärung, den Widerruf zurückzuziehen, um die Wirkungen des Vergleiches wieder eintreten zu lassen, kommt nur mehr rechtsgeschäftlicher Charakter zu, sie kann aber nicht mehr die durch den Widerruf beseitigte Wirksamkeit des Vergleiches wie... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 16.11.1988 im Verfahren 1 C 25/88 vor dem Erstgericht einen bedingten Vergleich, in dem der Beklagte, nunmehr Verpflichtete, den Klägern, nunmehr Betreibenden diverse Mängelbehebungsarbeiten an einer von ihm errichteten Terrasse auf deren Anwesen zusagte. Laut Punkt 6 sollte der Vergleich wirksam werden, wenn er nicht von der beklagten Partei mittels Schriftsatzes, der bis spätestens 9.12.1988 eingelangt sein müsse, widerrufen wird. Der an die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 17.Dezember 1965 die Ehe. Dieser Ehe entstammen die Töchter Angelika, geboren am 26.Juni 1966, und Michaela, geboren am 8.August 1967. Im Jahr 1978 zog der Kläger aus der Ehewohnung aus, die beiden Töchter blieben bei der Beklagten. Der Kläger bezog allerdings weiterhin die Familienbeihilfe für die beiden Töchter. Dies war der Beklagten bekannt, sie verlangte bis zum Scheidungsverfahren vom Kläger nie, daß er zusätzlich zu seinen U... mehr lesen...
Norm: MRG §29ZPO §204 GZPO §575 Abs2
Rechtssatz: Hat der Vermieter unzulässigerweise durch eine Kette mit dem Mieter geschlossener gerichtlicher Räumungsvergleiche ein befristetes Mietverhältnis zu bewirken versucht, so genügt es, wenn der Mieter nur den zeitlich letzten Vergleich anficht, wenn die früheren schon gemäß § 575 Abs 2 ZPO außer Kraft getreten sind und ihre Wirksamkeit als Vorfrage zu prüfen ist. Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Handelsgesellschaft hat als Hauptmieter der Geschäuftsräumlichkeiten Nr 3 und Nr 4 im Haus Reinprechtsdorferstraße 46 in 1050 Wien mit der Klägerin einen Untermietvertrag geschlossen, der ein vom 15.April 1975 bis 14.April 1979 befristetes Unterbestandverhältnis begründete. Auf Grund der Mitteilung der Prokuristin der beklagten Partei, daß die Klägerin den Mietgegenstand räumen müsse, wenn die Miete nicht unter Abschluß eines Räumungsvergleiches v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehrten - nach dem Stand des Verfahrens zum Schluß der mündlichen Streitverhandlung - von der Erstbeklagten die Bezahlung von S 332.754,-- s.A., vom Zweitbeklagten die Zahlung von S 28.017,-- s.A. (d. i. der Teilbetrag des gegen die Erstbeklagte gerichteten Begehrens, für den die Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand hafte). Die Kläger begründeten ihr Begehren damit, sie hätten der Erstbeklagten ihre Gastwirtschaft um S 1,300.000,-- verkauft. Vom Ka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem von den Streitteilen vor der gemäß § 55 a EheG erfolgten Scheidung ihrer Ehe am 16.10.1979 geschlossenen Vergleich wurde die Übertragung der elterlichen Obsorge über das gemeinsame eheliche Kind mj. Hannes Tobias, geboren am 24.12.1973, an die Beklagte, die Einräumung eines Besuchsrechtes für den Kläger und (unter Punkt 4. des Vergleiches) überdies vereinbart, daß der nunmehrige Kläger als Hauptmieter der damaligen Ehewohnung "seine Zustimmung zur Übe... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren Sch 34/88 des Erstgerichtes beantragten die Parteien, ihre Ehe gemäß § 55 a EheG zu scheiden, und legten mit ihrem Antrag eine (mit 12.September 1988 datierte) Vereinbarung gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor. In dem über die Tagsatzung vom 12. September 1988 aufgenommenen Protokoll heißt es unter anderem: "Für den Fall der Ehescheidung im Einvernehmen schließen die Antragsteller eine Vereinbarung wie im Übereinkommen vom 12.9.1988, welche dem Antrag angeschlossen... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht, daß die Beklagte im Jahr 1987 für Bettwäsche und Federpolster mit den Bezeichnungen "Sonderangebot", "Aktionsangebot" oder "Sonderpreis" geworben hat, obwohl es sich bei den dort angeführten Preisen um die bereits längere Zeit verlangten Normalverkaufspreise gehandelt hatte; weiters kündigte die Beklagte für alle diese Artikel (generelle) Preisnachlässe in prozentueller Form an, die sie jedoch dann mit dem Hinweis darauf, daß es sich bei den für die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T***" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M*** & Co, Wien 1., Singerstraße 27 (in der Folge: "T***" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M*** GesmbH (im folgenden: "M*** GesmbH"), die ihrerseits mit einem Anteil von 5 % Komplementärin der "T***" ist. Die Zweitklägerin ist mit einem Anteil von 42 % die zweite Kommanditistin de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war mit dem am 15.2.1985 verstorbenen Rudolf Georg F*** vom 4.12.1948 bis 1.6.1976 verheiratet, die Klägerin war seit 1980 mit ihm verheiratet. Mit Erbvertrag vom 24.2.1975 hatten einander die Beklagte und Rudolf Georg F*** zu 3/4 ihres Vermögens wechselseitig zu Erben eingesetzt. Mit Testament vom 15.6.1979 setzte Rudolf Georg F*** die Klägerin als Universalerbin seines gesamten Vermögens ein. Im Verlassenschaftsverfahren gaben beide Streitteile ... mehr lesen...
Begründung: Am 17.11.1987 stellte der Magistrat der Stadt St. Pölten den Antrag, hinsichtlich der am 15.11.1987 geborenen Sabrina F*** gemäß § 26 Abs 2 JWG die unter einem verfügte sofortige Unterbringung dieses Kindes in einem von der Jugendhilfe auszuwählenden Heim oder an einem Pflegeplatz zu genehmigen und ein Ausfolgeverbot zu erlassen, das auch das Krankenhaus St. Pölten betreffen solle, wo sich das Kind derzeit noch aufhalte. Die Eltern Herbert und Evelyne F*** sprachen sic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Februar 1987 gemäß § 55 a EheG geschieden, die Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. In dem damals gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor Gericht geschlossenen Vergleich ist zwar festgehalten, daß beide Ehegatten Schuldner zur ungeteilten Hand aus einem von der Sparkasse Neunkirchen gewährten Darlehen sind, eine Vereinbarung, wer im Innenverhältnis zur Zahlung dieser Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist, wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet. In dem zu Sch 5/85 des Erstgerichtes anhängig gewesenen Verfahren über die Scheidung ihrer Ehe nach § 55 a EheG schlossen sie in der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung vom 23. Jänner 1985 eine Vereinbarung im Sinne des § 55 a Abs 2 EheG. Mit in dieser Tagsatzung verkündetem Beschluß wurde die Ehe der Streitteile geschieden; beide Streitteile verzichteten auf Rechtsmittel. Das Protokoll über diese Tagsatzung wurde mittels S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit dem Jahre 1972 Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1077 KG Hard, welche aus der Bauparzelle 498 und der Grundparzelle 2363/12 besteht. Die zweite Liegenschaftshälfte wurde damals von seiner Ehegattin erworben, welche sie mit Vertrag vom 13. März 1983 dem gemeinsamen Sohn, dem nunmehrigen Kläger, schenkte. Aus Anlaß der am 16. Juni 1983 erfolgten Scheidung der Ehe schlossen der Beklagte und seine Ehefrau (die Mutter des Klägers) am 10. Ju... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit dem Jahre 1972 Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1077 KG Hard, welche aus der Bauparzelle 498 und der Grundparzelle 2363/12 besteht. Die zweite Liegenschaftshälfte wurde damals von seiner Ehegattin erworben, welche sie mit Vertrag vom 13. März 1983 dem gemeinsamen Sohn, dem nunmehrigen Kläger, schenkte. Aus Anlaß der am 16. Juni 1983 erfolgten Scheidung der Ehe schlossen der Beklagte und seine Ehefrau (die Mutter des Klägers) am 10. Ju... mehr lesen...
Begründung: In der vom Erstgericht am 8. September 1986 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde ein Protokoll aufgenommen, das in Vollschrift die in § 207 Abs 1 Z 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben und den Beschluß enthält, daß von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen und für den übrigen Teil des Verhandlungsprotokolles ein Schallträger verwendet wird. Weiters ist in Vollschrift beurkundet, daß die Parteien mit der sofortigen Löschung der Aufnahme a... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 409 KG Weidlingbach mit dem Grundstück 183/3, auf welchem sich das seinerzeit von ihnen als Ehewohnung benützte Haus Weidlingbach, Steinriegelstraße 133, befindet. Im Sommer 1983 kamen sie überein, sich scheiden zu lassen, und beabsichtigten im Rahmen der vermögensrechtlichen Regelung, dieses Haus den gemeinsamen ehelichen Kindern Alexander und Barbara zukommen zu lassen, dem Beklagten aber ein Wohnrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. Juli 1957 geborene Heidemarie S*** und der am 29. April 1955 geborene Johann S*** haben am 9. August 1975 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich die am 2. Dezember 1975 geborene Tamara und die am 2. Juli 1978 geborene Natascha. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt in St. Pölten. Heidemarie S*** begehrte mit ihrer am 27. August 1984 erhobenen Klage die ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen Gu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5. März 1984 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG einen gerichtlichen Vergleich, in welchem unter anderem folgendes vereinbart wurde: "Der Zweitantragsteller (Kläger) erklärt seine Einwilligung dazu, daß die Erstantragstellerin (Beklagte) ab 1.März 1984 die Familienbeihilfe für die vorbezeichneten Kinder (die beiden ehelichen Kinder der Streitteile) direkt bezieht, und erklärt, diese für die Vergangenheit erhalten zu haben." ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 17. April 1964 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 11. Jänner 1984, 6 Cg 259/83, aus dem beiderseitigen, gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Im Zuge des Ehescheidungsverfahrens schlossen die Parteien einen Vergleich, der u. a. vorsieht: "In Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens vereinbaren die Streitteile, daß die eheliche Wohnung im Haus Frießnitz Nr. 34, 9183 Rosenbach, samt ... mehr lesen...
Begründung: Im zwischen der damaligen Klägerin Anna B*** und dem damaligen Beklagten Norbert B*** wegen Ehescheidung zu 5 Cg 264/84 beim Landesgericht Linz anhängig gewesenen Rechtsstreit erklärten die Parteien bereits in der am 29. Oktober 1984 durchgeführten ersten Tagsatzung, daß sie sich über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einigen würden. Deshalb wurde die Tagsatzung auf den 26. November 1984 erstreckt. In dieser Tagsatzung wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenomm... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEZPO §204 DZPO §204 GZPO §204 F4
Rechtssatz: Ob ein Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wurde (und ob der abgeschlossene gerichtliche Vergleich ein Exekutionstitel iSd § 1 Z 5 EO bildet), ist ausschließlich nach Prozessrecht zu beurteilen. Die prozessuale Unwirksamkeit eines Vergleiches kann von den Parteien durch einen Fortsetzungsantrag geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 DZPO §212a Abs2ZPO §212 Abs6
Rechtssatz: Die Protokollierung in Vollschrift ist nur angeordnet, falls keine Protokollsabschrift begehrt wurde; nur wenn die Übertragung in Vollschrift entfällt, ist somit der Vergleich in Vollschrift zu protokollieren. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: SZ 59/170 = JBl 1987,122 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ZPO §204 D
Rechtssatz: Es ist weder von der ZPO vorgesehen noch üblich, daß die Übertragung des in Kurzschrift oder auf Schallträger protokollierten Vergleichstextes von den Parteien (vertretern) zum Zeichnen ihres Einverständnisses unterschrieben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: JBl 1987,122 = SZ 59/170... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 H
Rechtssatz: Weil Vergleiche, die unter der aufschiebenden Bedingung des Nichtwiderrufs während bestimmter Frist geschlossen werden, erst mit dem ungenützten Ablauf der Widerrufsfrist wirksam werden, tritt auch ihre allfällige prozessbeendende Wirkung erst in diesem Zeitpunkt ein. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: S... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Erstgericht am 13.12.1984 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die auf 127.265,67 brutto s. A. gerichtete Klage wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenommen, das in Vollschrift die im § 207 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO vorgeschriebenen Angaben und die Feststellung enthält, daß der Einzelrichter von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen hat und sich für die Abfassung des Verhandlungsprotokolls eines Schallträgers bedient. Weiters ist... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 IZPO §237 AZPO §239 Abs3 AZPO §519 Abs1 Z2 CZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei Verneinung des Fortbestehens eines ehemals unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozessverhältnisses (wegen wirksamer Klagsrücknahme oder streitbeendender Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches, aber auch wegen Gesamtrechtsnachfolge einer Prozesspartei in die Rechtsstellung des Prozessgegners und ähnlichen) ist in Analogie zu § 519 Abs 1 Z 2 ZPO die Re... mehr lesen...