Die Streitteile haben einen vom Erstgericht protokollierten Vergleich geschlossen, dessen Punkt 7 lautet: "Dieser Vergleich wird nur rechtswirksam, wenn er von keinem der Streitteile bis 28. 9. 1968 mit Schriftsatz (Einlangen 28. 9. 1968) widerrufen wird." Der Kläger hat am 27. 9. 1968 einen Schriftsatz, der die Erklärung des Vergleichswiderrufes enthält, an das Erstgericht zur Post gegeben, die ihn aber erst am 30. 9. 1968 zugestellt hat. Der 28. 9. 1968 war ein Samstag. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: ABGB §903GOG §89ZPO §204
Rechtssatz: Ruht der gerichtliche Dienst am letzten Tag der vereinbarten Widerrufsfrist eines bedingten Vergleiches, so muß der Widerruf schon am vorhergehenden Tag bei Gericht einlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 18/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 2 Ob 18/69 Veröff: JBl 1969,667 = SZ 42/26 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: GOG §89TelO §24 litfZPO §204 H
Rechtssatz: Rechtzeitigkeit des telegraphischen Widerrufs eines Vergleichs. Entscheidungstexte 2 Ob 238/68 Entscheidungstext OGH 20.09.1968 2 Ob 238/68 6 Ob 1697/93 Entscheidungstext OGH 22.12.1993 6 Ob 1697/93 9 ObA 23/96 Entscheidungstex... mehr lesen...
Mit dem Vertrag vom 15. Jänner 1953 verkauften die Ehegatten Karl und Emilia N. als Miteigentümer je zur Hälfte der Liegenschaft EZ. 329 KG. S. den Ehegatten Anton und Cäcilia R. die Parzelle 1431/3 und räumten dabei für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstückes 1431/2 zugunsten des veräußerten Grundstückes für immerwährende Zeiten das unentgeltliche Gehrecht, während der Monate November bis einschließlich April auch das unentgeltliche Fahrrecht über das Grundstück 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 FZPO §204
Rechtssatz: Auch die in einem Prozeßvergleich festgehaltene Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 99/67 Entscheidungstext OGH 17.10.1967 3 Ob 99/67 Veröff: MietSlg 19158 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0032134 ... mehr lesen...
Im Zuge des Verfahrens über die vom Kläger gegen die beklagte Partei geltend gemachten Forderungen von insgesamt 83.705 S s. A. schlossen die Streitteile am 26. September 1966 vor dem Prozeßgericht einen Vergleich dahin, daß sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger den Betrag von 4000 S in zwei Teilbeträgen von je 2000 S, die erste Rate am 31. Oktober 1966 und die zweite am 31. Dezember 1966 mit einem dreitätigen Respiro bei Terminverlust und Exekution zu bezahlen (Punkt 1). Mit di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 AZPO §204 B
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich hat zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages und einer Prozesshandlung. Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 229/67 Entscheidungstext OGH 06.09.1967 6 Ob 229/67 Veröff: SZ 40/115 = EvBl 1968/161 S 271 = JBl 1969,222 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib6ABGB §1380 AZPO §204
Rechtssatz: Das Recht des Rücktrittes von einem gerichtlichen Vergleich steht nur zu, wenn es ausdrücklich oder konkludent vorbehalten wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 209/65 Entscheidungstext OGH 23.09.1965 6 Ob 209/65 Veröff: EvBl 1966/131 S 180 6 Ob 342/68 Entscheidungstext OGH 15.01.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIfZPO §204 E1
Rechtssatz: Die Auslegungsregel des § 914 ABGB gilt auch für gerichtliche Vergleiche. Entscheidungstexte 6 Ob 166/64 Entscheidungstext OGH 10.06.1964 6 Ob 166/64 6 Ob 257/65 Entscheidungstext OGH 29.09.1965 6 Ob 257/65 Veröff: ZVR 1966/155 S 156 7 Ob 145/71 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt Räumung der von den Beklagten im Hause Graz, I.-Gasse 81, gepachteten Tischlerwerkstätte samt bestimmten Geräten und Werkzeugen wegen Ablaufes der Betriebspacht und Nichtzahlung des Pachtschillings. Die Beklagten haben Klagsabweisung beantragt, da keine Betriebspacht, sondern ein dem Mietengesetz unterliegendes Mietverhältnis vorliege. Das Erstgericht hat dem Klagebegehren stattgegeben und folgendes festgestellt: Die klagende Partei habe den Beklagten a... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 C
Rechtssatz: Daß ein Bestandverhältnis Pacht und nicht Miete ist, kann Gegenstand einer Feststellungsklage und daher auch eines Vergleiches sein. Entscheidungstexte 8 Ob 181/63 Entscheidungstext OGH 17.09.1963 8 Ob 181/63 Veröff: SZ 36/114 = JBl 1964,369 = MietSlg 15068 2 Ob 158/00z Entscheidungstext OGH 08... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 ff IZPO §204 H
Rechtssatz: Gegen die Versäumung der für einen mit Schriftsatz vorzunehmenden Widerruf eines gerichtlichen Vergleiches vereinbarten Frist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 324/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 6 Ob 324/61 Veröff: EvBl 1962/39 S 46 8 Ob... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte brachte gegen den nunmehrigen Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe zu 8 Cg 285/59 des Landesgerichtes Innsbruck ein, ohne daß damit ein Unterhaltsbegehren verbunden wurde. Bei der Streitverhandlung am 15. Juni 1959 erschien die Beklagte in Begleitung ihres Rechtsanwaltes, während der Kläger ohne Rechtsbeistand erschien. Die Streitteile schlossen für den Fall der Scheidung einen Vergleich, dessen Punkt 1 folgendermaßen lautete: "Der Beklagte verpflichtet sic... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 D
Rechtssatz: Für die Gültigkeit eines gerichtlichen Vergleichs als Exekutionstitel ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit des beurkundenden Gerichts ohne Bedeutung (Vergleich zwischen Ehegatten im Eheverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche ohne Mitwirkung von Anwälten; vgl hiezu SZ 24/313). Entscheidungstexte 1 Ob 298/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 F2
Rechtssatz: Zurückweisungsantrag wegen "verglichener Rechtssache". Entscheidungstexte 1 Ob 12/61 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 1 Ob 12/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0037289 Dokumentnummer JJR_19610125_OGH0002_0010OB00012_6100000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §204 D
Rechtssatz: Wenn auch Protokollierung des Inhaltes keine Voraussetzung für die prozeßbeendende Wirkung eines Vergleiches ist, so ist auch erforderlich, daß die Parteien dem Gericht in der prozeßrechtlich vorgeschriebenen Form erklären, verglichen zu sein. Die bloße Protokollierung, die Tagsatzung werde "wegen der Vergleichsverhandlungen" verlegt, beinhaltet nicht die Feststellung eines gerichtlichen Vergleiches. Ob die Parteien... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIfZPO §204 F4
Rechtssatz: Wenn ein gerichtlicher Vergleich wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 7 EO keinen Exekutionstitel bildet, so bleibt doch die ihm zugrundeliegende Willenseinigung der Parteien über die vereinbarte Leistung, also der in ihm enthaltene privatrechliche Vertrag, bestehen. Der Vertrag ist so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ZPO §204ZPO §226
Rechtssatz: Ein Räumungsbegehren kann sowohl auf das Eigentumsrecht wie auch auf einen seinerzeit abgeschlossenen und nicht eingehaltenen gerichtlichen Räumungsvergleich gestützt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 509/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 509/56 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIABGB §1380ABGB §1389ZPO §204
Rechtssatz: Soll von vornherein jeder Zweifel darüber ausgeschlossen werden, daß in einem Prozeß, dessen Gegenstand Forderungen und Gegenforderungen sind, auch die Gegenforderungen verglichen wurden, dann muß ein solcher Parteiwille eindeutig, etwa durch Aufnahme der Generalklausel, im Vergleich zum Ausdruck kommen. Ist dies nicht der Fall, dann ist wie bei jedem Vertrag die Parteiabsicht zu erfors... mehr lesen...
Auf Grund des zwischen Anton W. und seiner Ehefrau Theresia W. anläßlich der Scheidung am 17. Juli 1954 vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 16 Cg 216/54 abgeschlossenen Vergleiches hat sich Anton W. unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 100 S für sein eheliches Kind Monika W., geboren am 14. Jänner 1954, verpflichtet. Der betreibenden Partei wurde auf Grund dieses Vergleiches zur Hereinbringung von rückständigen Unterhaltsbeträgen und laufenden Unte... mehr lesen...
Norm: AO §31a Abs3AO §53ZPO §204 GZPO §394ZPO §395
Rechtssatz: Jeder prozessuale Verzicht und jedes prozessuale Anerkenntnis kann wegen seiner materiellen Bedeutung vor Schluß der mündlichen Verhandlung, also bevor es noch zu einem Exekutionstitel führen konnte, aus materiell - rechtlichen Gründen bekämpft werden; eine solche Erklärung kann sogar im gleichen Rechtsstreit bis zu diesem Zeitpunkt noch auf jenen Umfang eingeschränkt und widerrufen... mehr lesen...
Norm: GOG §89ZPO §204 H
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Möglichkeit seines Widerrufs durch eine innerhalb einer bestimmte Frist bei Gericht abzugebende Widerrufserklärung vorgesehen, dann ist der Widerruf mangels anderer Vereinbarung nur dann wirksam, wenn die Widerrufserklärung innerhalb dieser Frist bei Gericht eingelangt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 197/56 Entsc... mehr lesen...
In dem vor dem Erstgericht am 9. November 1955 abgeschlossenen Vergleiche haben die Parteien abschließend festgesetzt (wörtlich): "Der Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten ab heute, das ist bis einschließlich 9. Jänner 1956, durch Widerrufserklärung beim Bezirksgericht Hall außer Kraft gesetzt wird. In diesem Falle wird die Streitverhandlung lediglich über Antrag einer der beiden Parteien fortgesetzt." In der am 9. Jänner 1956 zur Post geg... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIfZPO §204 E2ZPO §226 IV
Rechtssatz: Eine Klage auf Berichtigung des Vergleichstextes im Sinne der angeblich geschlossenen Vereinbarung ist zulässig. Dies ergibt sich schon aus § 914 ABGB, wonach als vereinbart gilt, was der übereinstimmenden Absicht der Parteien entspricht. Eine falsche Bezeichnung ist ein Vertragsfehler und bei einem Vergleich ebenso zu berichtigen, wie dies im Gesetz für Rechenfehler vorgesehen ist. ... mehr lesen...
Norm: MG §18MG §19 Abs2 Z12MG §22ZPO §204 F2
Rechtssatz: Neuerliche Kündigung des Untermieters mit der Behauptung, der Hauseigentümer verweigere die Durchführung eines Vergleiches zwischen den Streitteilen, der in einem vorangegangenen Kündigungsverfahren abgeschlossen wurde (Verweigerung der Zustimmung zur Unterteilung eines Zimmers; Leichtwand) Vergleich - Teilkündigung. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEEO §1 Z5 IIFZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren geschlossene Vergleiche sind ebenso wie Vergleiche nach § 433 ZPO. Exekutionstitel nach § 1 Z 5 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 414/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 2 Ob 414/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000106 ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIDEO §7ZPO §30 Abs2ZPO §204
Rechtssatz: Der Exekutionsrichter hat nicht die Vollmachten, auf Grund deren ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, zu prüfen (Ehemann schließt ohne Vollmacht für sich und seine Ehefrau Räumungsvergleich). Entscheidungstexte 3 Ob 809/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 809/54 SZ 28/19 ... mehr lesen...
Auf Grund des gerichtlichen Vergleiches vom 2. Juni 1954 verpflichtete sich der Verpflichtete im eigenen Namen und im Namen seiner Gattin, die von den Ehegatten gemietete Wohnung am 15. September 1954 zu räumen. Das Rekursgericht wies die vom Erstgericht bewilligte Räumungsexekution ab, weil zum Abschluß des Vergleiches eine Vollmacht nach § 1008 ABGB. notwendig gewesen wäre und die Verrtretungsbefugnis des Ehemannes die erforderliche Spezialvollmacht nicht ersetzen könne. Der Exeku... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIFZPO §204
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung (vorläufiger Unterhalt) kann nicht erlassen werden, wenn bereits ein gerichtlicher Unterhaltsvergleich, der vollstreckbar ist, vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 2/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 2/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEZPO §204 D
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist auch in der Form möglich, dass auf den Inhalt eines im Akte erliegenden außergerichtlichen Übereinkommen Bezug genommen und dies zum Inhalte des gerichtlichen Vergleiches erhoben wird. Entscheidungstexte 1 Ob 2/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 2/55 3 Ob 5/89 ... mehr lesen...