Begründung: Mit ihrer Stufenklage begehrten die Kläger von der Beklagten Vermögensangabe und Eidesleistung im Sinne des Art XLII EGZPO sowie die Herausgabe eines Viertels des von ihr ererbten Vermögens. Über Antrag der Kläger erließ das Erstgericht gegen die Beklagte, welche keine Klagebeantwortung erstattet hatte, ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. In der Folge beantragten die Kläger zum Aktenzeichen des Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) beantragte von der Beklagten und Widerklagenden (in der Folge: Beklagten) die Zahlung mehrerer Rechnungen und hilfsweise die Herausgabe näher beschriebener Wälzlager. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete Gegenforderungen ein. In ihrer Widerklage begehrte sie die Zahlung von S 12 Mio. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 28. 11. 1989 (ON 50) schlossen die Streitteile... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 27. 5. 1993 rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile einen prätorischen Vergleich, der hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes folgenden Inhalt hat: "Hans S***** verpflichtet sich, Elisabeth S***** beginnend mit Juni 1993 einen monatlichen Unterhalt von 7.000 S jeweils im vorhinein bis zum 5. eines jeden Monats zu bezahlen. Dieser Betrag gilt wertge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht versagte einem zwischen der - durch ihre Mutter als Sachwalterin vertretenen Betroffenen - und ihren Eltern (als Antragsteller) abzuschließenden gerichtlichen Vergleich über die Herabsetzung der väterlichen Unterhaltsverpflichtung sowie die Rückzahlung von Unterhaltsbeiträgen durch die Betroffene an ihren Vater aus im einzelnen genannten Gründen die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Antragsteller zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 9. 11. 1992 einen (prätorischen) gerichtlichen Vergleich, in welchem sich die verpflichtete Partei dazu verpflichtete, die mit Mietvertrag vom 4. 11. 1992 von der betreibenden Partei gemieteten Räume am 4. 11. 1997 zu räumen und der betreibenden Partei geräumt zu übergeben. Nachdem die verpflichtete Partei angekündigt hatte, das Bestandobjekt zum vereinbarten Termin nicht räumen zu wollen, brachte die betreibende Partei am 20. 8. 1997 beim... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Abweisung des Fortsetzungsantrags der Beklagten bestätigt, weil die Parteien einen prozeßbeendenden Vergleich geschlossen haben. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrem "außerordentlichen Revisionsrekurs". Sie steht auf dem Standpunkt, daß mangels Unterschrift der Parteien (der Vergleich war Teil des gemäß § 212a ZPO mittels Schallträgers aufgenommenen Protokolls) kein gerichtlicher Vergleich zustandegekommen sei. Ein solcher Vergleich s... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Landesgericht Innsbruck durchgeführten Berufungsverhandlung vom 26.3.1998 schlossen die Parteien den Vergleich, womit sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin S 8.000 zu zahlen und S 700 Barauslagen zu ersetzen. Dieser Vergleich sollte nach dem weiteren Vergleichstext rechtswirksam werden, sofern er nicht von einem der Streitteile bis spätestens 23.4.1998 "(Postaufgabedatum, adressiert an das Landesgericht Innsbruck)" widerrufen wird. Am 23.4.1998... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1996 begehrten Markus und Tatjana Carina H***** beim Erstgericht persönlich die Scheidung ihrer Ehe. Dabei behaupteten sie ua, daß sie sich über die Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder und ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und vermögensrecht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm du... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 HGOG §89
Rechtssatz: Wenn die Widerrufserklärung gegenüber dem unzuständigen Gericht erklärt und erst von diesem dem zuständigen Gericht übersendet wurde, ist die Zeit dieser Übersendung in die Frist für den Widerruf einzurechnen. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß sich das Erstgericht und das Berufungsgericht an der gleichen Anschrift befinden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß § 108 Abs 3 ArbVG für die Jahre 1992 und 1993 bis längstens 31.12.1995 zur Verfügung zu stellen. Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß Paragraph 108, Absatz 3, ArbVG für die... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IABGB §914 IIIfABGB §1380 HABGB §1412ZPO §204 E1AO §53 Abs4KO §156 Abs4KSchG §13VersVG §39a
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß mit der fristgerechten Zahlung eines Betrages von rund neunhundertfünfzigtausend Schilling die Schuld getilgt ist, bei Verzug aber weitere zweihunderttausend Schilling zu zahlen sind, ist auf Grund der gesetzlichen Wertungen des § 39a VersVG, § 53 Abs 4 AO und § 156 Abs 4 K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 19.9.1994 zu 10 Cg 119/93t des Handelsgerichtes Wien einen gerichtlichen Vergleich, in dessen Punkt 1. sich die damals beklagte Partei (und nunmehrige Oppositionsklägerin) zur Zahlung von S 1,450.000 an die damals klagende Partei (und nunmehrige Oppositionsbeklagte) bis 20.10.1994 verpflichtete. Punkt 2. dieses Vergleiches lautet: "Bei nicht fristgerechter Bezahlung eines Betrages von S 944.342,75 verpflichtet sich die beklagte Part... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Johann H*****, vertreten durch Dr.Herbert Rabitsch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ingrid K*****, vertreten durch Dr.Ulrike Bauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 61.962,72 s.A. i... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1380 HZPO §204 G
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Partei in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung eines Geldbetrages Zug-um-Zug gegen Lieferung eines Gegenstandes, kann sie unter den Voraussetzungen des § 918 ABGB auch dann von dem damit vereinbarten Vertrag zurücktreten, wenn sie sich ein solches Rücktrittsrecht nicht vorbehalten hatte (Ablehnung von EvBl 1966/131). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 14.Dezember 1990 vor dem Handelsgericht Wien zu 30 Cg 459/89 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich die nunmehr klagende Partei verpflichtete, der beklagten Partei S 63.750,-- Zug um Zug gegen Lieferung eines Magic II Entwicklungssystems Version 410 mit deutschem Referenzhandbuch, deutschen Enduser Reportgeneralhandbuch, englischem Tutorial, 10 Run-Time Module Version 4.10 mit deutschem Enduser Reporthandbuch zu bezahlen, di... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §1380 HZPO §204 I
Rechtssatz: Die Erstreckung einer Tagsatzung zum Abschluß eines Vergleiches ist nur als Formvereinbarung mit deklaratorischer Wirkung nach einer bereits erfolgten sachlichen Einigung zu sehen. Entscheidungstexte 9 ObA 2241/96s Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 ObA 2241/96s European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 204 ZPO A Literatur B Begriff; Grundsätze zur Abgrenzung zum privatrechtlichen Vergleich C Gegenstand D Form und Schließung E Auslegung 1) Allgemeines und Anwendung privatrechtlicher Bestimmungen 2) Feststellungsklage, Klage auf Berichtigung F Wirkungen 1) auf den anhängigen Prozess 2) auf weitere Prozesse 3) insbesondere Erhöhung von Renten und Unterhalt 4) in der Exekution G Au... mehr lesen...
Norm: ZPO §204ZPO §519 Abs1 Z1ZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Gleichstellung der Abweisung oder Zurückweisung eines Fortsetzungsantrages mit der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen kann nur gerechtfertigt sein, wenn die Verweigerung der Fortsetzung des gesetzgemäßen Verfahrens gleichzeitig auch die Verweigerung der Sachentscheidung über den Rechtsschutzantrag des Klägers oder des Beklagten bedeutet. Wenn eine prozessbeendende Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 HGOG §89
Rechtssatz: Muß der Widerruf eines gerichtlich protokollierten Vergleiches nach der Parteienübereinkunft bis zu einem kalendermäßig bestimmten Tag "bei Gericht eingelangt" sein, reicht mangels gegenteiliger Abrede das Einlangen der Widerrufserklärung mittels Telekopie am bezeichneten Tag - zum Ausschluß der prozeßbeendenden Wirkung - hin. Entscheidungstexte 6 Ob 61... mehr lesen...