Norm: ASGG §65 ZPO §204 ASGG § 65 heute ASGG § 65 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2023 ASGG § 65 gültig von 01.05.2022 bis 22.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ASGG § 65 gültig von 01.01.2014 bis 30.04... mehr lesen...
Norm: ZPO §204
Rechtssatz: Die Beendigungswirkung eines Prozessvergleichs tritt auch dann ein, wenn von der Bereinigungswirkung die vorprozessualen Kosten des Beklagten nicht umfasst sind. Entscheidungstexte 4 Ob 215/21b Entscheidungstext OGH 16.12.2021 4 Ob 215/21b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2021:RS013386... mehr lesen...
Norm: ZPO §204
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Einigung der Parteien über die Verlängerung der Widerrufsfrist ist nicht geeignet, die anlässlich des gerichtlichen Vergleichs festgelegte Widerrufsfrist mit Auswirkung auf den Eintritt der prozessbeendenden Wirkung des Vergleichs zu modifizieren. Entscheidungstexte 4 Ob 219/17k Entscheidungstext OGH 21.11.2017 4 Ob 219/17k Veröff:... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Oppositionskläger und die Oppositionsbeklagte haben anlässlich ihrer Scheidung gemäß § 55a EheG am 22. Oktober 1997 einen schriftlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen, dessen Punkt V. unter der Überschrift „Ehegattenunterhalt“ folgendermaßen lautet: „Ing. R***** verpflichtet sich, an seine Ehefrau Dr. I***** einen Ehegattenunterhalt von öS 1.300,-- netto, 12 mal jährlich auf Lebenszeit zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbeitrag ist auch im Fal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M***** G*****, vertreten durch die Sachwalter... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank führt aufgrund eines Vergleichs vom 23. Juni 1995 Exekution durch Zwangsversteigerung. Das Berufungsgericht wies die auf die §§ 35 f EO gestützten und mit der prozessualen und materiellen Unwirksamkeit des Vergleichs begründeten Klagebegehren (die Exekution sei unzulässig; der betriebene Anspruch sei erloschen; hilfweise, die beklagte Partei sei schuldig, in die Löschung der Pfandrechte einzuwilligen) ab. Rechtliche Beurteilung D... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Streitteile schlossen im Zusammenhang mit ihrem Ehescheidungsverfahren einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkt II. folgendermaßen lautet: „Der Ehemann ist Alleineigentümer der EZ *****, GB***** W*****. Diese Liegenschaft bleibt samt darauf befindlichem Wohnhaus im Alleineigentum des Ehemannes. Dieser verpflichtet sich, an die Ehefrau einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 23.500 zu bezahlen. Der Ehemann verpflichtet sich, diesen Betrag in Form eines Fonds... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt in ihrer Klage auf Entgelt für Treibstofflieferungen die als K***** GmbH bezeichnete Beklagte in Anspruch. Die in der Klage angeführte Bezeichnung der Beklagten ist die frühere Firma der „B*****“ ***** GmbH (FN 23*****). Mit vor Klagszustellung ergangenem und unbekämpft gebliebenem Beschluss vom 2. 1. 2009 (ON 3a) bewilligte das Erstgericht den Antrag der Klägerin, die Bezeichnung der Beklagten auf „K***** GmbH“ (FN 30*****; in der Folge: Einschreiteri... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 3. 1983 als außerehelicher Sohn des Beklagten geborene Kläger leidet seit seiner Geburt an einem Entwicklungsrückstand. Eine Arbeitstätigkeit ist nur unter speziellen Bedingungen im geschützten Milieu möglich. Der Kläger lebte ab 2003 in Heimen. Zuvor lebte er bei seiner Mutter, die in den letzten fünf Jahren als selbständige Tagesmutter ein monatliches Nettoeinkommen von 500 bis 600 EUR erzielte. Seit seiner Heimunterbringung geht der Kläger keiner Beschäfti... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses 1140 Wien, H*****straße 9. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 8 untrennbar verbunden. Diese Wohnung und die benachbarte Wohnung Top 7 weisen auf der Gartenseite Balkone auf, die sich in baufälligem Zustand befinden und derzeit nicht benützbar sind. Der Antragsteller strebt eine Sanierung dieser Balkone an und leitete zusammen mit dem nunmehri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Christian W*****, vertreten durch Dr. Nicoletta Wabitsch, Rechtsanwältin in Graz, gegen die beklagte Partei Carola H*****, vertreten durch Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Aufkündigung, über die... mehr lesen...
Begründung: Die damals noch verheirateten Parteien schlossen am 9. Juli 1992 vor dem Amtsgericht in Freiburg i. Br. folgenden Unterhaltsvergleich: „1. Herr ... [Verpflichteter] zahlt ab 01.07.1992 monatlich 1.650,-- DM Unterhalt (einschließlich Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt) an Frau ... [Betreibende]. Dieser Unterhalt ist erst bei Eintritt des Ruhestandes von Herrn ... [Verpflichteter] abänderbar. Vorher führt keine Veränderung der Verhältnisse (z.B. erhöhtes Einkom... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung, dass der Beschluss auch den Beklagten gegenüber wirksam sei. Die Beklagten wenden formelle und inhaltliche Mä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Mag. Dr. Sabine S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Kleinszig Dr. Puswald Partnerschaft in St. Veit an der Glan, gegen den Antragsg... mehr lesen...
Begründung: Die außerstreitige Mietrechtssache nach den §§ 37 Abs 1 Z 8, 12a Abs 3 MRG endete bei der Tagsatzung am 19. 4. 2004 mit dem Abschluss eines Vergleichs, in dem die Parteien einvernehmlich festhielten, „dass der Mietzins für die Objekte ***** Straße 48, Top Nr 2, 3, 4 und 4 B, 5 und 5 A und 6 so wie derzeit Gegenstand aufrechter Mietverhältnisse in einem Gesamtausmaß von 239 m² mit 01. 02. 2001 EUR 7,30/m² beträgt, dies zuzüglich jeweiliger USt und Betriebskosten. Diese... mehr lesen...
Begründung: Die außerstreitige Mietrechtssache nach den §§ 37 Abs 1 Z 8, 12a Abs 3 MRG endete bei der Tagsatzung am 19. 4. 2004 mit dem Abschluss eines Vergleichs, in dem die Parteien einvernehmlich festhielten, „dass der Mietzins für die Objekte ***** Straße 48, Top Nr 2, 3, 4 und 4 B, 5 und 5 A und 6 so wie derzeit Gegenstand aufrechter Mietverhältnisse in einem Gesamtausmaß von 239 m² mit 01. 02. 2001 EUR 7,30/m² beträgt, dies zuzüglich jeweiliger USt und Betriebskosten. Diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 MABGB §1380 GZPO §204 BZPO §204 E1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Parteien, die einen Prozessvergleich abschließen, damit gleichzeitig einen materiellrechtlichen Vergleich gemäß § 1380 ABGB abschließen wollen. Sollten die Parteien ausnahmsweise mit einem Prozessvergleich nur prozessrechtliche, jedoch keine materiellrechtlichen Wirkungen erzielen wollen, so müssten die Parteien diesen Umstand in einer jeden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ZPO §204 H
Rechtssatz: Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, eine über den Vergleichswiderruf hinausreichende Bindung des Vertragspartners des Widerrufenden an die im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses vorliegende Erklärung, den Vergleich abschließen zu wollen, anzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 136/07z Entscheidungstext OGH 24.01.2008 2 Ob 136/07z Veröff: SZ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Hauses *****. Der Beklagte hat dieses Bestandobjekt beginnend mit April 2000 um einen monatlichen Mietzins von ursprünglich 7.000 S gemietet. Der Kläger begehrte zunächst im Verfahren 2 C 145/04d einen im Zeitraum 1. 7. 2002 bis 1. 12. 2003 aufgelaufenen Mietzinsrückstand von 3.720 EUR sA. Nach der Währungsumstellung mit 1. 1. 2002 hätten die Parteien einvernehmlich eine Änderung des Mietzinses auf 510 EUR vereinbart. Sofern der Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen „Kronen Zeitung" und „KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der „Tiroler Krone" und des „KURIER Tirol" wahr. Die Antragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Tiroler Tageszeitung" und der seit 25. 9. 2004 täglich außer montags erscheinenden periodischen Druckschrift „Die NEUE Zeitung für Tirol" (im... mehr lesen...
Begründung: Exekutionstitel in dem von der betreibenden Bank gegen die Verpflichtete geführten Zwangsversteigerungsverfahren ist ein gerichtlicher Vergleich. In Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung wies das Gericht zweiter Instanz einen Aufschiebungsantrag der Verpflichteten ab, der sich auf eine Klage stützt, mit der sie die Feststellung begehrte, der Vergleich sei unwirksam. Das Titelgericht habe sich mit den - in Wahrheit, wie den weiteren Ausführungen zu entnehmen ist, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Telefax vom 5. 3. 2007 (Sendezeit: 11.43 Uhr) und dem am 7. 3. 2007 beim Erstgericht eingelangten Originalantrag beantragte die gefährdete Partei (neben einer neuen EV) unter anderem auch, die auf drei Monate „ab dem Datum der Erlassung" festgesetzte (Geltungs-)Dauer der einstweiligen Verfügung nach § 382b EO, die das Erstgericht den Parteien am 4. 12. 2006 (aufgrund einer „vereinbarten Regelung") mündlich verkündet hatte, bis zum rechtskräftigen Abschluss des zwis... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 9. 11. 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich, nach dessen letzten Absatz der Vergleich nur wirksam wird, „wenn er nicht von der klagenden oder beklagten Partei mittels Schriftsatz, der bis zum 15. 12. 2006 bei diesem Gericht einlangen muss, widerrufen wird." Am 14. 12. 2006 überreichte die Beklagte einen Schriftsatz, mit dem sie bekanntgab, den Vergleich zu widerrufen. Der Schriftsatz ist auf Papier der für die beklagte einschre... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 3. 2005 brachte die O***** Baugesellschaft mbH gegen den nunmehrigen Kläger Mica M***** eine Klage auf Mietzinszahlung und Räumung der Wohnungen Top 3 und 5 auf der Liegenschaft M*****straße 60, *****, ein. Mit Vergleich vom 30. 6. 2005 verpflichtete sich der dort Beklagte (und nunmehrige Kläger), der im Verfahren nicht vertreten war, zur ratenweisen Zahlung des rückständigen Mietzinses und zur Räumung der beiden Wohnungen bis längstens 30. 9. 2005. Die seinerzeit... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage, ob dem Gemeinge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 6. 1928 geborene Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** D*****, unter anderem mit dem Grundstück .17/1 Baufläche mit dem Haus D***** Nr *****. Im Jahre 1996 wurde ein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt, der von der damals noch nicht von einem Sachwalter vertretenen Klägerin unterfertigt wurde und folgenden Inhalt hat: „Der Vertrag besteht zwischen Frau Anna F***** wohnhaft in D***** ***** als Vermieter und Herrn Walter S*... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 20. 4. 2005 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Vater, ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von EUR 1.500 1. einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je EUR 325 zu bezahlen 2. bei länger als zweitägigen Schulausflügen 50 % der Kosten zu übernehmen und die beiden 1995 bzw 1997 geborenen Kinder mindestens drei Mal jährlich einzukleiden. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter, der die alleinige Obso... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Sabine C*****, vertreten durch Dr. Dietrich Clementschitsch und andere Rechtsanwälte in Villach gegen die beklagte Partei Josef R*****, vertreten durch Dr. Kleinszig/Dr. Pusw... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte einen Telefon-Mehrwertdienst eingerichtet. Sie bot den Dienst unter einer ihrer Telefonnummern an, die jener der Klägerin sehr ähnlich war. Diese Ähnlichkeit hatte zuvor immer wieder dazu geführt, dass Kunden der Klägerin irrtümlich bei der Beklagten anriefen. Die Klägerin hatte die Beklagte aus diesem Grund erfolglos um eine Änderung ihrer Rufnummer ersucht. Für einen gewissen Zeitraum wurden Anrufer des Mehrwertdienstes zur Klägerin weitergeleitet. A... mehr lesen...