Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob (im Sinn des angefochtenen Bescheides) das mittels der vom Beschwerdeführer am 31. Oktober 1990 als Kläger beim Landesgericht für ZRS Wien überreichten (der beklagten Partei am 7. November 1990 zugestellten) Klage wegen Erteilung einer Auskunft gemäß § 25 Abs. 1 Datenschutzgesetz (in der Folge: DSG) eingeleitete Verfahren der Pauschalgebühr nach TP 1 des nach § 1 Abs. 1 GGG einen B... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/03 Wohnbaufinanzierung
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1;GGG 1984 TP2;GGG 1984 TP3;RBG 1987 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0112 E 23. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz § 10 RBG 1987 befreit die gerichtlichen Eingaben nicht von den Pauschalgebühren. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18;GGG 1984 §2 Z1 lita;ZPO §433; Beachte Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;
Rechtssatz: Der Anspruch des Bundes auf die Gebühr wird hinsichtlich der Pauschalgebühren bei prätorischen Vergleichen (§ 433 ZPO) mit der Beurkundung durch den Richter begründet (vgl § 2 Z 1 lit a GGG). Da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §7;GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §2 Z1 lita;VwRallg;ZPO §433; Beachte Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;
Rechtssatz: Im Bereich des Gerichtsgebührenrechtes ist eine Analogie regelmäßig ausgeschlossen. Entgegen der klaren und ... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob für die (auf Grund eines am 21. November 1989 beim Handelsgericht Wien eingelangten Schriftsatzes) am 18. Jänner 1990 vorgenommenen Eintragungen einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der nunmehr beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. und des Personenwechsels ihres Geschäftsführers in das Handelsregister (nunmehr: Firmenbuch) die Pauschalgebühr gemäß TP 10 D. I. lit. d) Z. 3 de... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz des § 3 Abs 1 GGG bezieht sich ausdrücklich nur auf zivilgerichtliche Verfahren und Exekutionsverfahren, aus dem zweiten Satz dieses Abs kann jedenfalls nichts hinsichtlich der Gebühren für die Eintragung in die öffentlichen Bücher oder Register im Sinne des § 2 Z 4 GGG herausgelesen werden. ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 3. Juni 1987 war beim Bezirksgericht D. ... (in der Folge: BG) die auf § 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO gegründete Wiederaufnahmsklage der (in der Folge auch als Klägerin bezeichneten) Beschwerdeführerin eingelangt. In der angeführten Rechtssache hat der OGH mit Beschluß vom 20. September 1989, AZ. 1 Ob 619/89, die ALS REVISIONSREKURS ZU WERTENDE REVISION der Klägerin gegen das Urteil des Landesgeric... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 §30 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0034 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Im zivilgerichtlichen Verfahren sind die Pauschalgebühren nicht etwa vor Vornahme der Amtshandlung zu entrichten, sondern (erst) mit der Überreichung der Klage usw (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0079). ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1 Anm1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0173 E 7. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz TP 1 Anm 1 GGG stellt nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) ab, sondern auf das jeweilige Verfahren selbst. Wenn es daher im § 2 Z 1 lit a GGG heißt: "...mit der Überreic... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Bezirksgericht Kufstein über den auf die - zwischen der Z-Sparkasse als Gläubiger einerseits und der Beschwerdeführerin als Einlöser anderseits "abgeschlossene" - Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vom 10. Mai 1990 gestützten Antrag der Beschwerdeführerin mit Beschluß vom 5. Juni 1990 auf der Liegenschaft KG Y EZ 90010 die Einverleibung der Übertragung der Forderung im Höchstbetrage von 13,650.000 S auf die Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §26 Abs2;GGG 1984 TP9C litb Z4;
Rechtssatz: Der Nennbetrag der Forderung ist maßgebend, wenn das Pfandrecht auf eine feststehende ziffernmäßig bestimmte Geldsumme lautet, hingegen ist der Höchstbetrag entscheidend, wenn es sich um eine durch Rechtsverweisung vom Tatbestandsbild des § 26 Abs 2 GGG ausdrücklich erfaßte Höchstbetrag... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GBG 1955 §14 Abs1;GBG 1955 §14 Abs2;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §26 Abs2;GGG 1984 TP9C litb Z4;
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers war es, einerseits die Höhe der Eintragungsgebühr vom Werte des eingetragenen Rechtes abhängig zu machen (also nicht etwa eine feste Gebühr zu normieren), andererseits die Feststellung dieses Wertes und dami... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 15. April 1988 beim Strafbezirksgericht Wien zu 1 U 514/88 einen von diesem Gericht als Privatanklage wegen des Vergehens der üblen Nachrede gemäß § 111 StGB qualifizierten Schriftsatz ein. Gleichzeitig beantragte er unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluß des genannten Gerichtes vom 20. April 1988, ON 3, wurde die Einleitung des Verfahrens abgelehnt und das Verfahren gemäß § 451 Abs. 2 StPO einge... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z3;GGG 1984 TP13 Anm2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 314; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0233 E 16. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Strafgericht auf Grund der eingebrachten Privatanklage tätig geworden ist. Europ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen - im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - Bescheides ergibt sich übereinstimmend im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer hatte beim BG X (in der Folge: BG) gegen Josef P wegen des Vergehens der üblen Nachrede gemäß § 111 StGB einen dem § 46 Abs. 1 StPO entsprechenden schriftlichen Strafantrag gestellt, der das dg. AZ. U 64/89 erhalten hatte. Da für diesen Antrag die E... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z2;GGG 1984 TP13 lita Anm2;
Rechtssatz: Im Falle des Rücktrittes von der Verfolgung iSd § 46 Abs 2 StPO ist die im TP 13 lit a GGG vorgeschriebene Eingabengebühr trotzdem zu entrichten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160004.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z3;GGG 1984 TP13 Anm2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 281;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Strafgericht auf Grund der eingebrachten Privatanklage tätig geworden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160233.X01 I... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP2 Anm1GGG 1984 TP2 Anm3GGG 1984 §2 Z1 litcGGG 1984 §30 Abs1ZPO §146ZPO §477 Abs1 Z4 Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/10, S 635;
Rechtssatz: Stellt eine Partei, gegen die ein Versäumungsurteil ergangen ist, den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: gegen die Versäumung de... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 litaGGG 1984 §30 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im zivilgerichtlichen Verfahren sind die Pauschalgebühren nicht etwa vor Vornahme der Amtshandlung zu entrichten, sondern (erst) mit der Überreichung der Klage usw (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0079). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/03 Wohnbaufinanzierung
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1;GGG 1984 TP2;GGG 1984 TP3;RBG 1987 §10; Beachte (hier: TP 1 des gem § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses BG bildenden Tarifs).
Rechtssatz: § 10 RBG 1987 befreit die gerichtlichen Eingaben nicht von den Pauschalgebühren. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1 Abs2;GGG 1984 §2 Z2;GGG 1984 §3 Abs1;GGG 1984 TP5 litb;
Rechtssatz: Für eine weitere Forderungsanmeldung im Konkursverfahren und Ausgleichsverfahren, selbst wenn sie denselben Dienstvertrag beträfe und bereits in der ersten Forderungsanmeldung angekündigt worden wäre, ist die Eingangsgebühr nach TP 5 lit b des gemäß § 1 Abs 1 GGG einen Besta... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1GGG 1984 §2 Z1 litaJN §56 Abs2ZPO §226ZPO §75
Rechtssatz: Weist ein bei Gericht überreichter Schriftsatz sämtliche Merkmale einer Klage nach den Bestimmungen der § 75 Z 1 und Z 3 ZPO, § 226 Abs 1 ZPO sowie des § 56 Abs 2 JN auf, dann sind die Voraussetzungen für die Entsteh... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1 Anm1;
Rechtssatz: TP 1 Anm 1 GGG stellt nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) ab, sondern auf das jeweilige Verfahren selbst. Wenn es daher im § 2 Z 1 lit a GGG heißt: "...mit der Überreichung der Klage oder des in der Anmerkung 1 zu TP 1 angeführten Antr... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1 Anm1;
Rechtssatz: Gerichtliche Aufkündigungen und Aufträge zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes unterliegen der Gebührenpflicht nach TP 1 Anm 1 GGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160173.X02 Im RIS seit 24.10.2001 ... mehr lesen...