Mit Eingabe vom 21. Mai 1993, gerichtet an das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, beantragten die Beschwerdeführer nachstehenden Beschluß, der antragsgemäß von diesem Gericht am 2. Juni 1993 bewilligt und am 4. Juni 1993 vollzogen wurde: "B e s c h l u ß : In der EZ 51 GB 63240 K werden nachfolgende Eintragungen bewilligt: Aufgrund des Kaufvertrages vom 18.9.1990 (./A), der beglaubigten Vollmacht vom 13.9.1990 (./B), des Kaufvertrages vom 6.6.1991 (./C), des Kaufvertra... mehr lesen...
Die K-GmbH in Liquidation erhob mit einem am 17. April 1990 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Schriftsatz Klage mit folgendem Begehren: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von zumindest S 100.000.000,-- plus Zinsen sowie die Prozeßkosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen." Die Klageschrift ist mit den Worten "Klagseinbringung wegen drohender Verjährung" übertitelt; sie enthält keine anwaltliche Fertigung, w... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1 Anm1;ZPO §226;ZPO §75;
Rechtssatz: In Fällen, in denen nur die Anwaltsunterschrift fehlt, handelt es sich um - wenn auch mangelhafte - Klagen (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0060). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994160178.X01 ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9 litb Z1;
Rechtssatz: Es ist für die Gebührenpflicht nur entscheidend, was tatsächlich im Grundbuch eingetragen wurde, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Eintragung in dieser Form zu Recht erfolgte oder nicht; es ist nicht zu untersuchen, ob diese Eintragung hätte bewilligt werden dürfen. ... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GBG 1955 §29 Abs2;GGG 1984 §1;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9 litb Z1;
Rechtssatz: Die Anknüpfung der Gebührenpflicht an formale äußere Tatbestände schließt eine Bedachtnahme auf das (rechtliche oder wirtschaftliche) Ergebnis mehrerer gleichrangig beantragter Eintragungen aus. Insbesondere fehlt in den Anmerkungen zur TP 9 GGG eine Berücksich... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt, den dazu vorgelegten Beilagen und dem Mängelbehebungsschriftsatz ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittiger Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhob als Masseverwalter gegen das die Gemeinschuldnerin betreffende Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 12. Juni 1995, 10 Cg 58/95z, einerseits einen Widerspruch (gemäß 397a iVm § 398 Abs. 1 ZPO) und andererseits Nichtigkeitsberufung gemä... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 litc;GGG 1984 TP2 Anm3;ZPO §146;ZPO §396;ZPO §477;ZPO §484;
Rechtssatz: Die Pauschalgebühr für eine gegen ein Versäumungsurteil erhobene Nichtigkeitsberufung ist auch dann zu entrichten, wenn die Berufung zufolge stattgebender Erledigung eines unter einem gestellten Wiedereinsetzungsantrages gegenstandslos und dah... mehr lesen...
Nach der in der vorliegenden Beschwerde enthaltenen Sachverhaltsdarstellung gewährte die beschwerdeführende Bausparkasse Mag. Robert P. und Mag. Jutta S. auf Grund eines "Antrages" vom 17. Juni 1994 ein Darlehen zur Errichtung eines Wohnhauses. Zur Besicherung dieses Darlehens sei mit Beschluß des Bezirksgerichtes N. vom 24. Juni 1994 ein Pfandrecht über S 979.200,-- auf der Liegenschaft EZ 2226, Grundbuch E., einverleibt worden. Am 13. September 1994 sei durch die Niederösterreic... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §53 Abs3;WFG 1984 §53 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0168 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß ein Bauvorhaben erst nach dem für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Zeitpunkt zu einem geförderten wird, vermag eine einmal entstandene Gebührenpflicht nicht zum Erlöschen... mehr lesen...
Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 19. März 1992, 17 A n1/89, wurde der Nachlaß der am 30. März 1989 verstorbenen Anna V. den erbl. Söhnen Josef und Bruno V. - den beiden Beschwerdeführern -, die am 27. Juni 1989 zum Nachlaß ihrer Mutter bedingte Erbserklärungen abgegeben hatten, je zur Hälfte eingeantwortet. Mit der am 30. April 1993 beim Bezirksgericht Wiener Neustadt eingelangten Grundbuchseingabe beantragte der Bundes-Wohn- und Siedlu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §802;GGG 1984 §2 Z1 lite;GGG 1984 TP4 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0294
Rechtssatz: Die Haftung des Erben - die durch die Inventarisierung des Nachlasses mit dem Wert der zugekommenen Verlassenschaft beschränkt ist (§§ 80... mehr lesen...
Mit Antrag vom 18. April 1990 begehrte die N-Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft in Oberösterreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund des Schuldscheines vom 2. April/6. April 1990 und der Belastungszustimmung vom 26. Februar 1990 auf der ihr gehörigen Liegenschaft EZ n1, KG F u.a. die Einverleibung des Pfandrechtes für eine Darlehensforderung der "W-AG". Die Einverleibung wurde am 19. April 1990 grundbücherlich vollzogen. Dem Einverleibungsantrag beigesc... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9 litb Z4;WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Pfandrechtseintragungen zur Umschuldung sind nicht gerichtsgebührenfrei, weil diesbezüglich von der Tatbestandsvoraussetzung der "Erforderlichkeit zur Finanzierung" nach § 35 Abs 3 WFG 1968 bzw nach § 53 Abs 3 WFG 1984 nicht mehr gesprochen werden ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluß vom 4. November 1994, Zl. 94/16/0222 verwiesen, womit das mit hg. Erkenntnis vom 18. August 1994, Zl. 94/16/0168-3, abgeschlossene Beschwerdeverfahren wiederaufgenommen und das zitierte Erkenntnis beseitigt wurde. Auf Grund der von den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über hg. Anfrage gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 VwGG bzw. Aufforderung gemäß § 35 Abs. 2 VwGG erstatteten Äußerungen ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren98/01 Wohnbauförderung
Norm: AVG §37 impl;GGG 1984 §2 Z4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WFG 1984 §53 Abs3 idF 1990/460;WFG 1984 §53 Abs4 idF 1990/460;
Rechtssatz: Bereits den eingangs auf den "Schuldschein und Pfandurkunden" angebrachten Hinweisen auf die Darlehen... mehr lesen...
Aus der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich in Übereinstimmung mit dem Beschwerdevorbringen, daß betreffend die beiden jetzt beschwerdegegenständlichen Pfandrechtseinverleibungen, die schon am 17. April 1992 erfolgten, die Förderungszusicherung der Landesregierung erst Monate später (laut dem angefochtenen Bescheid am 19. Oktober 1992, nach dem Beschwerdevorbringen erst am 14. Dezember 1992) erteilt wurde. Unter anderem aus ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §53 Abs3;WFG 1984 §53 Abs4; Beachte Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 Abs 1 Z
4 VwGG durch B vom 4.11.1994, 94/16/0222, 94/16/0168; neues E
vom 27.2.1995, 94/16/0168).
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bauvorhaben erst nach dem für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin, ihr die mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 17. September 1992 (i.d.F. des Bescheides des Revisors beim LG Salzburg vom 8. Oktober 1992) vorgeschriebenen Einhebungs- und Eintragungsgebühren im Betrag von S 336.650,-- gemäß § 9 Abs. 2 GEG nachzulassen, keine Folge. Der Gebührenvorschreibung (die die Beschwerdeführerin ohne Erfolg mit Berichtigungsantrag bekäm... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2;GGG 1984 §25;WFG 1984 §53;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bauvorhaben erst nach dem für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Zeitpunkt zu einem geförderten wird, vermag eine einmal entstandene Gebührenpflicht nicht zum Erlöschen zu bringen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte vor dem Handelsgericht Wien gegen zwei Beklagte am 2. Dezember 1991 eine Klage auf Bezahlung von S 29,753.088,20 s.A. erhoben und dafür an Pauschalgebühren S 302.731,-- entrichtet. Mit Schriftsatz vom 15. Juli 1992 dehnte die Beschwerdeführerin ihre Klage um S 7.442,07 auf insgesamt S 29,760.530,27 aus. Daraufhin schrieb die Kostenbeamtin des Handelsgerichtes Wien der Beschwerdeführerin mit Zahlungsauftrag vom 13. Mai 1993 eine Pauschalgebühr von S 60.515,... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (Vermieter eines Geschäftslokales) führten als Kläger beim BG Salzburg gegen ihre Mieterin ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsverfahren. Die Klage war auf die Behauptung gestützt, die Mieterin betreibe im Bestandobjekt nicht nur (wie vereinbart) einen Textilhandel, sondern vertragswidrig (und eine KG der beiden Beschwerdeführer konkurrenzierend) auch einen Handel mit Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan und Keramikwaren sowie Elektrogeräten. Anläßli... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 litb;
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht für die im Wege des Vergleiches vorgenommene Wertänderung, die gemäß § 18 Abs 2 Z 2 GGG zu berücksichtigen ist, weil der Vergleich Leistungen enthält, die den Wert des ursprünglichen Räumungsbegehrens übersteigen, entsteht gemäß § 2 Z 1 lit b zweiter Fall GGG mit dem Beginn der Pr... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 litb;GGG 1984 TP1;GGGNov 1991 Art3; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 299
Rechtssatz: Da Artikel III der GGGNov 1991 normiert, daß die Novelle auf alle Schriften anzuwenden ist, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 1. Jänner 1992 begründet wird, löst ein nach diesem Zeitpunkt eingebrachte... mehr lesen...
Mit der am 6. Dezember 1989 beim Bezirksgericht Bludenz zu 2 C 1465/89 k eingelangten Klage gegen die Republik Österreich begehrten die Beschwerdeführer das Urteil, eine näher bezeichnete Fahrnisexekution sei unzulässig. Der Streitwert der Klage wurde mit S 3,000.000,-- angegeben. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 26. Februar 1990 schränkten die Beschwerdeführer das Klagebegehren auf Kostenersatz ein. Dessen ungeachtet wies das Bezirksgericht Bludenz mit Urtei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;GGG 1984 §2 Z1 litc;GGG 1984 §30 Abs2;GGG 1984 §30 Abs3;GGG 1984 TP2 Anm1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein "rechtliches Nichts" ist einer Anfechtung nicht zugänglich, und es kann dagegen auch kein Berufungsverfahren stattfinden. Die Rechtslage ist nicht anders, als wenn jemand eine als "Beruf... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich - im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Vorbringen beider Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - insbesondere folgendes: Der Beschwerdeführer hatte gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 5. April 1991, AZ 4 R 353/90, mit dem u.a. die Berufung des Beschwerdeführers als klagende Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 27. September 1990, GZ 6 Cg 177/90-8, kei... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §14;GGG 1984 §2 Z1 litc;
Rechtssatz: Von der vorherigen Erlassung einer Zahlungsaufforderung wäre nur in den Fällen abzusehen, in denen mit einer Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit des Gebührenschuldners oder Kostenschuldners gerechnet werden kann (Hinweis E 23.2.1989, 88/16/0013, ÖStZB 23/24/1989, S 478). ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 29. Dezember 1986 war beim Bezirksgericht (in der Folge: BG) die am 24. Dezember 1986 zur Post gegebene Eingabe des Beschwerdeführers vom 24. Dezember 1986 eingelangt, mit der er das Gericht gemäß § 40 Abs. 1 MRG angerufen hatte. Der Beschwerdeführer hatte weder für diese Eingabe Gerichtsgebühren entrichtet noch für das betreffende Verfahren außer Streitsachen (AZ 6 Msch 49/86 des BG) die ... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung14/02 Gerichtsorganisation20 Privatrecht allgemein21 Handelsrecht und Wertpapierrecht22 Zivilprozess Außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozessordnung23 Insolvenzrecht Exekutionsrecht27 Rechtspflege27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §14 idF 1989/343;GEG §6 idF 1989/343;Geo §216;Geo §218;GGG 1984 §1 TP12f litc Z6;GGG 1984 §2 Z1 lith;GGG 1984 ... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer schlossen am 24. August 1990 beim Bezirksgericht H. einen prätorischen Räumungsvergleich nachstehenden Inhalts: "1) Frau U T. verpflichtet sich, an die Eigentümer die im Hause W, EZ nnn und nnnn KG X, sowie in den Nebengebäuden gelegenen, in dem, dem Vergleich als integrierten Bestandteil angeschlossenen Plan blau umschriebene Räumlichkeiten samt Zubehör geräumt von ihren eigenen Fahrnissen bis spätestens 31.10.1990 zu übergeben, dies bei sonstiger Exekut... mehr lesen...