RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0233

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1989
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z3;
GGG 1984 TP13 Anm2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 281;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Strafgericht auf Grund der eingebrachten Privatanklage tätig geworden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160233.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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