RS Vwgh 1992/6/25 92/16/0018

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §18;
GGG 1984 §2 Z1 lita;
ZPO §433;

Beachte

Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;

Rechtssatz

Der Anspruch des Bundes auf die Gebühr wird hinsichtlich der Pauschalgebühren bei prätorischen Vergleichen (§ 433 ZPO) mit der Beurkundung durch den Richter begründet (vgl § 2 Z 1 lit a GGG). Daraus folgt, daß sich die Wertermittlung im Sinne des § 14 GGG unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 18 GGG nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beurkundung zu richten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160018.X01

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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