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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z1 lita;Rechtssatz
TP 1 Anm 1 GGG stellt nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) ab, sondern auf das jeweilige Verfahren selbst. Wenn es daher im § 2 Z 1 lit a GGG heißt: "...mit der Überreichung der Klage oder des in der Anmerkung 1 zu TP 1 angeführten Antrages ...", so ist damit erkennbar, neben der ausdrücklich als solcher genannten Klage der das betreffende Verfahren jeweils einleitende Schriftsatz gemeint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160173.X01Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009