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GerichtsgebührenNorm
GGG 1984 TP1 Anm1Rechtssatz
Weist ein bei Gericht überreichter Schriftsatz sämtliche Merkmale einer Klage nach den Bestimmungen der § 75 Z 1 und Z 3 ZPO, § 226 Abs 1 ZPO sowie des § 56 Abs 2 JN auf, dann sind die Voraussetzungen für die Entstehung der Gebührenpflicht nach § 2 Z 1 lit a GGG auch dann gegeben, wenn der Schriftsatz nur einfach eingebracht wurde und keine anwaltliche Unterschrift aufwies.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160060.X01Im RIS seit
08.06.2020Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020