RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

Gerichtsgebühren
22/01 Jurisdiktionsnorm
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP1 Anm1
GGG 1984 §2 Z1 lita
JN §56 Abs2
ZPO §226
ZPO §75

Rechtssatz

Weist ein bei Gericht überreichter Schriftsatz sämtliche Merkmale einer Klage nach den Bestimmungen der § 75 Z 1 und Z 3 ZPO, § 226 Abs 1 ZPO sowie des § 56 Abs 2 JN auf, dann sind die Voraussetzungen für die Entstehung der Gebührenpflicht nach § 2 Z 1 lit a GGG auch dann gegeben, wenn der Schriftsatz nur einfach eingebracht wurde und keine anwaltliche Unterschrift aufwies.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160060.X01

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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