RS Vwgh 1991/5/24 90/16/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1991
beobachten
merken

Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 TP1 Anm1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0173 E 7. Mai 1987 RS 1

Stammrechtssatz

TP 1 Anm 1 GGG stellt nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) ab, sondern auf das jeweilige Verfahren selbst. Wenn es daher im § 2 Z 1 lit a GGG heißt: "...mit der Überreichung der Klage oder des in der Anmerkung 1 zu TP 1 angeführten Antrages ...", so ist damit erkennbar, neben der ausdrücklich als solcher genannten Klage der das betreffende Verfahren jeweils einleitende Schriftsatz gemeint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160100.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten