RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0173

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 TP1 Anm1;

Rechtssatz

Gerichtliche Aufkündigungen und Aufträge zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes unterliegen der Gebührenpflicht nach TP 1 Anm 1 GGG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160173.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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