Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer verpfändete ihm gehörige Liegenschaften einer näher bezeichneten Bank bis zu einem Höchstbetrag von 42.000 EUR, wobei vereinbart wurde, dass das Pfandrecht simultan auf den verpfändeten Liegenschaften einverleibt werde. Auf Grund eines am 17. August 2006 eingebrachten Grundbuchgesuchs wurde das simultane Pfandrecht mit Beschluss des Bezir... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/16/0037 E 18. September 2007 RS 1 Stammrechtssatz Die Gebührenpflicht und die Ausnahmen hievon knüpfen an den formalen äußeren Tatbestand an. Bei der Vorschreibung der Gebühren ist lediglich davon auszugehen, welche Grundbuchseintragung beantragt und vollzogen worden ist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Grundbuchseingabe vom 25. September 2001 beim BG für ZRS Graz die Einverleibung des Eigentumsrechts von 86/1652 Anteilen eines Grundstücks, mit denen ein Wohnungseigentumsrecht verbunden war. Der Antrag wurde bewilligt und im Grundbuch vollzogen. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 243.454,-- mit EUR 2.434,54 im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Mit der Eingabe vom 6.... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9;
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht und die Ausnahmen hievon knüpfen an den formalen äußeren Tatbestand an. Bei der Vorschreibung der Gebühren ist lediglich davon auszugehen, welche Grundbuchseintragung beantragt und vollzogen worden ist. Die Eintragungsgebühr ist eine Gebühr für die gerichtliche Amtshandlung (v... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §30 Abs2;GGG 1984 TP9 litb Z1;
Rechtssatz: Hätte die Grundbuchseintragung nicht bewilligt werden dürfen oder fällt die Grundlage für die Eintragung auch mit Wirkung ex tunc weg, dann ändert dies nichts an dem bereits entstandenen Gebührenanspruch. Bei Eintritt dieser Umstände entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: In einem zivilgerichtlichen Verfahren stellte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 16. August 2006 gemäß § 508 Abs. 1 ZPO einen Antrag an das Berufungsgericht, seinen Ausspruch dahingehend abzuändern, dass die ordentliche Revision doch für zulässig erklärt werde. Mit demselben Schriftsatz wurde die ordentliche Revision ausgeführt. Der Kostenbeamte schrieb auf Basis einer Bemess... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bausparkasse (im Folgenden: Beschwerdeführerin) richtete mit Schreiben vom 4. November 1999 an das Bezirksgericht L den Antrag, auf einem näher bezeichneten Grundstück der Sabine Z und des Walter Z ein Pfandrecht einzuverleiben. Weiters beantragte sie die Befreiung von den Gerichtsgebühren gemäß § 53 Abs. 4 WFG. Die beantragte Einverleibung wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes L vom 27. Jänner 2000 bewilligt und am 11. Februar 2000 vollzogen. Mit S... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP3 Anm2GGG 1984 §2 Z1 litcZPO §502ZPO §508 Abs1ZPO §508 Abs2
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Abgabepflichtige einen Antrag nach § 508 Abs. 1 ZPO gestellt und in demselben Schriftsatz gemäß der Anordnung des § 508 Abs. 2 ZPO die ordentliche Revision ausgeführt. Mit der Überreichung dieses Schriftsatzes hat der Abg... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §53 Abs3;WFG 1984 §53 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0168 E 18. August 1994 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß ein Bauvorhaben erst nach dem für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Zeitpunkt zu einem geförderten wird, vermag eine einmal entstandene Gebührenpflicht nicht zum Erlösc... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin errichteten auf der ihnen je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ 767, Grundbuch I, ein durch einen Annuitätenzuschuss des Landes Steiermark gefördertes Einfamilienhaus. Für die Eintragung des Pfandrechtes der Drittbeschwerdeführerin wurde mit Antrag vom 24. Mai 2000 die Gebührenbefreiung im Sinne des § 53 Abs. 3 WFG 1984 begehrt. Die Einverleibung des Pfandrechtes erfolgte am 31. Mai 2000. Mit Schreiben vom 4. April 2003 t... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Anwendung der Begünstigung nach § 53 Abs. 3 WFG 1984 kommt es nicht auf die Bezeichnung eines Raumes im Bauplan an, sondern vielmehr auf die tatsächliche Ausstattung der Räumlichkeiten in dem Zeitpunkt, indem die Gebührenschuld entstanden ist oder wäre (vgl. das hg. Erkenntnis v... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Lassen die im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld bereits getroffenen Baumaßnahmen eine eindeutige Zuordnung der strittigen Räumlichkeiten in die eine oder andere Richtung nicht zu, muss auf die vorhandenen Pläne zurückgegriffen werden, aus denen sich die Bauabsic... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §53 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0061 E 7. Dezember 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt es betreffend das Vorliegen der für die Gebührenbefreiung erforderlichen Tatbestandselemente auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches an. Fallen nach diesem Zeitpunkt die V... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. September 1999 stellte die beschwerdeführende Partei an die Agrarbezirksbehörde K den Antrag, bescheidmäßig festzustellen, dass der mit Kaufvertrag vom 27. August und 3. September 1999 erfolgte Erwerb von näher bezeichneten Grundstücken durch die beschwerdeführende Partei eine Bodenreformmaßnahme im Sinne des § 3 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) darstelle. Mit Bescheid vom 13. März 2000 wies die Agrarbezirksbehörde diesen Antrag gemäß den §§ 1 und 44 Kärntner ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15 Abs3;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §30 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19. September 2001, 99/16/0036, ausgesprochen hat, tritt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die Befreiung von den Gerichtsgebühren nur dann ein, wenn die Übereinstimmung mit den Zielen des Gesetzes durch die A... mehr lesen...
Mit der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage vom 10. Dezember 2004 beantragte die Beschwerdeführerin wegen Anfechtung und in eventu Anpassung eines Pachtvertrages wider die beklagte Partei nachstehendes Urteil: "1. Der Pachtvertrag zwischen der klagenden und der beklagten Partei vom 13./14.12.2001 wird mit ex-tunc-Wirkung aufgehoben. 2. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 588.649,93 samt 8 % Zinsen über dem Basiszins... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §2 Z1 lita;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Der Streitwertberechnung ist in analoger Anwendung des § 56 Abs. 1 JN die Höhe der Geldsumme des Eventualbegehrens zu Grunde zu legen, wenn das Hauptbegehren nicht Geldwert besitzt und das Eventualbegehren bereits in der Klage gestellt wurde (Gitschtaler in Fasching, Kommen... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. August 2003 brachte die Beschwerdeführerin beim Handelsgericht Wien auf Grund von drei Wechseln eine Wechselmandatsklage gegen die Beklagten Josef L., Anna L. und die L-GmbH ein. Darin beantragte sie, sämtlichen beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von EUR 1,121.049,99 s. A., der erst- und zweitbeklagten Partei darüber hinaus zur ungeteilten Hand die Zahlung von EUR 378.950,01 s.A., sowie sämtlichen Parteien die Zahlung näher genannter Beträge an ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1;GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0601 E 24. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 2 Z. 1 lit. a GGG wird der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz u. a. mit der Überreichung der Klage begründet. Die Klagserhebung ist ein formaler, äußerer Tatb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6;ABGB §7;GGG 1984 §1;GGG 1984 §19a;GGG 1984 §2 Z1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewusst an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit der Klage vom 19. November 2003 beim Handelsgericht Wien das Urteil beantragte, die beklagte Partei sei schuldig, der Beschwerdeführerin eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG über einen Rechnungsbetrag von S 2.360,000.000 (EUR 171,507.888,64) mit gesondert auszuweisender Umsatzsteuer in Höhe von S 393,333.333,33 (EUR 28,584.648,11) auszustellen. Als "Streitwert" gab sie in der Klage EUR 30.000,-- an. Von dieser Bemessungsgrundlage entrichtete sie die... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18;GGG 1984 §2 Z1 lita;RAT §7;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist der Anspruch des Bundes auf die Gebühr gemäß § 2 Z 1 lit. a GGG mit der Überreichung der Klage entstanden. Ein weiterer Entstehungszeitpunkt ist nach Ergehen des Berichtigungsbeschlusses nach § 7 RATG nicht gegeben. Auch im Fall eines solchen Berichtigungsbesch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Kläger mit der beim Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage gemäß § 110 KO das Urteil, es werde gegenüber der beklagten Partei festgestellt, dass der klagenden Partei im Konkurs der näher bezeichneten GmbH eine (weitere) Konkursforderung im Betrag von EUR 2,405.374,44 zustehe. Der Beschwerdeführer bewertete den Streitwert nach JN, GGG, RATG mit EUR 36.000,--. Mit Beschluss vom 15. Oktober 2002 berichtigte das Landesgericht St. Pölten ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/16/0117 E 16. Dezember 2004 RS 2 Stammrechtssatz Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG wird mit der Überreichung der Klage begründet. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist daher nicht davon abhängig, ob die Forderung, deren Bestehen festgestellt werden soll, letztli... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien stellten mit dem am 6. Oktober 2003 beim Bezirksgericht Villach eingelangten Schriftsatz gemeinsam einen Grundbuchsantrag. Darin wurde u. a. beantragt: "zu 519/100000 Anteilen für (die Erstbeschwerdeführerin) und bei diesen Anteilen ... c) aufgrund der Pfandrechtsausdehnungserklärung vom 4.8./1.9.2003 und der Pfandurkunde vom 10.11.1998 die Einverleibung des Pfandrechtes Höchstbetrag ATS 1,400.000,-- für Bank für ... ... e) die... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Miteigentümer einer Liegenschaft, mit der Wohnungseigentum verbunden ist. Sie beantragten mit dem Grundbuchsgesuch vom 20. August 2003 beim Bezirksgericht Klagenfurt die Einverleibung der Löschung bestimmter Pfandrechte und die Einverleibung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte, also je 56/200.000-stel Miteigentumsanteile, die auf die mit Kaufvertrag vom 6. Juni 1997 erworbenen PKW-Freistandplätze 9 und 10 entfallen. Weiters ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Vorschreibung der Gerichtsgebühren sind auch die in den Anmerkungen zur TP 9 GGG enthaltenen Ermäßigungs- und Befreiungsbestimmungen anzuwenden, die im Zeitpunkt des Entstehens der Gerichtsgebührenpflicht in Kraft gestandenen sind. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9 litb Z4;VwRallg;
Rechtssatz: TP 9 lit. b Z 4 GGG unterscheidet nicht, ob die Eintragung zum Erwerb des Pfandrechtes erstmalig erfolgte oder ob das Pfandrecht für dieselbe Forderung nunmehr auf die nach der Nutzwertfestsetzung vermehrten Miteigentumsanteile neuerlich eingetragen wird. Bei der Vor... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9 litb Z4;
Rechtssatz: Der Gerichtsgebühr unterliegt die Eintragung zum Erwerb des Pfandrechtes in das Grundbuch. Mit der Eintragung entsteht die Gerichtsgebührenpflicht (§ 2 Z 4 GGG). Erfolgt auf Grund einer neuen Nutzwertfeststellung eine neuerliche Eintragung zum Erwerb des Pfandrechtes, dann entsteht damit eine weitere Geri... mehr lesen...
Auf Antrag der beschwerdeführenden Parteien wurde vom Bezirksgericht Salzburg neben der Vormerkung des Eigentumsrechtes die Eintragung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung einer Bausparkasse auf der näher bezeichneten Liegenschaft mit Beschluss vom 23. Februar 2004 bewilligt und am 24. Februar 2004 im Grundbuch vollzogen. Eine Gebührenbefreiung war nicht beantragt worden. Mit Schreiben vom 11. März 2004 sandte die Bausparkasse die Zahlungsaufforderung des Bezirksgeric... mehr lesen...