RS Vwgh 1990/1/25 90/16/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1990
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z2;
GGG 1984 TP13 lita Anm2;

Rechtssatz

Im Falle des Rücktrittes von der Verfolgung iSd § 46 Abs 2 StPO ist die im TP 13 lit a GGG vorgeschriebene Eingabengebühr trotzdem zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160004.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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