RS Vwgh 2007/4/19 2004/16/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2007
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GGG 1984 §2 Z4;
WFG 1984 §53 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Anwendung der Begünstigung nach § 53 Abs. 3 WFG 1984 kommt es nicht auf die Bezeichnung eines Raumes im Bauplan an, sondern vielmehr auf die tatsächliche Ausstattung der Räumlichkeiten in dem Zeitpunkt, indem die Gebührenschuld entstanden ist oder wäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. März 2001, Zl. 2000/16/0625, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004160042.X02

Im RIS seit

04.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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