Index
27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z4;Rechtssatz
Bei der Anwendung der Begünstigung nach § 53 Abs. 3 WFG 1984 kommt es nicht auf die Bezeichnung eines Raumes im Bauplan an, sondern vielmehr auf die tatsächliche Ausstattung der Räumlichkeiten in dem Zeitpunkt, indem die Gebührenschuld entstanden ist oder wäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. März 2001, Zl. 2000/16/0625, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004160042.X02Im RIS seit
04.06.2007