RS Vwgh 2007/5/21 2007/16/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2007
beobachten
merken

Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP3 Anm2
GGG 1984 §2 Z1 litc
ZPO §502
ZPO §508 Abs1
ZPO §508 Abs2

Rechtssatz

Im Beschwerdefall hat der Abgabepflichtige einen Antrag nach § 508 Abs. 1 ZPO gestellt und in demselben Schriftsatz gemäß der Anordnung des § 508 Abs. 2 ZPO die ordentliche Revision ausgeführt. Mit der Überreichung dieses Schriftsatzes hat der Abgabepflichtige sohin auch die Rechtsmittelschrift überreicht und bereits damit den Anspruch des Bundes auf die Gebühr begründet; darauf, dass dieses Rechtsmittel zulässig ist und darüber auch entschieden wird, kommt es bei der Entstehung des Gebührenanspruches nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007160050.X01

Im RIS seit

14.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten