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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z4;Rechtssatz
Lassen die im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld bereits getroffenen Baumaßnahmen eine eindeutige Zuordnung der strittigen Räumlichkeiten in die eine oder andere Richtung nicht zu, muss auf die vorhandenen Pläne zurückgegriffen werden, aus denen sich die Bauabsicht in diesem Zeitpunkt manifestiert hat (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2003, Zl. 2000/16/0006, mwN). [Hier:
Kellerraum aufgrund der beabsichtigten Ausstattung (Bodenfliesen und Kästen) jedenfalls zu Wohnzwecken geeignet und daher bei der Berechnung der Nutzfläche der Wohnung zu berücksichtigen.]
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004160042.X05Im RIS seit
04.06.2007