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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0601 E 24. April 2002 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 2 Z. 1 lit. a GGG wird der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz u. a. mit der Überreichung der Klage begründet. Die Klagserhebung ist ein formaler, äußerer Tatbestand, der die Gerichtsgebührenpflicht begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003160510.X01Im RIS seit
25.11.2005