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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/16/0117 E 16. Dezember 2004 RS 2Stammrechtssatz
Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG wird mit der Überreichung der Klage begründet. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist daher nicht davon abhängig, ob die Forderung, deren Bestehen festgestellt werden soll, letztlich einbringlich ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004160237.X02Im RIS seit
18.04.2005