Norm: MRK Art6 Abs1 II3StPO §67 AStPO §68StPO §72
Rechtssatz: Von einem "parteiischen Gericht" im Sinne des Art 6 Abs 1 MRK kann grundsätzlich nur bei Mitwirkung eines gemäß den §§ 67, 68 StPO ausgeschlossenen (nicht aber eines allenfalls befangenen) Richters gesprochen werden. Entscheidungstexte 9 Os 69/81 Entscheidungstext OGH 06.10.1981 9 Os 69/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Ein Antrag auf Ablehnung eines Richters (eines Gerichtes) wegen Befangenheit ist nur zulässig, wenn er sich auf ein bestimmtes Verfahren bezieht, in welchem der abgelehnte Richter (das abgelehnte Gericht) eine Entscheidung zu fällen hat; ist gegen die Antragsteller gar kein Verfahren anhängig, so ist der Ablehnungsantrag unzulässig und daher zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Die eigene Befangenheitserklärung ist als gerechtfertigt zu erkennen, wenn sich der Richter auf Grund der von ihm aufgezeigten Umstände zu einer vollkommen unbefangenen Ausübung seiner Funktion außerstande sieht (Mitglied eines Strafsenates des OGH). Entscheidungstexte 6 N 504/80 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 6 N 504/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Bei der gebotenen objektiven Beurteilung stellt der Umstand, daß der Vorsitzende des nach der Geschäftsverteilung zur Rechtsmittelerledigung berufene Senates des OGH in langjähriger gemeinsamer nebenberuflicher Tätigkeit mit einem Zeugen zusammenarbeitet (hier Koautoren einer kommentierten Gesetzesausgabe), dessen beantragte, aber unterbliebene Vernehmung unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO gerügt wir... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs1 Z3StPO §72
Rechtssatz: Kein Befangenheitsgrund, wenn ein Schöffensenatsvorsitzender auf Grund seiner genauen Aktenkenntnisse sich schon vor der Hauptverhandlung einen Urteilsentwurf macht. Entscheidungstexte 11 Os 78/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 11 Os 78/79 17 Os 7/13b Entscheidungstext OGH 30.09.2013 17 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Klaus A des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB, des Verbrechens des 'schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch' nach den § 127 Abs.1, 128 Abs.1 Z 4 und Abs.2, 129 Z 1 und 2, 130 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs.1, 84 Abs.1 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs.1 StGB, des Vergehens nach dem § 36 Abs.1 lit.a WaffenG und des... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Kein Indiz für eine Befangenheit, wenn der Richter am Verhandlungsbeginn bloß belehrend erklärt, mit welcher Strafe nach dem Gesetz und der Sachlage zu rechnen sei. Entscheidungstexte 13 Os 104/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 13 Os 104/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978... mehr lesen...
Norm: StPO §72StPO §120 A
Rechtssatz: Kein förmliches (dem § 72 StPO entsprechendes) Ablehnungsrecht der Parteien gegenüber Sachverständigen. Entscheidungstexte 9 Os 171/77 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 9 Os 171/77 9 Os 76/85 Entscheidungstext OGH 02.07.1986 9 Os 76/85 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72StPO §74 Abs1
Rechtssatz: Keine Ablehnung eines Gerichtshof zweiter Instanz, wenn nur persönliche
Gründe: geltend gemacht werden (hier: Bekanntschaft mit einem Richter) und sich nur einige Mitglieder des OLG für befangen erklärten. Entscheidungstexte 12 Ns 6/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 12 Ns 6/77 13 Ns 15/82 ... mehr lesen...
Norm: JN §21 ffStPO §72 ff
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens kann eine auf Befangenheitsgründe gestützte Ablehnung nicht mehr wahrgenommen werden (vgl Fasching I, 214; 1 N 39/59). Entscheidungstexte 8 Ob 510/76 Entscheidungstext OGH 03.03.1976 8 Ob 510/76 8 Ob 528/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1976 8 Ob 52... mehr lesen...
Norm: Geo §183StPO §39 BStPO §43 BStPO §62StPO §72 ff
Rechtssatz: Alle mit Befangenheit zusammenhängenden Verfahrenshandlungen sind in den §§ 72 bis 74a StPO abschließend geregelt. Daraus folgt, dass die §§ 62 und 63 StPO niemals, weder positiv noch negativ herangezogen werden können, wenn die Befangenheit oder der Anschein der Befangenheit einer Gerichtsperson in Frage steht. Die einlässlichen Vorschriften der §§ 72 bis 74a StPO zeigen, dass, ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Die theoretische Möglichkeit einer Beeinflussung der Geschwornen durch einen Gerichtssaalbericht in einer Zeitung stellt noch keinen zureichenden Ablehnungsgrund dar. Es kommt auf das Ausmaß der Beeinflussung an. Entscheidungstexte 13 Os 126/74 Entscheidungstext OGH 06.11.1974 13 Os 126/74 Veröff: EvBl 1975/142 S 273 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Die Annahme einer Befangenheit setzt die ernstliche Besorgnis voraus, daß ein Richter (Schöffe, Geschworner) an die Beurteilung der Strafsache nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit herantritt. Entscheidungstexte 13 Os 126/74 Entscheidungstext OGH 06.11.1974 13 Os 126/74 Veröff: EvBl 1975/142 S 273 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Keine Befangenheit, wenn sich der Richter bereits zu Beginn des Verfahrens zu einer bestimmten Gesetzesauslegung bekennt, selbst wenn diese als unrichtig angesehen wird. Entscheidungstexte 9 Os 105/73 Entscheidungstext OGH 12.12.1973 9 Os 105/73 9 Os 183/79 Entscheidungstext OGH 18.03.1980 9 Os 183/79 Bei... mehr lesen...
Norm: StPO §72 ff
Rechtssatz: Ein Richter kann nur aus persönlichen Gründen wegen Besorgnis seiner Befangenheit abgelehnt werden; es müssen zureichende
Gründe: glaubhaft gemacht werden, daß sich der bestimmte Richter bei seiner Entscheidung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten würde leiten lassen. Entscheidungstexte 12 Ns 17/73 Entscheidungstext OGH 11.07.1973 12 Ns 17/73 Ve... mehr lesen...
Norm: JN §19 ffStPO §72
Rechtssatz: Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive. Dass die Mitglieder des VwGH anlässlich der Erledigung einer Beschwerde an der Rechtsauffassung, die in einer früheren Entscheidung des Gerichtshofs dargelegt ist, festhalten werden, ist kein Befangenheitsgrund. VwGH vom 25.09.1965, Z 827/65; Veröff: Slg (A) 6772 En... mehr lesen...
Norm: RDG §115 Abs2StPO §72
Rechtssatz: Langjährige berufliche Zusammenarbeit mit dem Disziplinarbeschuldigten als Befangenheitsgrund. Entscheidungstexte 7 N 5/71 Entscheidungstext OGH 21.04.1971 7 N 5/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0072614 Dokumentnummer JJR_19710421... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Die Ablehnung eines Richters kann nur aus persönlichen Gründen wegen Besorgnis einer Befangenheit desselben erfolgen, wenn zu befürchten ist, daß der Richter nicht mit voller Unbefangenheit und Unparteilichkeit an die Sache herantritt. Behauptung, daß eine vorangegangene Sachentscheidung unrichtig sei, kein zureichender Grund. Entscheidungstexte 12 Ns 33/70 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72StPO §281 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4StPO §345 Z1StPO §345 Z5
Rechtssatz: Befangenheit eines Richters stellt Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 1 StPO nicht her. Wird der Ablehnung eines Richters in der Hauptverhandlung nicht Folge gegeben, kann bei Zutreffen der Voraussetzungen der Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 5 StPO vorliegen. Entscheidungstexte 9 Os 192/69 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Keine Ablehnung eines ganzen Senates ohne Anführung der Namen der betroffenen Richter. Daß sich ein Richter oder ein ganzer Senat zu einer bestimmten Gesetzesauslegung bekennt, kann selbst dann keinen Befangenheitsgrund bilden, wenn diese Auslegung des Gesetzes vom Antragsteller als unrichtig angesehen würde. Entscheidungstexte 4 N 503/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs1 Z3 BStPO §72
Rechtssatz: Ein Berufsrichter oder Laienrichter ist nicht schon dann befangen, wenn er sich schon vor der Hauptverhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, sondern nur dann, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass er seine Meinung auch angesichts allfälliger gegenteiliger und seine Meinung widerlegender Verfahrensergebnisse zu ändern nicht gewillt sein werde. Keine Ablehnung einer Schöffin, weil sie Mitglie... mehr lesen...
Norm: Geo §183StPO §72
Rechtssatz: Ein Richter ist befangen, wenn er in Versuchung oder geneigt ist, bei seiner Entscheidung auch andere als sachliche
Gründe: zu berücksichtigen, oder wenn er irgendwie an der rein sachlichen Beurteilung eines Falles behindert ist. Entscheidungstexte 10 Ns 21/64 Entscheidungstext OGH 01.09.1964 10 Ns 21/64 ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der Referent des Strafsenates beim OGH sich bei der (zum Beschluß erhobenen) Fassung seines Urteilsentwurfes angeblich weitgehend auf das Croquis der Generalprokuratur gestützt haben soll, rechtfertigt nicht die Ablehnung dieses Richters. Entscheidungstexte 1 N 45/60 Entscheidungstext OGH 07.09.1960 1 N 45/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §72
Rechtssatz: 1) Voraussetzung zum Anschluß als Privatbeteiligter ist, dass ein Offizialdelikt vorliegt und durch dieses Delikt, welches Gegenstand des bestimmten Strafverfahrens bildet, mittelbar oder unmittelbar jemand in seinen Rechten verletzt wurde. Ist dies nicht der Fall, kommt ihm die Stellung eines Privatbeteiligten nicht zu und mangelt ihm daher auch die Legitimation zur Stellung eines Ablehnungsantrages. Der A... mehr lesen...
Norm: StPO §72StPO §73StPO §74StPO §74aStPO §238
Rechtssatz: Ablehnung von Mitgliedern des Gerichtshofes. Entscheidungstexte 3 Os 67/50 Entscheidungstext OGH 22.03.1950 3 Os 67/50 Veröff: EvBl 1950/543 S 553 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0097038 Dokumentnummer JJR_1950032... mehr lesen...