Norm: RDG §15 Abs2StPO §72
Rechtssatz: Hat der Oberste Gerichtshof über die Beschwerde des Disziplinarbeschuldigten zu entscheiden und hat der Präsident des Obersten Gerichtshofes, der nach der gültigen Geschäftsverteilung als Vorsitzender des zur Entscheidung berufenen Disziplinarsenates vorgesehen ist, angezeigt, dass er als ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes Vorsitzender des Personalsenates, der die Reihung des Disziplinarbeschuldi... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In obiger Dienststrafsache hat der Oberste Gerichtshof über die Beschwerde des Disziplinarbeschuldigten zu entscheiden. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Erwin Felzmann, der nach Punkt V der derzeit gültigen Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes als Vorsitzender des zur Entscheidung berufenen Disziplinarsenates vorgesehen ist, zeigte am 11. August 2000 an, dass er als damaliger Präsident des Oberlandes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vom Antragsgegner gegen einen Sachbeschluss des Rekursgerichts erhobene Revisionsrekurs fiel beim Obersten Gerichtshof im 5. Senat an. Dessen Vorsitzender, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Heinz K*****, teilte mit, er kenne den Antragsgegner schon seit Jahren privat; dieser habe ihm mehrfach Probleme bei der Verwaltung seines Liegenschaftsvermögens "geschildert". Obwohl Senatspräsident Dr. K***** nur auf... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 3. September 1998, GZ 15 U 297/98w-37, erachtete sich der Bezirksrichter zur Aburteilung der gegen Robinson O***** und Peter K***** gestellten Anträge auf Bestrafung wegen der Vergehen nach § 83 Abs 1 und § 88 Abs 1 StGB (ON 3 und 4) für nicht zuständig, weil er auf Grund von Verfahrensergebnissen bei O***** (zusätzlich) den Verdacht des Vergehens der versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15 Abs 1, 84 Abs 1 und Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §67 AStPO §68StPO §69StPO §72
Rechtssatz: Eine Ausgeschlossenheit liegt jedoch nicht vor, weil deren
Gründe: in den §§ 67 bis 69 StPO aufgezählt sind und die Mitwirkung an einer Grundrechtsbeschwerdeentscheidung darin nicht als Ausschließungsgrund von der Verhandlung über eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung (im selben Straffall) genannt wird. Das Wesen einer Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der bezeichneten Strafsache ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der Senat 14 für die Entscheidung über Rechtsmittel des Angeklagten zuständig. Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer ist Vorsitzender, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer und Dr. Holzweber sind (stellvertretende Vorsitzende und) Mitglieder dieses Senates. In der vom Verteidiger ausgeführten Nichtig... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit Eingaben vom 1. Juli 1999 lehnt der Antragsteller Ludwig M***** namens der L***** mbH u.a. den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner unter Bezugnahme auf " § 19 JN bzw § 72 StPO" ab, weil Anträge bzw Ablehnungsanträge als unsubstantiiert mittels Note zurückgestellt oder mittels Beschluss zurückgewiesen worden wären, "anstatt sie einer gesetzeskonformen Entscheidung zuzuführen". Mit Eingaben vom 1. Juli 1999 lehnt ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 5. August 1997 (ON 123 iVm 148) wurde unter anderem Ing. Walter Me***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Anlässlich seines Wiederaufnahmeantrages lehnte er alle Gerichtspersonen des Landes- und Oberlandesgerichtes Innsbruck als befa... mehr lesen...
Norm: MRK Art50StPO §72
Rechtssatz: Im Urteil des EuGHMR, das eine Entscheidung oder Maßnahme in einem Verfahren vor einem bestimmten inländischen Gericht ganz oder teilweise für im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der MRK stehend erklärt (Art 50 MRK), liegt kein Grund, welcher es generell zuläßt, die volle Unbefangenheit anderer als in diesem Verfahren tätiger Richter in Zweifel zu ziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: In der bezeichneten Privatanklagesache wurden im Rahmen des vom Oberlandesgericht Wien angeregten Delegierungsverfahrens (§ 590 Geo) in der Äußerung des Privatanklägers vom 30. Juni 1999 zu einer allfälligen Delegierung (ON 17 des Vr-Aktes) alle Gerichte in Österreich als befangen bezeichnet, "weil nicht einzelne Personen, sondern der gesamte Justizapparat inklusive aller Staatsanwälte, Richter usw durch die rechtskräftige Verurteilung in bezug auf den Artikel 6 EMRK al... mehr lesen...
Gründe: Gegen Martin H***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB anhängig, in dem für 23. März 1999 die Hauptverhandlung anberaumt wurde. Gegen Martin H***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125,, 126 Absatz 2, StGB anhängig, in dem für 23. März 1999 die Hauptverhandlung anber... mehr lesen...
Gründe: In der vorliegenden Strafsache beantragte der Angeklagte mit Schriftsatz vom 19. November 1998 "die Ablehnung gemäß § 72 StPO und Ausschließung gemäß § 68 StPO der Strafbehörde II. Instanz, einschließlich Oberlandesgerichtspräsidium". In der vorliegenden Strafsache beantragte der Angeklagte mit Schriftsatz vom 19. November 1998 "die Ablehnung gemäß Paragraph 72, StPO und Ausschließung gemäß Paragraph 68, StPO der Strafbehörde römisch II. Instanz, einschließlich Oberland... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien änderte in seiner Rekursentscheidung vom 15. Mai 1998 den Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 27. Jänner 1998 ab und bestätigte in seiner Berufungsentscheidung vom 28. Oktober 1998 das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 10. März 1998. Ferner sprach es in der Rekursentscheidung die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses und in der Berufungsentscheidung die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision aus. Gegen die Rekursentscheidung w... mehr lesen...
Begründung: Im Hinblick auf die ausführlich begründete Entscheidung des Ablehnungssenates genügt für das Verständnis der Rekursausführungen die Feststellung, daß der Kläger (in einer ao Revision) ausreichende Anhaltspunkte für die Voreingenommenheit der Richter des Oberlandesgerichtes Innsbruck ihm gegenüber in folgendem Satz der berufungsgerichtlichen
Entscheidungsgründe: erblickte: "Der verworrenen und nach den oben dargelegten Grundsätzen weitgehend nicht dem Gesetz entsprec... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mag. Gerda D***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Wr. Neustadt als Schöffengericht vom 12. Mai 1998, GZ 36 Vr 1361/97-194, gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist zufolge Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung der Untergebrachten nicht rechtskräftig, über die Rechtsmittel hat der Oberste Gerichtshof zu entscheiden. Mag. Gerda D***** wurde mit Urteil des Landesger... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25.7.1992 beim Obersten Gerichtshof persönlich überreichten Eingabe des Betroffenen, übertitelt mit "Säumnisbeschwerde, Aufsichtsbeschwerde, Antrag auf Ablehnung 'Richter Ursula K***** und Eberhard K*****'" sowie "auf Ablehnung der Gerichte: a. BG. I. Wien; a. BG. römisch eins. Wien; b. LG.f.ZRS. Wien; c. OLG. Wien" stellte er diverse Anträge (AZ 6 N 515/97). Am 13.2.1998 langte im Präsidium des OGH eine an dieses gerichtete Eingabe des Betroff... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner als Vermieter mit Sachbeschluß vom 29.April 1994 die Veranlassung bestimmter Erhaltungsarbeiten in seinem Haus auf. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung mit Sachbeschluß vom 4.November 1997 und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Antragsgegner außerordentlichen Revisionsrekurs. Dieses Rechtsmittel fiel beim Obersten Gerichtshof im 5.Senat als Fachsenat ... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs2 BStPO §68 Abs2StPO §72StPO §181 Abs3 Satz2StPO §281 Abs1 Z1MRK Art6 Abs1 II3
Rechtssatz: Dadurch, dass der Vorsitzende des Schöffensenates nach § 181 Abs 3 zweiter Satz StPO eine Haftverhandlung durchführte, nahm er keine Tätigkeit vor, die ihn nach § 68 Abs 2 StPO von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausschloß oder die auch nur den Anschein einer Befangenheit zu erwecken vermochte (vergleiche Foregger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter Josef P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (1) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter Josef P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (1) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und Absatz 2, StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in St***** die Johan... mehr lesen...
Gründe: Mit der
Begründung: , daß die Erstbeschuldigte mit einem Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz verheiratet ist, lehnte der Subsidiarankläger mit Bezug auf seinen bei diesem Gericht gestellten Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 48 Z 1 StPO) "alle Ratskammern des Gerichtssprengels des Oberlandesgerichtes Graz" ab und beantragte, "die Entscheidung über die Subsidiaranklage an die Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck, in eventu an die Ratskammer eines... mehr lesen...
Norm: FinStrG §93 Abs1StPO §68StPO §69StPO §72
Rechtssatz: Da die taxativen gerichtlichen Ausschließungsbestimmungen der §§ 68, 69 StPO die (faktisch einer untersuchungsrichterlichen Tätigkeit gleichkommende) Ausstellung eines Hausdurchsuchungsbefehls gemäß § 93 Abs 1 FinStrG im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht als Ausschlußgrund berücksichtigen, war nur die Befangenheit des Mitglieds des Obersten Gerichtshofes festzustellen.... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Linz behängt zum AZ 24 E Vr 1991/95, E Hv 206/96, ein Strafverfahren gegen Helmut L*****, in welchem die Staatsanwaltschaft Linz am 18.November 1996 (ON 39) Strafantrag erhob. Demnach soll L***** das Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB dadurch begangen haben, daß er im Laufe des Jahres 1995 in einem an den (damaligen) Richter des Landesgerichtes Linz, Dr.Andreas M*****, gerichteten Schreiben behauptete, Alfred P***** habe ihm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr bestimmt bezeichnete körperliche Sachen herauszugeben. Mit Teilanerkenntnisurteil vom 13.März 1993 sprach das Erstgericht über einzelne Sachen des Klagebegehrens ab. Mit Urteil vom 6.Mai 1996 gab es auch dem restlichen Klagebegehren über weitere Sachen im Gesamtwert von 701.000 S statt. Das Berufungsgericht wies das restliche Klagebegehren dagegen nach Durchführung einer Beweiswiederholung mit Urteil vom 5.... mehr lesen...
Norm: RDG §115 Abs2StPO §72
Rechtssatz: Die Tatsache, daß fünf Richter des Oberlandesgerichtes mit der dem Disziplinarverfahren zugrunde liegenden Strafsache bereits befaßt waren und drei von ihnen in Stattgebung einer Berufung des öffentlichen Anklägers den Schuldspruch gefällt haben, vermag für sich allein einen Befangenheitsgrund hinsichtlich der übrigen Richter des Oberlandesgerichtes, insbesondere auch in Ansehung seines Präsidenten, nicht... mehr lesen...
Norm: StPO §43 B ffStPO §72StPO §73
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Gesuches, womit ein Beteiligter die Ablehnung eines Richters geltend machen will (§ 73 StPO), ist - wie sich aus der Gesamtheit der Bestimmungen des siebten Hauptstückes der StPO klar ergibt -, dass der betreffende Richter in der Sache des Ablehnungswerbers zu einer richterlichen Entscheidung konkret berufen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §72
Rechtssatz: Aus einer Aktenübersendung in Erfüllung eines Amtshilfeersuchens (vgl Art 22 B-VG) kann keine Befangenheit abgeleitet werden. Entscheidungstexte 15 Os 178/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os 178/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096944 Dokumentnumme... mehr lesen...