Norm: Geo §590 Abs1StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Im Sinne des § 590 Abs 1 Geo genügt es, dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu einem Delegierungsantrag des Anklägers (oder eines Mitbeschuldigten) zu äußern. Nützt er diese nicht, so steht dies der Zuweisung der Strafsache an ein anderes Gericht nicht entgegen. Entscheidungstexte 14 Nds 37/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Graz Beschwerden der nunmehrigen Rechtsmittelwerber Franz S***, Marianne H*** und Maria H*** als unzulässig zurück. Gleichermaßen war mit den dagegen erhobenen Beschwerden der Genannten zu verfahren, weil das Gesetz gegen Entscheidungen der fraglichen Art kein weiteres ordentliches Rechtsmittel vorsieht (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO Nr 10, 11). Anm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Strafgefangenen Walter Johann E*** gegen einen Beschluß des Kreisgerichtes Steyr, womit sein Antrag auf bedingte Entlassung zurückgewiesen worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zulässig ist (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO ENr ... mehr lesen...
Gründe: Margot Z*** verbüßt derzeit unmittelbar nacheinander (§ 46 Abs. 4 StGB) Freiheitsstrafen von zusammen sechseinhalb Jahren. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung (§ 46 Abs. 2 StGB) waren mit 3.Oktober 1987 erfüllt. Dennoch lehnte das Kreisgericht Wiener Neustadt als Vollzugsgericht mit Beschluß vom 30. Juni 1988, BE 683/88-11, die bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe mangels der sonstigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB (wie schon früher ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Rechtliche Beurteilung Ebenso unzulässig ist die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz abermals erhobene Beschwerde an den Obersten Gerichtshof, wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des Privatanklägers Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die von der Ratskammer des Landesgerichts Linz vom 30.März 1988, 39 Ns 40/88-11, gemäß § 74 Abs 2 StPO. gefällte Entscheidung als unzulässig zurückgewiesen (§ 74 Abs 3 StPO.). Rechtliche Beurteilung Das dagegen erhobene abermalige Rechtsmittel (als Nichtigkeitsbeschwerde bezeichnet) ist einerseits zufolge § 74 Abs 3 StPO., andererseits aber auch des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die vom Angeklagten Mario G*** gegen das Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. Jänner 1988, GZ 1 b E Vr 13.557/87-13, erhobene Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes von Mario G*** erhobene, als Rekurs bzw Oberrekurs bezeichnete Beschwerde ist einer ... mehr lesen...
Begründung: In der Privatanklagesache gegen Dipl.Ing. Wilhelm P*** wegen § 111 StGB., AZ. 4 U 122/87 des Bezirksgerichts Gmunden, hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 24.Februar 1988, AZ. 7 Bs 2/88 (ON. 26 der Strafakten), einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluß des Kreisgerichts Wels nicht Folge gegeben und mit Beschluß vom gleichen Tag, AZ. 7 Bs 326/87 (ON. 27 der Strafakten), eine Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Beschlu... mehr lesen...
Gründe: Friedrich B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 16.November 1987, GZ. 24 b E Vr 1349/87-15, des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung von Adhäsionszusprüchen verurteilt. Der dagegen ergriffenen Berufung hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 13.Jänner 1988, AZ. 7 Bs 645/87, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Hermann S*** gegen die vom Kreisgericht Wels ihm verweigerte Wiederaufnahme seines Strafverfahrens nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene abermalige Beschwerde war zurückzuweisen, weil dieses Rechtsmittel, wie überhaupt solche gegen Entscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht, unzulässig ist (§ 16 StPO.). Die Anfechtung von Beschlüssen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Franz S*** und der Marianne H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Linz, mit welchem letztere über einen Subsidiarantrag der Genannten entschieden hat, als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die von Franz S*** und Marianne H*** dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde ist unzulässig. Nach der Strafprozeßordnung ist gegen... mehr lesen...
Gründe: Josef M*** begehrte in einem mit 26.August 1987 datierten, beim Obersten Gerichtshof jedoch erst am 29.Oktober 1987 eingelangten Schriftsatz eine "Revision" der Urteile des Kreisgerichtes Leoben vom 13.Februar 1952, GZ 9 Vr 1619/51-24, und vom 24.Mai 1954, GZ 10 Vr 1574/50-64. Ihrem Inhalt nach wäre diese Eingabe als Wiederaufnahmebegehren zu deuten. Rechtliche Beurteilung In einer weiteren Eingabe vom 21.November 1987 brachte Josef M*** jedoch zum ... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 28.Oktober 1987, AZ. 21 Bs 470/87, über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 24.September 1987, GZ. BE 1053/87-8, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die davon betroffene Strafgefangene Jovanka M*** Beschwerde erhoben, welche als unzulässig zurückzuweisen war. Die Anfechtung einer in Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Privatankläger 1. Swami O***, 2. D*** L*** Z*** (DLZ) Österreich, 3. D*** L*** Z*** (DLZ) Winterthur sowie des Privatbeteiligten Ing. Julius E*** gegen den Beschluß des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 11. August 1987, GZ. 25 b E Vr 225/87-28 (Einstellung gemäß § 46 Abs. 3 StPO.), als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 21.September 1987, Ns 1102/87-2, wurde der Antrag des Verurteilten Franz M*** auf Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 7.Oktober 1987, 11 Bs 244/87, nicht Folge gegeben. Diesen ihm laut Verfügung des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 14. Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Franz M*** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. August 1987, GZ. 7 b Vr 4987/86-59, wurde der Antrag des Verurteilten Wolfgang K*** auf Gewährung einer achttägigen Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 29.September 1987, GZ. 22 Bs 442/87-2, nicht Folge gegeben. Diesen ihm am 8.Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Wolfgang K**... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Johann G*** wegen § 88 Abs. 1 und Abs. 4 2. Fall (§ 81 Z 2) StGB hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 23.April 1987, AZ 26 Bs 169/87, der Beschwerde des Verurteilten Johann G*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 6.März 1987, GZ 12 a E Vr 1659/85-20, mit welchem sein Antrag auf (weiteren) Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen worden war, Folge gegeben und den Aufschub des Vollzuges der über ihn verhängten Freiheitsstra... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §73MedienG §41 Abs2PornG §9StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Kompetenz nach § 41 Abs 2 MedG ist (ebenso wie etwa jene nach § 9 PornG und nach § 73 LMG) sowohl eine örtliche als auch eine sachliche; Zweck dieser Zuständigkeitskonzentration ist die größere Sachkenntnis und Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die durch die Vereinigung gleichartiger Sachen bei bestimmten Gerichten herbeigeführt wird (Vgl SSt 27/79, RZ 1958,12 ua). In Fä... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Strafgefangenen Gerald F*** gegen die Ablehnung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe (§ 99 StVG.) nicht Folge gegeben. Die dagegen erhobene weitere Beschwerde war zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse (§ 17 Abs. 4 StVG.) wie überhaupt gegen solche eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht im Strafprozeß unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Dr.Rudolf H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wels vom 23.Dezember 1986, GZ 8 Vr 1912/81-527, womit einer Beschwerde gegen den eine Aufhebung der Anordnung gelinderer Mittel verweigernden Beschluß des Untersuchungsrichters nicht Folge gegeben worden war, zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom Besc... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1934 geborene Geza B*** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichts Linz vom 29. März 1985, GZ. 28 E Vr 2268/84-10, wegen des zum Nachteil der Isabella W*** begangenen Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt; der als Privatbeteiligte auftretenden Geschädigten wurde gemäß § 369 StPO. ein Betrag von 1.000 S zugesprochen. Mit Beschluß vom 20.Februar 1986 wurden die der Privatbeteiligten durch anwaltlic... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs1 IStPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Ein näher zu einem anderen OLG gelegener Wohnort des Angeklagten allein vermag mit Rücksicht auf die (große) örtliche Ausdehnung der Oberlandesgerichtssprengel und die Besonderheiten des Berufungsverfahrens die Zuweisung einer Strafsache an ein anderes OLG zur Entscheidung über eine Berufung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen. Die Frage der Delegierung an einen anderen Gerichtshof zweiter Inst... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a Vr 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die der Genannte zur Gänze verbüßt hat. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 14.März 1986, GZ 12 a Vr 873/81-357, wurden mehrere Wiederaufnahmsanträge des Verurteilten abgewiesen. Der dagegen erhobenen Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 10.September 1986, AZ 11 Bs 501/86, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Andreas W*** wegen §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, AZ 16 E Vr 1087/86 des Kreisgerichtes Wels, dem Antrag des Beschuldigten, diese Strafsache gemäß § 62 StPO dem (örtlich) zuständigen Kreisgericht Wels abzunehmen und dem Landesgericht Salzburg zuzuweisen, nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte gegen den Juristen Dr. Franz Heribert P*** am 12.September 1986 zu 5 St 11856/86 Strafantrag wegen des Vergehens der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs. 1 und 2 StGB mit dem Vorwurf, er habe am 21. Juli 1986 in Innsbruck der Republik Österreich in ihrem konkreten Recht, nicht befähigte Personen von der Rechtsanwaltsprüfung auszuschließen, dadurch absichtlich Schaden zuzufügen versucht, daß er zum Nachweis von Praxiszeiten ... mehr lesen...
Gründe: Gegen den (derzeit suspendierten) Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien Dr. Wolfgang H*** erhob die Staatsanwaltschaft Wien am 9. Mai 1986 zu 27 St 14.902/86-8 Anklage wegen des Verbrechens des Amtsmißbrauches nach dem § 302 Abs. 1 StGB mit dem Vorwurf, er habe am 7. März 1986 in Wien seine Befugnisse als Richter zum Schaden des Bundes dadurch wissentlich mißbraucht, daß er sich unter Umgehung des zuständigen Untersuchungsrichters einen Häftling zur Vernehmung v... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §39StPO §62StPO §63
Rechtssatz: Davon ausgehend, dass jede Delegierung den Gerichtsstand verändert, sind die Bestimmungen der §§ 62, 63 StPO - angesichts des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf den gesetzlichen Richter - streng auszulegen. Entscheidungstexte 11 Os 138/86 Entscheidungstext OGH 15.09.1986 11 Os 138/86 Veröff: SSt 57/64 ... mehr lesen...
Norm: StPO §39 BStPO §43 ffStPO §43 BStPO §62StPO §63 AStPO §72StPO §73StPO §74
Rechtssatz: Befangenheitsüberlegungen rechtfertigen keine Delegierung. Alle mit Befangenheit zusammenhängenden Verfahrenshandlungen sind abschließend in den §§ 72 bis 74a StPO geregelt (so auch 9 Os 118/75). Befangenheitsanträgen kann - etwa aus bestimmten, von der rechtstreuen Bevölkerung an die Unparteilichkeit der Gerichte gestellten Erfordernissen zu messenden G... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63
Rechtssatz: Neben den "Rücksichten der öffentlichen Sicherheit" können nur solche
Gründe: als "wichtig" und damit einen derartigen Eingriff rechtfertigend qualifiziert werden, die in ihrer Bedeutung - sei es für die öffentliche Ordnung oder zum Schutz der Interessen des Angeklagten - ähnlich schwer wiegen. Entscheidungstexte 11 Os 138/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien über den Einspruch des Gernot Hermann Konrad J*** gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 17.April 1986, Zl. 39 St 19.693/86, entschieden, daß der Anklage Folge gegeben werde. Rechtliche Beurteilung Die von Gernot Hermann Konrad J*** dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig. Nach der Strafprozeßordnung ist gegen Beschwerdeentscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instan... mehr lesen...