RS OGH 1989/4/12 14Nds37/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1989
beobachten
merken

Norm

Geo §590 Abs1
StPO §62
StPO §63 A

Rechtssatz

Im Sinne des § 590 Abs 1 Geo genügt es, dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu einem Delegierungsantrag des Anklägers (oder eines Mitbeschuldigten) zu äußern. Nützt er diese nicht, so steht dies der Zuweisung der Strafsache an ein anderes Gericht nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 14 Nds 37/89
    Entscheidungstext OGH 12.04.1989 14 Nds 37/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059614

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten