Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 5. August 1997 (ON 123 iVm 148) wurde unter anderem Ing. Walter Me***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Anlässlich seines Wiederaufnahmeantrages lehnte er alle Gerichtspersonen des Landes- und Oberlandesgerichtes Innsbruck als befa... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten Luis G***** gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Einleitung der Voruntersuchung zurück. Die dagegen vom Privatbeteiligten erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil gegen Beschwerdeentscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung ein weiteres Rechtsmittel nicht vorgesehen ist... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes römisch II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklic... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Beschlüsse, in denen das Oberlandesgericht - wie hier - über eine Beschwerde gegen die Ausdehnung der Voruntersuchung entschieden hat (§ 92 Abs 3 zweiter Satz StPO), gehören nicht dazu. Die Fälle, in denen... mehr lesen...
Gründe: Mit der
Begründung: , daß die Erstbeschuldigte mit einem Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz verheiratet ist, lehnte der Subsidiarankläger mit Bezug auf seinen bei diesem Gericht gestellten Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 48 Z 1 StPO) "alle Ratskammern des Gerichtssprengels des Oberlandesgerichtes Graz" ab und beantragte, "die Entscheidung über die Subsidiaranklage an die Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck, in eventu an die Ratskammer eines... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Die Änderung des Gerichtsstandes im Wege der Delegierung gemäß §§ 62, 63 StPO setzt voraus, daß es sich um Gerichte derselben Art handelt. Die Zuweisung eines beim Bezirksgericht anhängigen Verfahrens an ein Landesgericht kommt daher nicht in Betracht. Entscheidungstexte 15 Nds 37/97 Entscheidungstext OGH 29.04.1997 15 Nds 37/97 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß verhängte das Oberlandesgericht Linz über den Beschwerdeführer gemäß §§ 85 Abs. 1, 97 GOG iVm § 220 Abs. 1 ZPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S, weil er in einem an dieses Gericht gerichteten Schriftsatz (enthaltend einen Ablehnungsantrag, eine Beschwerde gemäß § 15 StPO sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde) die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzte. Die gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde ist unzulässig.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 4.Feber 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Karl P***** wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und Abs. 2, 161 Abs. 1 StGB und anderer s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 5.Dezember 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Dr. Martin S***** wegen § 302 Abs. 1 StGB über die Beschwerde des Hans Jürgen F***** gegen den Beschluß des Oberla... mehr lesen...
Norm: StPO §63 AStPO §74
Rechtssatz: Sollte der - nach Abweisung der ihn selbst betreffenden Ablehnung durch den OGH zu Entscheidung über weitere, gegen Gerichtshöfe erster Instanz gerichtete Ablehnungsanträge berufene - Gerichtshof zweiter Instanz infolge Befangenheit aller Gerichtshöfe erster Instanz nicht in der Lage sein, einen ihm unterstellten Gerichtshof zur Entscheidung über den vorliegenden Subsidiarantrag zu bestimmen, müßte er in sin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die von Michael K***** erhobene Berufung wegen Strafe gegen das Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 11. April 1991, GZ 12 Vr 86/90-50, als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Ebenso mußte mit der gegen diesen Beschluß erhobenen Beschwerde des Verurteilten verfahren werden, weil sie keinen der (Ausnahms-)Fälle (§ 63 Abs. 2 StPO; §§ 41, 53 GebAG, § 6 Abs. 5 St... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7.März 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Hofer als Schriftführer in der Strafsache gegen Irmgard H***** wegen des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Beschwerd... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz hat im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 15 StPO im Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde der Maria H***** (betreffend die Verfahren AZ U 124/89 und U 182/89 jeweils des Bezirksgerichtes Frankenmarkt) über die Einschreiterin mit Beschluß vom 7.Dezember 1990, AZ 7 Bs 253/90, eine Ordnungsstrafe von 2.000 S verhängt, nachdem schon mit Beschluß vom 3. Oktober 1990 zum selben Aktenzeichen kein Anlaß zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen gefunden worden... mehr lesen...
Begründung: In der Strafvollzugssache des Michael F*** hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 12.Juli 1990, AZ 26 Bs 318/90, der Beschwerde des genannten Strafgefangenen gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg als Vollzugsgericht vom 12. Juni 1990, GZ 14 Ns 1060/90-2, womit gemäß § 37 StVG ein Fernsehgerät und vier Batterien zugunsten des Bundes für verfallen erklärt wurden, nicht Folge gegeben. Gegen den bezeichneten Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien richtet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und den Antrag des Beschwerdeführers auf Unterbrechung der Freiheitsstrafe, soweit diese vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt worden war, abgewiesen (OLG Wien vom 11.Juli 1990, AZ 21 Bs 286/90). Rechtliche Beurteilung Die von Franz W*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien (als Beschwerdegericht) erhobene Beschwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Ludwig S*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 13. April 1990, GZ 20 BE 207/90-6, - mit dem sein Antrag auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe abgelehnt worden war - nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die von Ludwig S*** gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes (als Beschwerdegericht... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 28.März 1990, AZ 8 Bs 110/90, gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des - im Verfahren zum AZ 6 Vr 1199/54 des Landesgerichtes Linz mit Urteil vom 11.November 1954 (ON 71) vom Vorwurf des Verbrechens der Verleumdung nach § 209 StG rechtskräftig freigesprochenen - Franz G*** gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Linz vom 12.Feber 1990, GZ 6 Vr 1199/54-105, womit sein "Antrag auf Rehabilitierung" zurückgewiesen worden war, keine Folge. ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Salzburg gab mit dem Beschluß vom 10. Jänner 1990, GZ 38 E Vr 2006/89-11, dem Antrag des Verurteilten Josef K***, ihm die Bezahlung der mit dem Urteil vom 29. November 1989 verhängten Geldstrafe (von 54.000 S) in monatlichen Raten (zu je 1.000 S) zu ermöglichen, (nur) teilweise Folge und setzte die monatlichen Teilzahlungen mit 9.000 S fest; das Mehrbegehren wies es ab. Rechtliche Beurteilung Der vom Verurteilten gegen die Abweisun... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Rechtsmittelgericht ist in Strafsachen den Parteien ein weiterer Rechtszug gesetzlich nicht eröffnet, weshalb die vorliegende, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde sofort zurückzuweisen war. Anmerkung E19678 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:0130OS00002.9.0208.000 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten (Strafgefangenen) Isidor S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 17. Oktober 1989, GZ 23 Ns 55/89, - mit dem sein Antrag auf Gewährung der Unterbrechung einer Freiheitsstrafe nach § 99 StVG abgewiesen worden war - nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die nunmehr gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz (als Beschwerdegericht) er... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Die Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen öffentlichen Amtsträger kann einen wichtigen Grund in der Bedeutung der §§ 62, 63 StPO nicht abgeben, wenn man diese Bestimmungen mit dem verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse der Öffentlichkeit (Art 10 Abs 1 MRK, Präambel zum MedG, aber auch - in selber Beziehung - "überwiegendes" Parteiinteresse im Art 20 Abs 3 B-VG) angemessen, dh verfass... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz die Beschwerden des Franz S*** sowie der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Graz als unzulässig zurückgewiesen. Letzteres hatte über einen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Johann B*** wegen §§ 8, 166 StG 1945 ablehnenden Beschluß des Bezirksgerichts Leibnitz bestätigend entschieden. Den Beschluß des Oberlandesgerichts fechten Franz S***, Marianne ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der oben bezeichneten Strafsache hat das Bezirksgericht Leibnitz mit Beschluß vom 2.März 1989, GZ U 1049/65-27, die von Franz S***, Maria H*** und Marianne H*** beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Genannten gab das Landesgericht für Strafsachen Graz mit Beschluß vom 19.April 1989, AZ 1 c Bl 43/89, nicht Folge. Gegen diese Entscheidung haben Franz S***, Maria H*** und Marian... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß § 486 Abs. 3 StPO aus dem Grunde des § 485 Abs. 1 Z 6 StPO eingestellt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Privatanklägers hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 26.April 1989, AZ 27 Bs 174/89 (= 9 b E Vr 7758/88-8 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) nicht Folge gegeben. Diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes ficht der Pri... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluß vom 6.Juni 1989, 8 Bs 223/89 keine Folge gegeben. Diesen Beschluß des Oberlandesgerichts ficht Walter K*** mit Beschwerde an. Rechtliche Beurteilung Nach der Strafprozeß... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 25.März 1988 hat die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien einen Antrag des Gerhard R*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. N. S*** u. a. wegen § 302 StGB. und anderer strafbarer Handlungen nicht Folge gegeben und seinen Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen "bestimmte Personen wegen bestimmter Delikte" zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Subsidiarantragstellers hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wies mit dem Beschluß vom 22.Dezember 1988, GZ 1 Vr 703/67-18, die von den (seinerzeit in mehreren Strafverfahren als Anzeiger aufgetretenen) Einschreitern beantragte Wiederaufnahme der Strafverfahren im wesentlichen mit der
Begründung: zurück, daß ihnen gemäß § 49 Abs. 2 Z 3 StPO die Legitimation für die Antragstellung mangle, im übrigen längst Verjährung eingetreten wäre. Die gegen diesen Beschluß erhobene Beschw... mehr lesen...